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Die Sozialen Dienste beraten in der Anlaufstelle Sozial Info REX die Einwohner und Einwohnerinnen bei sozialen und gesundheitlichen Fragestellungen, wie beispielsweise bei Sucht- oder familiären Problemen.

Ziel des Sozial Info REX ist die effiziente, koordinierte und zielorientierte Vermittlung von Hilfestellungen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Interessierte können ohne Voranmeldung vorbeikommen oder sich schriftlich oder telefonisch melden.

Arbeit in der wirtschaftlichen Sozialhilfe

Der Film spricht Sozialarbeitende an, die Lust und Interesse haben, im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe zu arbeiten. Der Film zeigt einen typischen Tag von Sozialarbeitenden in der Sozialhilfe bei den Sozialen Diensten der Stadt Luzern.

Aktuelles

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Einkommensverwaltung

Wir bieten Einkommensverwaltungen für zwei Zielgruppen an: Wir helfen BewohnerInnen in Betagtenzentren der Viva Luzern AG, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sin…
Wir bieten Einkommensverwaltungen für zwei Zielgruppen an:

Wir helfen BewohnerInnen in Betagtenzentren der Viva Luzern AG, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre finanziellen und administrativen Verpflichtungen selber zu erledigen. Wir beraten und unterstützen in allen finanziellen und administrativen Belangen und führen die Einkommens- und Vermögensverwaltung für die hilfesuchenden Menschen.

Wir unterstützen Menschen im Erwerbsalter in Privathaushalten bei der Einteilung ihrer finanziellen Mittel und befähigen sie, die administrativen und finanziellen Verpflichtungen wieder selbstständig erledigen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und unterstützen mit persönlichen Beratungen und praktischen Hilfestellungen den Umgang mit privaten finanziellen Mitteln. Voraussetzung ist ein existenzsicherndes Einkommen.

Erwachsenenschutz

Der Erwachsenenschutz betreut Erwachsene, für die eine Beistandschaft besteht. Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände nehmen die Rechte und Pflichten von schutz- und hilfsbedürftige…
Der Erwachsenenschutz betreut Erwachsene, für die eine Beistandschaft besteht. Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände nehmen die Rechte und Pflichten von schutz- und hilfsbedürftigen Menschen wahr.
Die Beistandschaften werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeordnet.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nimmt Anträge zur Errichtung der Massnahmen entgegen und führt die erforderlichen Abklärungen durch.

Sind Sie interessiert, eine Beistandschaft zu führen? Weitere Informationen finden Sie unter Private Beistände.

Fachstelle Alimente

Inkassohilfe und/oder Alimentenbevorschussung Wer gerichtlich oder vertraglich vereinbarte Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden ehemaligen Partner für sich oder s…
Inkassohilfe und/oder Alimentenbevorschussung
Wer gerichtlich oder vertraglich vereinbarte Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden ehemaligen Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann die Dienstleistung der Fachstelle Alimente in Anspruch nehmen.

Inkassohilfe
Voraussetzung für die Inkassohilfe sind u. a. ein Rechtstitel (Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid, Unterhaltsvertrag) und der zivilrechtliche Wohnsitz in der Stadt Luzern.

Bei der Inkassohilfe übernimmt die Fachstelle Alimente die Einforderung von laufenden und ausstehenden Kinder- und Frauenalimenten, Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Fachstelle Alimente kann unterhaltsberechtigte Personen bei allen notwendigen Inkassomassnahmen vertreten.

Alimentenbevorschussung
Voraussetzungen für die Alimentenbevorschussung sind u. a. ein Rechtstitel (Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid, Unterhaltsvertrag) und der zivilrechtliche Wohnsitz in der Stadt Luzern. Des Weiteren müssen die gesetzlichen Richtlinien (Einkommensgrenze, Vermögensgrenze usw.) gemäss Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung des Kantons Luzern erfüllt sein.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bevorschussung erfüllt sind, können die Kinderalimente jeweils monatlich im Voraus bevorschusst werden. Die Bevorschussung dient dem Lebensunterhalt des Kindes. Dadurch wird einer allfälligen Hilfebedürftigkeit vorgebeugt.

