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Besprechen Sie Ihr Vorhaben vor der Eingabe mit dem Ressort Beratungen. Sie erhalten eine Checkliste über den Umfang der benötigten Gesuchsunterlagen. Beachten Sie zur Vorbereitung des Gesprächs die Informationen unter "Alles zum Inhalt" und die Unterlagen unter "Dienste & Infos".

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Alles zum Inhalt

So reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein

  1. Registrieren
    Erstellen Sie ein Konto auf der Plattform "cymo ebau".
  2. Zugriffsberechtigte hinzufügen
    Über den Button «+ Zugriffsberechtigte hinzufügen» (kann im gesamten Baubewilligungsverfahren angepasst werden).
  3. Bauanfrage einreichen
    (Bei diesem Schritt sind noch keine Unterschriften nötig.)

    Drücken Sie unten links auf «+ Neues Projekt erstellen» und melden Sie Ihr Bauvorhaben über die Bauanfrage an die Bauberatung. Diese prüft Ihr Vorhaben und stellt für Sie eine projektspezifische Checkliste mit allen für die Baueingabe erforderlichen Unterlagen zusammen.

    Sobald die Checkliste erstellt ist, erhalten Sie die E-Mail-Benachrichtigung, dass Ihr Baugesuch auf der Plattform freigeschaltet wurde. Die projektspezifische Checkliste ist gebührenfrei und gilt nicht als Bauberatung.

  4. Baugesuch ausfüllen und Dokumente hochladen
    Geben Sie die benötigten Angaben ein und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch. (Alle Angaben, die Sie bei der Bauanfrage bereits eingefüllt haben, können Sie einfach ins Baugesuch übernehmen. Sie werden Schritt für Schritt durchs Formular geführt. Bei Bedarf unterstützen Info-Buttons direkt im Formular. Die Dateneingabe lässt sich jederzeit unterbrechen und später fortsetzen.)

  5. Einreichen
    Drücken Sie «Einreichen».

  6. Unterschreiben
    Mit dem Einreichen des Baugesuchs erstellt das System automatisch eine Eingabequittung. Unterschreiben Sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), holen Sie anschliessend die Unterschriften aller weiteren Beteiligten ein und laden sie die vollständig unterschriebene Eingabequittung hoch.

    (Alternativ: Sie und die weiteren Beteiligten können die ausgedruckte Eingabequittung von Hand unterschreiben und uns per Post senden an: Stadt Luzern, Dienstabteilung Baubewilligungen, Hirschengraben 17, 6002 Luzern.
    Das Gesuch gilt dann als vollständig, wenn die von allen Beteiligten unterschriebene Eingabequittung eingetroffen ist.)

Gut zu wissen

  • Kommunikation: Falls Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.
  • Entscheid: Die Bauherrschaft erhält den Entscheid vorerst noch per Einschreiben und zusätzlich, wie alle anderen am Verfahren beteiligten, über «cymo ebau» (wird geändert, sobald die digitale Unterschrift für den Entscheid gültig ist).
  • Abschluss des Bauprojekts: Sie erhalten von uns eine Meldung. Nach Ablauf von 30 Tagen löschen wir die Unterlagen von der Plattform. Die Unterlagen werden elektronisch archiviert.

Gesetzliche Grundlagen

Unter den gesetzlichen Grundlagen sind die Links zu den geltenden Rechtsgrundlagen aufgeführt (Auszug).

Fristenunterbruch

Wir weisen Sie darauf hin, dass nicht beurteilungsfähige, inkorrekt dargestellte und unvollständige Unterlagen zu einem Fristenunterbruch des Bau- oder Reklamegesuchs führen. Bei der Ermittlung der Behandlungsdauer der einzelnen Fälle sind die für die Behebung von gerügten Mängeln des Baugesuchs benötigten Arbeitstage und solche während Sistierungen nicht mitzurechnen.

Baugespann und Profile

Die Gesuchstellenden müssen dafür sorgen, dass ein Bauvorhaben ausgesteckt wird. Die Aussteckung muss bei Einreichung erfolgt sein und darf bis zur rechtskräftigen Erledigung des Baubewilligungs- und eines allfälligen Beschwerdeverfahrens nicht entfernt werden.

Bauvorhaben, welche im vereinfachten Baubewilligungsverfahren geprüft werden, müssen weder ausgesteckt noch publiziert werden.

Öffentliche Planauflage

Baugesuche im ordentlichen Verfahren (OV) werden über die öffentliche Planauflage bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind die Gesuchsunterlagen elektronisch einsehbar. Nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung können diese auch vor Ort während den Büro-Öffnungszeiten im Stadthaus eingesehen werden.

Baugesuche online einsehen: Öffentliche Planauflage
Kontakt für Einsicht der Unterlagen im Stadthaus: +41 41 208 85 66 oder über das Kontaktformular.
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Kosten des Baubewilligungsverfahrens

Bei sämtlichen Bauvorhaben, welche einer Baubewilligung bedürfen, wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Baugebührenreglement richtet.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der mutmasslichen Bausumme (Baukosten ohne Land gemäss BKP 1 bis 4 [Vorbereitungs-, Gebäude-, Betriebseinrichtungs- und Umgebungskosten] inklusive Honorare und MwSt.), beträgt aber mindestens Fr. 250.00.

Baubeginn

Sobald eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt und die im Rechtsspruch verfügten Auflagen erfüllt worden sind, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Wenn keine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht wird, tritt die Rechtskraft 20 Tage nach Erhalt der Baubewilligung ein.

Der Baubeginn ist rechtzeitig zu melden.

Baukontrollen

Die Baustadien sind den zuständigen Dienstabteilungen im Voraus schriftlich anzuzeigen. Sie können das entsprechende Formular direkt online ausfüllen.
Das Onlineformular der Meldekarten 1–6 finden Sie unter «Formulare Meldekarten».

Geltungsdauer der Baubewilligung

Die Baubewilligung erlischt, wenn mit den Bauarbeiten nicht innerhalb von zwei Jahren (nach Rechtskraft der Baubewilligung oder rechtskräftigen Erledigung) begonnen wird.

Reklamegesuche

Besprechen Sie Ihr Reklamegesuch vor der Eingabe mit dem Ressort Beratungen. Sie erhalten eine Checkliste über den Umfang der benötigen Gesuchsunterlagen. In der Stadt Luzern werden die Gesuche verwaltungsintern elektronisch bearbeitet. Bitte reichen Sie die Gesuchsunterlagen als PDF auf den von uns bereitgestellten Upload-Server (Cargo) ein. Für den Erhalt des Upload-Links wenden Sie sich an planauflage@stadtluzern.ch.

Beachten Sie dazu unser Merkblatt für Reklamegesuche:
Merkblatt Reklamegesuche

Auf dieser Seite finden Sie alle Formulare und Dokumente der zuständigen Dienstabteilungen.

Dienste & Infos

Kontakt

Stadt Luzern
Baubewilligungen - Ressort Beratungen
Hirschengraben 17 
6002 Luzern
T +41 41 208 88 44

Öffnungszeiten & Details
Stadt Luzern
Baubewilligungen - Ressort Bewilligungen
Hirschengraben 17 
6002 Luzern
T +41 41 208 85 66
Öffnungszeiten & Details
Stadt Luzern
Baubewilligungen - Ressort Zentrale Dienste
Hirschengraben 17
6002 Luzern
T +41 41 208 85 66

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