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Die Stadt Luzern verantwortet ein nachhaltiges Infrastrukturmanagement und leistet damit einen wichtigen Beitrag, dass die Stadt Luzern zu den lebenswertesten Schweizer Städten gehört. Dazu gehört, dass die Infrastrukturen der Gemeindestrassen, Beleuchtung, Brunnen und Kunstbauten regelmässig saniert und stetig weiterentwickelt werden und damit in einem sicheren Zustand gehalten werden.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Bewirtschaftung von Brunnen und Brücken, Denkmalpflege & Kulturgüter, die generelle Entwässerungsplanung, Sanierung und Unterhalt der Siedlungsentwässerung, Gestaltungspläne, das Beleuchtungskonzept "Plan Lumière" und zur Stadtplanung. 

Auf der Seite Öffentliche Planauflage finden Sie die Planauflagen der Dienstabteilungen Tiefbauamt und Städtebau. Unter "Baugesuche" finden Sie Informationen rund um das Erstellen und Einreichen von Baugesuchen.

Baubewilligungen auf öffentlichem Grund

Das Tiefbauamt stellt Bewilligungen für Leitungsbauten im öffentlichen Grund aus: Bewilligung für Leitungsbauten im öffentlichen Grund Das Tiefbauamt koordiniert den Leitungsb…

Das Tiefbauamt stellt Bewilligungen für Leitungsbauten im öffentlichen Grund aus:

  • Bewilligung für Leitungsbauten im öffentlichen Grund

Das Tiefbauamt koordiniert den Leitungsbau und ist Bewilligungsstelle für das Aufbrechen und die Benutzung des öffentlichen Grundes durch Leitungen.

  • Bewilligung für die vorübergehende und dauernde Benutzung des öffentlichen Grundes

Jegliche vorübergehende oder dauernde Benutzung des öffentlichen Grundes bedarf einer Bewilligung. Für die dauernde Benutzung wird diese in Form der Konzession erteilt.

  • Bewilligung für Grabarbeiten, Sondierbohrungen, Rammungen, Suchschlitze und Leitungen

 

Dauernde Benutzung:

Die Konzession für bauliche Anlagen erteilt der Stadtrat. Konzessionspflichtigen unterirdischen Leitungen und Schächte sowie Konzessionen für Erdanker, Baugrubenumfassungen und dergleichen sowie Kanalisationsleitungen und Kanalisationsschächte wird durch das Tiefbauamt erteilt.
 

Vorübergehende Nutzung:

Für die Bewilligung für die vorübergehende Benutzung des öffentlichen Grundes (Gerüste, Bauinstallationen, Container, Stände, Veranstaltungen usw.) füllen Sie bitte das PDF-Formular am PC aus.