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Baueingabe 

Besprechen Sie Ihr Baugesuch vor der Eingabe mit dem Team Bauberatungen. Sie erhalten eine Checkliste über den Umfang der benötigen Gesuchsunterlagen. Beachten Sie unsere Merkblätter für Baugesuche.

In der Stadt Luzern werden Baugesuche verwaltungsintern elektronisch bearbeitet. Bitte reichen Sie die Gesuchsunterlagen als PDF auf unseren Upload-Server (Cargo). Für den Upload-Link wenden Sie sich an planauflage@stadtluzern.ch.

Baugespann und Profile

Die Gesuchstellenden müssen dafür sorgen, dass ein Bauvorhaben ausgesteckt wird. Die Aussteckung muss bei Einreichung erfolgt sein und darf bis zur rechtskräftigen Erledigung des Baubewilligungs- und eines allfälligen Beschwerdeverfahrens nicht entfernt werden.

Bauvorhaben, welche im Vereinfachten Baubewilligungsverfahren geprüft werden, müssen weder ausgesteckt noch publiziert werden.

Öffentliche Planauflage

Baugesuche werden über die öffentliche Planauflage bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind die Gesuchsunterlagen elektronisch einsehbar. Nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung können die Unterlagen auch vor Ort im Stadthaus eingesehen werden.

Baugesuche online einsehen: Öffentliche Planauflage
Kontakt für Einsicht der Unterlagen im Stadthaus: +41 41 208 85 66 oder über das Kontaktformular.

Baukontrollen

Die Baustadien sind den zuständigen Dienstabteilungen im Voraus schriftlich anzuzeigen. Sie können das entsprechende Formular direkt online ausfüllen.
Das Online-Formular der Meldekarten 1-6 finden Sie unter "Formulare Meldekarten".

Geltungsdauer der Baubewilligung

Die Baubewilligung erlischt, wenn mit den Bauarbeiten nicht innerhalb von zwei Jahren (nach Rechtskraft der Baubewilligung oder rechtskräftigen Erledigung) begonnen wird.

Kosten des Bewilligungsverfahrens

Bei sämtlichen Bauvorhaben, welche einer Baubewilligung bedürfen, wird für die Prüfung des Baugesuchs, die amtlichen Kosten der Bauausschreibung und die Baukontrollen eine Gebühr erhoben (Gebührenreglement).

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der mutmasslichen Bausumme (Baukosten ohne Land gemäss BKP 1 bis 4 (Vorbereitungs-, Gebäude-, Betriebseinrichtungs- und Umgebungskosten) inklusive Honorare und MwSt.), beträgt aber mindestens CHF 250.-.

Baubeginn

Sobald eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt und sämtliche auf den Baubeginn gestellten Auflagen erfüllt worden sind, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Wenn keine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht wird, tritt die Rechtskraft 20 Tage nach Erhalt der Baubewilligung ein.

Der Baubeginn ist rechtzeitig zu melden.

Gesetzliche Grundlagen

Unter den gesetzlichen Grundlagen finden Sie die Bau- und Zonenreglemente der Stadtteile Luzern und Littau mit den zugehörigen Zonenplänen, das Parkplatzreglement und das Gebührenreglement. Ebenfalls finden Sie den Link auf das Raumplanungsgesetz und das Planungs- und Baugesetz.

Reklamegesuche

Besprechen Sie Ihr Reklamegesuch vor der Eingabe mit dem Team Bauberatungen. Sie erhalten eine Checkliste über den Umfang der benötigen Gesuchsunterlagen. In der Stadt Luzern werden Gesuche verwaltungsintern elektronisch bearbeitet. Bitte reichen Sie die Gesuchsunterlagen als PDF auf unseren Upload-Server (Cargo). Für den Upload-Link wenden Sie sich an planauflage@stadtluzern.ch.

Beachten Sie dazu unser Merkblatt für Reklamegesuche:
Merkblatt Reklamegesuche

Sistierungen

Wir weisen Sie darauf hin, dass nicht beurteilungsfähige, inkorrekt dargestellte und unvollständige Unterlagen zu einer Sistierung des Bau- oder Reklamegesuchs führen. Bei der Ermittlung der Behandlungsdauer der einzelnen Fälle sind die für die Behebung von gerügten Mängeln des Baugesuchs benötigten Arbeitstage und solche während Sistierungen nicht mitzurechnen.

Informationen zu Kontaktpersonen und zu unseren Öffnungszeiten (Planauflage) finden Sie hier:
Bereich Baugesuche

Aktuelles

DatumName

Dokumente Bauberatungen

Die für ein Baugesuch notwendigen Dokumente finden Sie hier.

Dokumente Baubewilligungen

Die für ein Baugesuch notwendigen Dokumente finden Sie hier.

Formulare Baugesuche

Die für ein Baugesuch notwendigen Formulare finden Sie hier.

 

Meldekarten

Die für das Bauvorhaben notwendigen Meldekarten finden Sie hier.  

Gesetzliche Grundlagen Baugesuche

Die für ein Baugesuch hilfreichen Bau- und Zonenreglemente, Pläne und nützliche Links finden Sie hier:

Bau- und Zonenordnung

Bis zum Eintritt der revidierten Bau- und Zonenordnung in Rechtskraft, gilt diese gemäss §85 Abs. 2 PGB als Planungszone. Das heisst, dass bis zu diesem Zeitpunkt sowohl die alte als auch die neue (revidierte) BZO zu beachten sind. Es gilt jeweils die strengere Norm.

Stadt Luzern (neues Recht):
Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern, BZR 2022
Zonenplan Stadt Luzern 2022 (Online-Karte)

Stadtteil Luzern (altes Recht):
Bau- und Zonenreglement Stadtteil Luzern, BZR 2013
Zonenplan Stadtteil Luzern 2013 (Online-Karte)

Stadtteil Littau (altes Recht):
Bau- und Zonenreglement Stadtteil Littau
Zonenplan Stadtteil Littau


Reglemente

Baugebührenreglement Stadt Luzern
Parkplatzreglement Stadt Luzern
Parkplatzverordnung
Reduktionszonen gemäss Parkplatzreglement
Berechnungsbeispiel gemäss Parkplatzreglement


Übergeordnete Gesetzgebung

Raumplanungsgesetz
Raumplanungsverordnung
Planungs- und Baugesetz
Planungs- und Bauverordnung

Rechtssammlung Kanton Luzern:
Rechtssammlung Kanton Luzern


Bebauungsplan

B 139 Kantonsspital

Links Baugesuche