Fachstelle Arbeit

Die Fachstelle Arbeit unterstützt den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. Zu Beginn des Sozialhilfebezugs wird die Arbeitsfähigkeit der Klienten und Klientinnen abgeklärt. Sofern die Arbei…
Die Fachstelle Arbeit unterstützt den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben.

Zu Beginn des Sozialhilfebezugs wird die Arbeitsfähigkeit der Klienten und Klientinnen abgeklärt. Sofern die Arbeitsfähigkeit gegeben ist, prüfen die Mitarbeitenden der Fachstelle Arbeit, welche Arbeitsintegrationsmassnahmen am geeignetsten sind, um möglichst bald wieder eine Stelle zu finden.

Freiwilligenarbeit

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren? Die Stadt Luzern sucht  in folgenden Bereichen Freiwillige, die bereit sind, Personen zu unterstützen oder zu begleiten. Freiwilligen Arbeit PD…

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren? Die Stadt Luzern sucht  in folgenden Bereichen Freiwillige, die bereit sind, Personen zu unterstützen oder zu begleiten.
Freiwilligen Arbeit PDF

Schreibdienst
Sie helfen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Luzern beim Lesen und Schreiben von Behörden- und Geschäftskorrespondenz, Anträgen, Einsprachen, Antworten usw. oder beim Ausfüllen von Formularen.

Steuererklärungsdienst
Sie unterstützen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Luzern beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Wohncoaching
Sie unterstützen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Luzern beim Suchen von Mietwohnungen und helfen die Korrespondenz zu fomulieren.
Weitere Informationen

Private Beistandspersonen
Der Einsatz von Freiwilligen ermöglicht hilfsbedürftigen Menschen wertvolle Unterstützung. Neben Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen setzt die Stadt Luzern deshalb auch auf private Beiständinnen und private Beistände. Freiwillige können durch ihre zeitliche Verfügbarkeit vermehrt persönliche Begleitung und Unterstützung erbringen.
Weitere Informationen

Interessiert?
Wir beraten Sie, wenn Sie sich freiwillig engagieren möchten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Private Beistandspersonen

Möchten Sie sich als private Beistandsperson engagieren? Die Stadt Luzern sucht Privatpersonen, welche bereit sind, schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft zu begleit…

Möchten Sie sich als private Beistandsperson engagieren?

Die Stadt Luzern sucht Privatpersonen, welche bereit sind, schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft zu begleiten, beraten und unterstützen. Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

 

Wann wird eine Beistandschaft errichtet?

Bei Menschen, welche aufgrund einer Behinderung, Erkrankung, Unerfahrenheit oder altershalber in ihrem Alltag nicht selbstständig zurechtkommen und in ihrem privaten Umfeld keine Unterstützung erhalten, errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft. Die Aufgaben sind vielseitig und können die persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Bereiche betreffen.

 

Warum private Beistandspersonen?

Durch die zeitlichen Ressourcen können private Beistandspersonen vermehrt persönliche Begleitung und Unterstützung erbringen, was sehr geschätzt wird. Die Aufgaben sind interessant und bieten Gelegenheit für interessante Erfahrungen und Kontakte. Die Fachstelle Private Beistandspersonen der Stadt Luzern führt regelmässig Einführungskurse durch und unterstützt die privaten Beistandspersonen bei der Ausübung ihres Mandats.

