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Die Primarschule umfasst die 1. bis 6. Klasse. Sie unterstützt die Lernenden in der Entwicklung ihrer Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten. 

Der Primarschulunterricht vermittelt den Kindern Grundwissen, Grundfertigkeiten und Grundhaltungen und fördert die Entwicklung vielseitiger Interessen. Nach der 6. Primarklasse treten die Jugendlichen nach einem Übertrittsverfahren in die Sekundarschule oder in das Gymnasium ein.
 

Anmeldung für den Schulbesuch

Neuzugezogene Familien können das Online-Formular für den Besuch der Primarschule ausfüllen und elektronisch einreichen.
 

Primarschulen in der Stadt Luzern


Basisstufe

In der Volksschule Stadt Luzern wird die Basisstufe in den Schulhäusern Büttenen, Unterlöchli und Steinhof geführt. Die Basisstufe verbindet den zweijährigen Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule. In der Basisstufe unterrichten zwei bis drei Lehrpersonen im Teamteaching. Sie begleiten die Kinder über vier Jahre.

Die Lernumgebung der Basisstufe ist sehr vielfältig. Der Übergang von spielerischen Tätigkeiten zum aufgabenorientierten Lernen erfolgt fliessend. Der Unterricht findet in flexiblen, altersgemischten Lerngruppen statt, er orientiert sich am Entwicklungs- und Lernstand der Kinder, nicht an ihrem Alter. Der Eintritt in die 3. Primarklasse folgt in der Regel nach vier Jahren. Je nach Lerntempo des Kindes kann er aber auch nach drei oder fünf Jahren erfolgen.

Aufgaben- und Lernbegleitung (ALB)

In den Primar- und Sekundarschulen stehen den Lernenden verschiedene freiwillig nutzbare Lerngefässe ausserhalb des Unterrichts zur Verfügung. Die einzelnen Schulen sind für die Organisa…

In den Primar- und Sekundarschulen stehen den Lernenden verschiedene freiwillig nutzbare Lerngefässe ausserhalb des Unterrichts zur Verfügung. Die einzelnen Schulen sind für die Organisation verantwortlich und informieren die Eltern über das Angebot der Aufgaben- und Lernbegleitung (ALB).

Da die ALB ein freiwilliges Angebot ohne Anmeldung ist, liegt die Obhutspflicht für die Kinder bei den Eltern. Das heisst, dass die Schule nicht bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten nachfragt, wenn Lernende nicht in der ALB anwesend sind. Wenn ein Kind hingegen während der Betreuung die ALB besucht, liegt die Obhutspflicht bei der Schule. Bei Nichtanwesenheit des Kindes fragt die Schule nach.