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Eine Stadt ist nie fertig gebaut. Die Stadt Luzern saniert und entwickelt ihr Strassen-, Weg- und Leitungsnetz weiter.

Unter "Aktuelles" finden Sie laufend Informationen zu aktuellen Baustellen des Strassen-, Weg- und Leitungsnetzes der Stadt Luzern.

Detaillierte Informationen zu den zentralen Bauprojekten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Projekte".

Auf der Seite Öffentliche Planauflage finden Sie die Planauflagen der Dienstabteilungen Tiefbauamt und Städtebau. Unter "Baugesuche" finden Sie Informationen rund um das Erstellen und Einreichen von Baugesuchen.

Luzern verfügt zudem über ein Beleuchtungskonzept (Plan Lumière) sowie auch über zahlreiche Kulturgüter und Denkmäler.

Aktuelles

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Baubewilligungen auf öffentlichem Grund

Das Tiefbauamt stellt Bewilligungen für Leitungsbauten im öffentlichen Grund aus: Bewilligung für Leitungsbauten im öffentlichen Grund Das Tiefbauamt koordiniert den Leitungsb…

Das Tiefbauamt stellt Bewilligungen für Leitungsbauten im öffentlichen Grund aus:

  • Bewilligung für Leitungsbauten im öffentlichen Grund

Das Tiefbauamt koordiniert den Leitungsbau und ist Bewilligungsstelle für das Aufbrechen und die Benutzung des öffentlichen Grundes durch Leitungen.

  • Bewilligung für die vorübergehende und dauernde Benutzung des öffentlichen Grundes

Jegliche vorübergehende oder dauernde Benutzung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung. Für die dauernde Benutzung wird diese in Form der Konzession erteilt.

  • Bewilligung für Grabarbeiten, Sondierbohrungen, Rammungen, Suchschlitze und Leitungen

 

Dauernde Benutzung:

Die Konzession für bauliche Anlagen erteilt der Stadtrat. Konzessionspflichtigen unterirdischen Leitungen und Schächte sowie Konzessionen für Erdanker, Baugrubenumfassungen und dergleichen sowie Kanalisationsleitungen und Kanalisationsschächte wird durch das Tiefbauamt erteilt.
 

Vorübergehende Nutzung:

Für die Bewilligung für die vorübergehende Benutzung des öffentlichen Grundes (Gerüste, Bauinstallationen, Container, Stände, Veranstaltungen usw.) füllen Sie bitte das PDF-Formular am PC aus.