 

Voraussetzungen:

  • Sozial- und Selbstkompetenz, Lebenserfahrung und gute Allgemeinbildung, positive Lebensein­stellung, Einfühlungsvermögen und Toleranz gegenüber anderen Werthaltungen und Verhaltens­weisen, Geduld und Verschwiegenheit;
  • administrative und organisatorische Fähigkeiten, sowie Kenntnisse in Einkommens- und Ver­mögensverwaltung, Buchhaltung, Steuern und (Sozial-)Versicherungen;
  • gute Kommunikationsfähigkeiten sowie gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
  • Internetanschluss, PC-Anwendungskenntnisse (Word und Excel);
  • Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Behörden;
  • zeitliche Verfügbarkeit und Bereitschaft sich mehrere Jahre zu engagieren (mind. 4 Jahre);
  • einwandfreier Leumund (Strafregister- und Betreibungsregisterauszug), keine eigene Erwach­senenschutzmassnahme.

 

Konnte Ihr Interesse geweckt werden?

Das Informationsblatt, unter Dokumente, gibt Ihnen weitere detaillierte Auskünfte. Sie können das Anmeldeformular, unter Formulare, direkt der Fachstelle Private Beistandspersonen einreichen. Oder Sie kontaktieren die Fachstelle für weitere Auskünfte.

 

Telefon Nr. +41 41 208 73 54 oder E-Mail: privatebeistaende@stadtluzern.ch.

Sozial Info REX

Das Sozial Info REX ist die zentrale Anlauf- und Informationsstelle für Anliegen und Fragen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich. Hier erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt L…

Das Sozial Info REX ist die zentrale Anlauf- und Informationsstelle für Anliegen und Fragen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich. Hier erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern Auskünfte und Unterstützung bei der Suche nach der zuständigen Fachstelle und den möglichen Angeboten. Fachleute der Existenzsicherung klären zudem ab, ob allenfalls ein Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe besteht.

Stadt Luzern
Sozial Info REX
Obergrundstrasse 3
6002 Luzern
Tel. 041 208 72 72

Öffnungszeiten Sozial Info REX:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 13.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 18:30 Uhr
(Schreibdienst 17.00 - 18.30 Uhr)

Anmeldungen für Sozialhilfe

Anmeldungen für Sozialhilfe können von Montag bis Freitag zwischen 13 und 17 Uhr persönlich im Sozial Info REX gemacht werden. 

Schreibdienst

Wer Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben von Korrespondenz hat und Unterstützung benötigt, kann den Schreibdienst in Anspruch nehmen.
Die Mitarbeitenden des Sozial Info REX werden von Freiwilligen unterstützt. Sie helfen Anträge, Einsprachen, Antworten usw. zu formulieren oder Formulare auszufüllen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

Voraussetzung für die Nutzung dieses Dienstes sind minimale Deutschkenntnisse. Fremdsprachige können sich an die Fachstelle für die Beratung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern (Fabia) wenden.
Öffnungszeiten:
Do 17.00 - 18.30 Uhr
 

 

Sozialhilfe

Sozialhilfe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern, die nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Sie kommt…

Sozialhilfe

Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern, die nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Sie kommt zum Tragen, wenn eigenes Erwerbseinkommen, Erspartes, Vermögen und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten usw. fehlen und das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht gedeckt ist. Die Sozialhilfe unterstützt Sie mit finanzieller Hilfe für den Lebensunterhalt, die Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Kinder.

Zu den Sozialhilfeleistungen gehören auch die Beratung und Begleitung von Arbeitsintegration, bei Fragen zur Lebensgestaltung, Wohnen, Finanzen und im Zusammenleben.

Sozialberatung

In persönlichen Gesprächen unterstützen Sozialarbeitende die Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger im Hinblick auf die finanzielle und persönliche Selbstständigkeit. Dabei können je nach Bedarf die Fachstelle Arbeit oder das Begleitete Wohnen beigezogen werden.

+ Begleitetes Wohnen
+ Fachstelle Arbeit

Anmeldung für Sozialhilfe

Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern in einer finanziellen oder persönlichen Notlage können sich direkt an uns wenden. In dieser ersten Kontaktaufnahme werden Informationen zu den benötigten Unterlagen abgegeben.

