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Die Stadt Luzern fördert den Wechsel von fossilen oder direktelektrischen Heizungen zu erneuerbaren und nicht-fossilen Heizsystemen. Je nach Standort der Liegenschaft sind spezielle Anlagen wie beispielsweise Nahwärmeverbunde oder Gasmotorwärmepumpen eine gute Lösung.

Für gewisse speziellen Anlagen mit erneuerbaren Energien können Fördergelder beantragt werden, falls die Anlage eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen ersetzt.

Beispiele:

  • Nahwärmeverbünde, die zu mindestens 75% mit erneuerbarer Energie alimentiert sind
  • Gasmotorwärmepumpen
  • Holzheizungen werden nicht gefördert. Ausnahme: Für Anlagen im Rahmen grosser Wärmeverbunde kann ein Gesuch geprüft werden.

 

Förderung durch die Stadt Luzern

Das Projekt wird individuell beurteilt, der Förderbeitrag individuell festgelegt. Beim Festlegen des Förderbeitrags sind folgende Parameter wichtig:

  • Eingesparte Tonnen CO2-Emissionen durch das neue Heizsystems gegenüber einer fossilen Lösung, über 20 Jahre berechnet.
  • Wirtschaftlichkeit der neuen Lösung gegenüber einer konventionellen Lösung

Der Förderbeitrag ist auf max. 30% der nichtamortisierbaren Mehrkosten einer erneuerbaren Lösung gegenüber einer fossilen Lösung begrenzt. Die Energiefondsverwaltung kann Ausnahmen vorsehen.

 

Weiteres Vorgehen

  1. Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem Gesuchsportal
  2. Legen Sie sich ein Benutzerkonto an oder verwenden Sie Ihr bestehendes Login von einem kantonalen Förderportal.
  3. Wählen Sie den gewünschten Fördergegenstand.
  4. Erfassen Sie Ihr Gesuch und reichen Sie es ein.

Achtung: Die Gesuchseingabe für spezielle Anlagen mit erneuerbaren Energien sind noch nicht über das Portal möglich. Für diesbezügliche Fördergesuche nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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