Kopfzeile

Inhalt

Feuerungsanlagen müssen periodisch einer lufthygienischen Kontrolle unterzogen werden. Damit wird ein schadstoffarmer Betrieb dieser Anlagen sichergestellt.

Für den Vollzug sind bei kleineren Feuerungsanlagen die Gemeinden zuständig: bei Öl- und Gasfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 1'000 kW, bei Holzfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 70 kW.

Feuerungsemissionen

 

Aktuelles

DatumName

Administration Feuerungskontrolle

Möchten Sie wissen, wann oder durch wen Ihre Feuerungsanlage nächstmals kontrolliert werden muss? Oder möchten Sie klären, ob Ihre Feuerungsanlage den gesetzlichen Vorschriften entspricht oder bis wann sie allenfalls saniert werden muss? Die von der Stadt Luzern beauftragte Geschäftsstelle Feuerungskontrolle beantwortet Ihre Fragen gerne:

Geschäftsstelle Feuerungskontrolle
Schönblickstrasse 3
6045 Meggen
Telefon: 041 317 21 21
E-Mail: sekretariat@gesch-feuko.ch

Name Vorname FunktionTelefonKontakt