Die finanzpolitischen Ziele des Grossen Stadtrates sowie die Leitlinien für die finanzpolitische Führung werden im jährlichen Gesamtplan abgebildet.
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Aktuelles
Datum | Name |
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31. August 2020 | Solidaritätsbeitrag der Stadt Luzern |
27. October 2020 | Aufgaben- und Finanzplan 2021-2024: Planung mit hohen Unsicherheiten und strukturellen Defiziten |
3. November 2020 | Solidaritätsbeitrag der Stadt Luzern |
11. December 2020 | Solidaritätsbeiträge der Stadt Luzern |
Aufgaben- und Finanzplan inkl. Budget
Ältere Voranschläge (Budgets) finden Sie im Archiv.
Beitragswesen
Die Beiträge des Beitragswesens (BW) der Stadt Luzern sind in der Verwaltungsrechnung zu finden. Es handelt sich in der Regel um jährlich wiederkehrende Beiträge, jedoch sind auch einmalig auszurichtende Beiträge enthalten.
Beteiligungsmanagement
Die Stadt Luzern hat die Grundsätze für eine zielgerichtete, systematische und angemessene Steuerung und Kontrolle ihrer Beteiligungen im Reglement über das Beteiligungsmanagement (Beteiligungsreglement, sRSL 0.5.1.1.3) geregelt. Dieses Reglement ist seit 1. Juni 2019 in Kraft und ersetzt das bisherige Reglement über das Beteiligungs- und Beitragscontrolling. Damit wird – auf der Basis bisher bewährter Elemente – eine Neuordnung des Beteiligungscontrollings zur Regelung der Aufsichtspflicht über ausgelagerte öffentliche Aufgaben ermöglicht.
Weitere Informationen finden Sie hier: Beteiligungsmanagement
Betriebswirtschaftliche Dienstleistungen
- Unterstützung und Beratung der Dienstabteilung in betriebswirtschaftlichen Fragen
- Mitarbeit in finanzpolitisch relevanten Projekten
- Mitarbeit bei der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse
Cash-Management
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt "Cash-Management".
Controlling
Entwicklung, Betreuung und Koordination eines aussagekräftigen Controlling-Systems für die Stadt Luzern, schwergewichtig auf der Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung sowie von Wirtschaftlichkeitsrechnungen.
Geschäftsbericht und Jahresrechnung
Ältere Rechnungen und Geschäftsberichte finden Sie im Archiv.
Geschäftsberichte & Voranschläge (Archiv)
Rechnungswesen
Die Organisation und Führung des städtischen Rechnungswesen obliegt der Stadtbuchhaltung.
Sie stellt weiter die Umsetzung und Einhaltung der Rechnungs-
legungsvorschirften, Gesetzen und Reglementen sicher und hat fachlich-methodisches und instrumentelles Weisungsrecht.
Betriebsbuchhaltung / Kostenrechnung
Die Organisation und Führung der Betriebsbuchhaltung obliegt der Stadtbuchhaltung.
Die Kosten- und Leistungsrechnung wird so geführt, dass bei quantitativen oder qualitativen Leistungsveränderungen die finanziellen Konsequenzen abgeschätzt werden können.