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Die Stadt Luzern verfügt im KKL Luzern über Nutzungsrechte, die sie von ihr bezeichneten Veranstaltern zur Verfügung stellt. Nutzungsberechtigt sind Organisationen mit Sitz in der Stadt Luzern, die kulturelle und/oder gesellschaftliche Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen, keine kommerziellen Interessen haben und aufgrund ihrer Tätigkeit und Trägerschaft eng mit der Stadt Luzern verbunden sind.

Reglement Vergabe von Nutzungsrechten

Grundlage für die Vergabe von Nutzungsrechten bildet das Reglement über die Vergabe von Nutzungsrechten an ausgewählte Nutzungsberechtigte im KKL Luzern. Dieses wurde vom Grossen Stadtra…

Grundlage für die Vergabe von Nutzungsrechten bildet das Reglement über die Vergabe von Nutzungsrechten an ausgewählte Nutzungsberechtigte im KKL Luzern. Dieses wurde vom Grossen Stadtrat auf den 1. März 1998 beschlossen und per 1. Januar 2008 revidiert. Zuständig für die Vergabe der Nutzungsberechtigung ist eine vom Stadtrat gewählte Kommission, der verschiedene Vertreterinnen und Vertreter des Luzerner Kultur- und Vereinslebens angehören.

Im Merkblatt finden sich weitere Angaben über Berechtigung, Vergabe, Ausübung, Umfang und Kosten.

Behördenverzeichnis Nutzungsrechtekommission KKL

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