Ausgangslage
Der Abschnitt Zentralstrasse–Bundesplatz–Bundestrasse gehört zu einem der anspruchsvollsten und stark frequentierten Bereiche des Kantonsstrassennetzes. Wegen Senkungen, Belagsausbrüchen und Rissbildungen musste der Deckbelag im Bereich Zentralstrasse 42 bis zum Bundesplatzkreisel im November 2022 saniert werden. Die Stadt Luzern und der Kanton Luzern nutzten die Sanierung um die grössten Sicherheitsdefizite zu beheben. Dazu wurde der Fussgängerstreifen auf Höhe Sempacherstrasse sowie die gesamte Parkierung im Mittelbereich der Strasse entfernt.
Die Verkehrsanordnung zur Aufhebung der Parkierung im Mittelbereich wurde im Kantonsblatt Nr. 33 vom 20. August 2022 publiziert. Während der Publikationsfrist ging keine Beschwerde ein. Der frei gewordene Mittelbereich wurde somit, im November 2022, mit einer einfachen mobilen Gestaltung (Pflanzensäcke mit Kleinbäumen und Sträuchern) begrünt und mittels Pfosten und Ketten abgesperrt. Eine bauliche Entsiegelung dieses Mittelbereichs war aus rechtlichen Gründen, im Rahmen der Deckbelagssanierung, nicht möglich. Deshalb wurde jetzt für die Entsiegelung ein Strassenprojekt erarbeitet, das nach § 72 Abs. 1c des kantonalen Strassengesetzes den betroffenen Grundeigentümer bekannt zu geben ist.
Ziele
Gemäss B+A 10/2020 "Klimaanpassungsstrategie der Stadt Luzern" sollen in den öffentlichen Räumen Massnahmen zur Reduktion der thermischen Belastung umgesetzt werden (z. B. Begrünung, Beschattung, Entsiegelung, Materialisierung von Oberflächen). Dadurch kann die Belastung der Bevölkerung und Schäden an der Infrastruktur durch Hitze oder Starkniederschläge reduziert werden. Mit der Entsiegelung sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Verbesserung der thermischen Belastung (weniger Oberflächenhitze)
- Verbesserung der Versickerung
- Förderung der Biodiversität
- Optische Aufwertung dieses ungenutzten Mittelbereiches
- Nachträglicher Abschluss der Deckbelagssanierung vom November 2022
Projektbeschrieb
Der Belag im Mittebereich wird, bis auf den Fussgängerbereich, abgebrochen und als Ruderalstandort ausgebildet. Die Bepflanzung erfolgt in Absprache mit der Abteilung Umweltschutz und Stadtgrün nach folgenden Grundsätzen:
- Ansaaten + Initialpflanzungen mit einheimischen Stauden
- Optimale Bedingungen für Wildbienen schaffen
- die bestehenden Kleinbäume / Sträucher werden sollen ohne Pflanzensäcke in die entsiegelte Fläche verpflanzt werden
- Offene Flächen für Spontanbegrünungen
- Pionierarten bei Gehölzen
- Kleinstrukturen wie Sandlinsen oder grösseres Totholz
Die nächste Schritte
Bekanntgabe Grundeigentümer und Projektbewilligung | bis Ende September 2023 |
Submission | bis Ende September 2023 |
Ausführung | ab Oktober 2023 |
Kontakt
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