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ALI steht für Attraktivierung der Luzerner Innenstadt. Der ALI-Fonds und die entsprechende ALI-Kommission bestehen seit 1997. In den ALI-Fonds fliessen jährlich Mittel aus den Parkingmeter-Einnahmen der Stadt Luzern.

Die Fondsmittel stehen für Projekte und Aufgaben zur Verfügung, welche die Wettbewerbsposition der Luzerner Innenstadt als Einkaufsort stärken. Das „Reglement über den Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz“ (B+A 23/1997) bildet die gesetzliche Grundlage. Die Höhe der Einlage in den ALI-Fonds ergibt sich aus dem Reglement über das zeitlich beschränkte Parkieren und beläuft sich auf 10 Prozent der Einnahmen, welche seit 2012 maximal 250'000 Franken im Jahr plafoniert.

Die Gelder des Fonds sind zweckgebunden. Sie müssen dem Marktplatz der Luzerner Innenstadt zu Gute kommen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die ALI-Kommission (siehe Behörden weiter unten), deren Mitglieder alle vier Jahre vom Stadtrat gewählt werden. Die Fondsverwaltung obliegt der Fachstelle Wirtschaftsfragen in der Finanzdirektion.

 

Wer ist ALI
Wer ist ALI?

 

Luzerner Innenstadt (Geltungsbereich)

Mit den vorhandenen Mittel sollen vorwiegend innovative Projekte und Aktionen zu Gunsten der Luzerner Innenstadt verwendet werden. Zur Innenstadt zählt primär das Stadtgebiet Altstadt, Kleinstadt Neustadt sowie Zürich- und Baselstrasse. Es können aber auch Massnahmen ausserhalb der Innenstadt gefördert werden, sofern sie den ALI-Zielen entsprechen.
Der nachfolgende Plan dient der Illustration. Die genauen Grenzen sind im Reglement (letzte Seite) ersichtlich.

Perimeter 2023
Plan-Perimeter (PDF vergrösserbar)

 

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