Im B+A 12/2013: «Städtische Wohnraumpolitik II» hat der Stadtrat im Hinblick auf die Umsetzung der Initiative «Für zahlbaren Wohnraum» eine Auslegeordnung aller städtischen Grundstücke gemacht und festgelegt, auf welchen Grundstücken er sich gemeinnützigen Wohnungsbau vorstellen kann. Im B+A 21/2019 «Städtische Wohnraumpolitik III» hat er das weitere Vorgehen für die verschiedenen Areale konkretisiert. Auch die städtischen Areale Vorderruopigen und Staffelntäli sind für die Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger vorgesehen.
Überblick
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Die Stadt Luzern verfolgt mit der Entwicklung dieser Areale die folgenden strategischen Ziele:
- eine architektonisch und städtebaulich qualitätsvolle Entwicklung umsetzen
- die sozialräumliche Durchmischung fördern
- das Quartierzentrum Ruopigen stärken
- ressourcenschonend bauen
- vielfältig nutzbare Freiräume schaffen
- Ökologie und Biodiversität fördern
- ÖV, Fuss- und Veloverkehr fördern
Die Dienstabteilung Immobilien hat dazu eine städtebauliche Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, Bebauungsvorschläge für die städtischen Grundstücke in engem Zusammenhang mit der Freiraumentwicklung zu erarbeiten, um das bauliche Potenzial auszuloten. Es wird eine ganzheitliche und qualitätsvolle städtebauliche Lösung angestrebt, welche zu einer integrierten Quartierentwicklung beiträgt. Deshalb sollen über die Grundstücksgrenzen hinaus auch angrenzende Bereiche in die Betrachtung einbezogen werden. Gleichzeitig bietet die Machbarkeitsstudie die Chance, die städtebauliche Konzeption für die Bebauung des Ruopigenplateaus von Dolf Schnebli aus dem Jahr 1962 aufzugreifen und weiterzuentwickeln.
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