Fristerstreckungen bis zum 31. August können Sie online direkt über die e-Fristerstreckung der Dienststelle Steuern des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfassen.
Anderweitige Fristerstreckungen beantragen Sie bitte über das Formular weiter unten. Ohne Gegenbericht innert 14 Tagen haben wir Ihr Gesuch genehmigt.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steueramt | +41 41 208 84 66 | Kontaktformular |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|