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In Luzern zu wohnen soll für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv bleiben. Für dieses Ziel setzt sich der Stadtrat mit seiner Wohnraumpolitik ein und fördert im Speziellen den gemeinnützigen Wohnungsbau.

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Themen wie sich verändernde Wohnbedürfnisse, die Bezahlbarkeit von Wohnraum für alle, ressourcenschonende Siedlungs- und Bauformen oder der steigende Wohnflächenbedarf, stellen aktuelle Herausforderungen dar. Mit der städtischen Wohnraumpolitik möchte der Stadtrat diese Herausforderungen angehen und die Voraussetzungen für ein vielfältiges Wohnungsangebot für alle Bevölkerungsgruppen schaffen. Damit sollen die soziale Durchmischung und die hohe Lebensqualität in der Stadt Luzern erhalten und weiter gefördert werden.

Aktuelles

Der Stadtrat sieht eine Weiterentwicklung der Wohnraumpolitik vor. Vier neue Massnahmen sollen eingeführt werden: die Gründung der Stiftung «Wohnraum für alle», den Kauf und die Vermietung von Wohnungen durch die Stadt, Darlehen für gemeinnützige Wohnbauträger sowie ein städtisches Vorkaufsrecht. Er hat diese Massnahmen in seinen Gegenvorschlägen zu den eingereichten Wohnraum-Initiativen 2025 vorgestellt und will damit das neue Ziel erreichen, dass bis 2048 18 Prozent der Wohnungen in der Stadt Luzern gemeinnützig sind. Der Stadtrat betont damit, dass ein deutlich stärkerer Effort verschiedener Akteure als bisher nötig ist, um preisgünstigen Wohnraum zu erhalten und zu schaffen. Die Initiative und die Gegenvorschläge werden im November in der Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission diskutiert und am 18. Dezember 2025 im Grossen Stadtrat. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich am 8. März 2026 stattfinden.

Wohnraumpolitik betrifft nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch Sie als private und institutionelle Eigentümer. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie sich vorstellen können, Ihr Grundstück oder Ihre Liegenschaft für gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

Weiterentwicklung der Wohnraumpolitik

Wie im B+A 15/2024: «Städtische Wohnraumpolitik IV. 2. Controllingbericht» aufgezeigt, setzt sich der Stadtrat mit verschiedenen Massnahmen dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen ein vielfältiges Wohnungsangebot vorfinden. Aktuelle Erkenntnisse aus den städtischen Arealentwicklungen zeigen jedoch auf, dass die bereits 2012 von der Stadtluzerner Bevölkerung beschlossene Zielerreichung von 16 Prozent Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus bis 2037 mit den bisher getroffenen Massnahmen kaum mehr realistisch ist. Der Stadtrat stellt deshalb in den Gegenvorschlägen zu den wohnraumpolitischen Initiativen vier neue Massnahmen (siehe Abschnitt «Aktuelles») vor.

Die neuen Massnahmen werden in den Gegenvorschlägen zur Initiative «Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von zahlbarem Wohnraum» (B+A 46/2025) wie auch zur Initiative «Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen» (B+A 45/2025) aufgezeigt, welche der Stadtrat beide ablehnt. Der Stadtrat passt gestützt auf die Gegenvorschläge auch das langfristige Ziel des Anteils gemeinnütziger Wohnungen an. Als Zwischenziel gilt weiterhin 16 Prozent gemeinnütziger Marktanteil bis 2037. Neu soll bis ins Jahr 2048 der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen in der Stadt Luzern 18 Prozent betragen und damit der gemeinnützige Wohnungsbau noch langfristiger gefördert werden. Mit den zusätzlichen Massnahmen ist der Stadtrat überzeugt, dass er langfristig ein geeignetes Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen bereitstellen kann. Alle Informationen zu den Gegenvorschlägen sind im B+A 46/2025 «Initiative: Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von zahlbarem Wohnraum» und im B+A 45/2025 «Initiative: Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen» enthalten.

Städtische Arealentwicklung

Eine weiterhin zentrale Massnahme der städtischen Wohnraumpolitik ist die Abgabe städtischer Areale im Baurecht. In den letzten Jahren konnten fünf städtische Areale im Baurecht an gemeinnützige Genossenschaften abgegeben werden. Die Entwicklung dieser Grundstücke ist unterschiedlich weit fortgeschritten:

  • Obere Bernstrasse: Die 142 Wohnungen wurden im 2024 fertiggestellt und sind bezogen.
  • Eichwaldstrasse: Die 49 Wohnungen wurden 2025 fertiggestellt.
  • Industriestrasse: Der Baustart ist erfolgt.
  • Hochhüsliweid: Der Baustart ist erfolgt.
  • Staffelntäli: Im Sommer 2024 wurde der Zuschlag für den Bau von 44 Wohnungen erteilt.

Der Stadtrat will in den nächsten Jahren zahlreiche weitere städtische Areale im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträgerschaften ausschreiben. Dazu gehören unter anderem die Areale Udelboden, Längweiher, Urnerhof oder Grenzhof. Hiermit sollen schnellstmöglich zusätzliche gemeinnützige Wohnangebote geschaffen werden. Auch auf privaten Arealen werden in den nächsten Jahren genossenschaftliche Wohnungen entstehen. Aktuelles Beispiel ist die Siedlung Libellenhof der Wohnbaugenossenschaft Luzern im Maihofquartier, wo nach dem Ersatz von derzeit zirka 150 Wohnungen in den nächsten Jahren rund 240 Wohnungen entstehen werden. Alle Informationen zu den städtischen Arealabgaben sind im B+A 15/2024: «Städtische Wohnraumpolitik IV. 2. Controllingbericht» enthalten.

Wichtige Akteure

Wichtige Akteure im gemeinnützigen Wohnungsbau sind insbesondere Wohn- und Baugenossenschaften. Aktuell sind auf dem Stadtgebiet Luzern rund 30 Wohn- und Baugenossenschaften aktiv. Das G-Net ist das Netzwerk gemeinnütziger Wohnbauträger Luzern.

Mit einem Klick auf diese Karte erfahren Sie, wo in der Stadt Luzern gemeinnützige Wohnungen bestehen und welche Projekte geplant werden:

WBG
Übersicht der Liegenschaften und Wohnungsbestand

Bereits beschlossene Massnahmen

Um optimale Voraussetzungen für die Erreichung der Ziele der Wohnraumpolitik zu schaffen, hat die Stadt Luzern weitere Massnahmen ergriffen. Die Gemeinnützige Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Luzern (GSW Luzern) als zentrale Anbieterin von Wohnraum für Personen mit Zugangsproblemen zum Wohnungsmarkt wird auch künftig mit Beiträgen der Stadt gefördert werden. Für den Abschluss eines Subventionsvertrages mit der GSW Luzern für die Dauer von 2024 bis 2032 hat der Grosse Stadtrat einen Sonderkredit von 6 Mio. Franken bewilligt. Zudem unterstützt die Stadt ein Pilotprojekt für preisgünstigen Wohnraum durch die GSW Luzern und die Gemeinnützige Holzbaugenossenschaft Luzern.

Wichtige statistische Kennzahlen zur Wohnraumpolitik des Stadtrates sind in diesem statistischen Bericht verfügbar. Im Bericht zum Wohnen im Alter finden Sie Angaben zur Situation des Alterswohnangebots in den verschiedenen Quartieren der Stadt Luzern.

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