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Die Bushaltestelle Büttenenhalde ist heute nicht gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ausgestaltet. Die Buswendeschlaufe wird deshalb von August bis Oktober 2024 hindernisfrei umgebaut.

Aktuelles

Während der Bauarbeiten im Zeitraum vom 5. August - 25. Oktober 2024 werden 9 der Parkplätze vor der Liegenschaft Büttenenhalde 1 - 6 als Bauinstallationsfläche genutzt und stehen daher nicht für die Parkierung zur Verfügung. Die provisorische Haltestelle während der Bauarbeiten wird vor den Liegenschaften Büttenenhalde 37 und 39 eingerichtet. Der Verkehr wird mittels Lichtsignalanlagen geregelt.

Ausgangslage

Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Anlagen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet, einen barrierefreien Zugang zu diesen zu gewährleisten. Als Eigentümerin der Bushaltestellen auf den Gemeindestrassen ist die Stadt Luzern verantwortlich, dies umzusetzen.

Massnahmen

Hindernisfreie Bushaltestelle

Zukünftig wird die Haltestelle Büttenenhalde mit Doppelgelenkbussen angefahren. Damit die Zu- und Wegfahrt an die 22 cm hohen Sonderbordsteine der Haltestelle gelingt, wird diese an die nordwestliche Seite der Buswendeschlaufe verlegt. Das Trottoir an der Haltekante wird verbreitert. Auf dem Trottoir wird ein neuer Personenunterstand erstellt.

Neuer Treppenweg

Die Errichtung eines neuen Treppenwegs ermöglicht eine direkte Fusswegbeziehung zu den Überbauungen östlich der Wendeschlaufe.

Öffentliche WC-Anlage

Im Projekt integriert ist der Bau einer öffentlichen WC-Anlage in der Nähe der Buswendeschlaufe. Diese WC-Anlage ist Bestandteil des Masterplans 3 öffentliche WC-Anlagen der Stadt Luzern.

Bauablauf und Termine

Der Umbau der Buswendeschlaufe dauert voraussichtlich vom 5. August bis 25. Oktober 2024. Während der Bauarbeiten wird der Verkehr mit Lichtsignalanlagen geregelt. Allfällige Umleitungen für Zufussgehende werden entsprechend signalisiert.