Anmeldungen für Sozialhilfe können von Montag bis Freitag zwischen 13 und 17 Uhr persönlich im Sozial Info REX gemacht werden. 

Sozial Info REX
Obergrundstrasse 3
6003 Luzern

 Personen in stationären Einrichtungen oder Personen mit einer Beistandschaft

Personen, welche sich in einer stationären Einrichtung befinden oder eine Beistandschaft haben, benutzen für die Klärung des Anspruches das untenstehende Formular.

Wohnbegleitung

Die Wohnbegleitungen richten sich an Menschen, die in der Stadt Luzern auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind und aufgrund der momentanen Situation im Wohn- und in anderen Leben…
Die Wohnbegleitungen richten sich an Menschen, die in der Stadt Luzern auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind und aufgrund der momentanen Situation im Wohn- und in anderen Lebensbereichen Unterstützung brauchen. Die Hausbesuche sollen helfen, vor Ort die anstehenden Probleme im Leben anzugehen. Es können wohnspezifische Fragen und lebenspraktische Anliegen besprochen werden. Unter anderem sollen damit Obdachlosigkeit und Beistandschaften und Fremdplatzierungen von Kindern vermieden werden.

Wohncoaching

Freiwilligenarbeit als Wohncoach Die Stadt Luzern sucht Freiwillige, welche Menschen, die in einer instabilen Wohnsituation leben oder von Wohnungsverlust bedroht sind, begleiten und un…

Freiwilligenarbeit als Wohncoach
Die Stadt Luzern sucht Freiwillige, welche Menschen, die in einer instabilen Wohnsituation leben oder von Wohnungsverlust bedroht sind, begleiten und unterstützen. Dabei geht es vor allem darum, den Hilfesuchenden zur Seite zu stehen, damit diese nicht alleine mit der oft aussichtslos scheinenden Situation umgehen müssen. Durch Anleitung und Hinführung zu möglichen Aktivitäten im Bereich Wohnungssuche sollen die Hilfesuchenden gezielt unterstützt werden.

Wer braucht einen Wohncoach?
Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Luzern mit knappen Ressourcen, die in einer instabilen Wohnsituation leben, v. a. Familien auf engem Wohnraum, aber auch Einzelpersonen mit spezifischen Wohnungszugangsproblemen (z. B. Suchtproblematik, Ausländerstatus, psychische Probleme usw.).

Wohncoach
Die Arbeit als Wohncoach umfasst Begleitung und Unterstützung, insbesondere bei der Wohnungssuche. Der Wohncoach ist Ansprechperson über einen vereinbarten Zeitrahmen, unterstützt nicht nur durch eigenes Tun, sondern durch Anleitung, Zuhören, Motivation und Animation.

Voraussetzungen

  • Sie bringen Lebenserfahrung und eine hohe Sozialkompetenz mit, sind kontaktfreudig, pünktlich, verlässlich und diskret (Schweigepflicht).
  • Sie verfügen über ein verstehendes Einfühlungsvermögen und bringen ein gutes Gefühl für Nähe/Distanz mit.
  • Sie sind bereit, die eigenen Werte, Normen und Verhaltensweisen zu reflektieren.
  • Sie erkennen Ihre eigenen Grenzen und haben einen situationsgerechten Umgang damit.
  • Freude an der Wohnungssuche und Interesse am Wohnungsmarkt
  • Ein Wohncoaching dauert maximal 6 Monate / Engagement für mindestens 2 Jahre erwünscht
  • Zeitaufwand: 1 – 3 Stunden pro Woche


Interessiert?
Als freiwillige Begleitperson werden Sie auf Ihre zukünftige Aufgabe im Rahmen eines Einführungskurses sorgfältig vorbereitet. Auch während ihres Einsatzes werden Sie in Form von Gesprächen und Austauschsitzungen begleitet und weitergebildet.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Brigitte Vonwil, Koordinatorin „Wohncoaching“.
Tel. 041 208 72 19, E-Mail: brigitte.vonwil@stadtluzern.ch