Die Stadt Luzern ist bei Gästen sowie Geschäftsreisenden ein beliebter Ort für einen Kurzaufenthalt. Dies führt dazu, dass das Wohnangebot zur Kurzzeitvermietung in der Stadt Luzern in den letzten Jahren deutlich gewachsen ist. Angebote wie Business- und Ferienwohnungen sind eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Beherbergungsmöglichkeiten. Vor allem durch die Zunahme der Kurzzeitvermietung von Zweitwohnungen besteht aber die Gefahr, dass dauerhaft vermietete Wohnungen verdrängt werden. Der Stadtrat wollte die Anzahl der Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung mittels Reglement beschränken. Der Bericht und Antrag war inklusive Reglement der Gegenvorschlag des Stadtrates zur eingereichten Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren».
Dieser wurde jedoch von der Stadtluzerner Stimmbevölkerung abgelehnt und stattdessen die Initiative gutgeheissen. Bei der Initiative handelt es sich um eine starke Regulierung des Geschäfts mit Kurzzeitvermietungen. Wohnungen sollen künftig nur noch während 90 Tagen pro Jahr an Personen vermietet werden dürfen, die sich kurzzeitig in Luzern aufhalten. Der Stadtrat wird nun prüfen, wie dies umgesetzt werden kann und dem Grossen Stadtrat innerhalb eines Jahres (bis Mitte März 2024) einen Vorschlag zur Umsetzung der Initiative vorlegen.
Initiative
Der Stadtrat teilt die Ansicht der Initiantinnen und Initianten, dass eine ungebremste Zunahme der Kurzzeitvermietungen das Wohnangebot knapper und teurer machen und zu Lärmproblemen in den Wohngebieten führen kann. Dem Stadtrat ist es ein zentrales Anliegen, den Wohnraum für ortsansässige Personen zu sichern. Gleichzeitig braucht es für einen attraktiven Tourismus- und Wirtschaftsstandort Luzern aber auch ein ausgewogenes Angebot an Kurzzeitvermietungen. Für den Stadtrat ist die Initiative zu radikal, da sie zu einschränkend ist.
Die Initiative fordert, dass die Beschränkung für die Vermietung von Wohnungen für Kurzaufenthalte auf 90 Tage pro Jahr für alle Wohnungen gelten soll.
Gegenvorschlag Stadtrat
Der Regulierungsvorschlag des Stadtrates sah vor, dass die Anzahl der Zweitwohnungen, die für insgesamt mehr als 90 Nächte pro Jahr an Dritte vermietet werden dürfen, pro Quartier beschränkt werden sollte. Das Kontingent sollte in den Quartieren Altstadt/Wey, Bruch/Gibraltar, Hirschmatt/Kleinstadt und Neustadt/Voltastrasse bei 1,5 Prozent aller Wohnungen liegen und in allen anderen Quartieren bei 1 Prozent. Nicht von dieser Regelung betroffen sein sollten nach Ansicht des Stadtrates die Allmendzone (Wohntürme HochZwei), die Tourismus- und die Landwirtschaftszone. Die Kontingentbewilligung für eine Wohnung hätte bei der Stadt beantragt werden und für maximal zehn Jahre gültig sein sollen.
Zweitwohnungen, die im Jahr 2022 bereits für mehr als 90 Nächte pro Jahr rechtmässig an Dritte vermietet wurden, geniessen von Gesetzes wegen einen gewissen Besitzstandsschutz. Die Betreiberinnen und Betreiber dieser Wohnungen hätten darum bei der Erstvergabe ein Anrecht auf eine Bewilligung für zehn Jahre gehabt, falls sie sich bis drei Monate nach Inkrafttreten des Reglements bei der Stadt gemeldet hätten.
Grosser Stadtrat
Der Grosse Stadtrat hat den B+A 21/2022 des Stadtrates an seiner Ratssitzung vom 27. Oktober 2022 behandelt. Die behandelten Dokumente finden sich hier und die Debatte kann unter diesem Link angesehen werden (Minute 12 bis 1h35).
Der Grosse Stadtrat hat den Bericht und Antrag 21/2022 vom 6. Juli 2022: «Initiative ‹Wohnraum schützen – Airbnb regulieren›. Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung» mit zwei geringfügigen Änderungen beschlossen. Er folgte dabei den zwei Änderungsanträgen der Baukommission. Die Änderungen sind im Entwurf des Reglements rot markiert. Zusätzlich zu den Zweitwohnungen sollten drei weitere Wohnungskategorien (Wohnungen gemäss Art. 2 Abs. 3 lit. b, d und h Zweitwohnungsgesetz des Bundes) unter die Bewilligungspflicht fallen, damit mögliche Schlupflöcher reduziert werden können. Der Grosse Stadtrat hat die Initiative mit 31:15 Stimmen abgelehnt.
Volksabstimmung
Am 12. März 2023 wurde über die Initiative und den Gegenvorschlag abgestimmt. Die Stadtluzerner Stimmberechtigten haben sich für die Initiative und somit für eine starke Regulierung des Geschäfts mit Kurzzeitvermietungen ausgesprochen. Wohnungen sollen künftig nur noch während 90 Tagen pro Jahr an Personen vermietet werden dürfen, die sich kurzzeitig in Luzern aufhalten. In der Initiative wurde angeregt, die Beschränkung mit einer Änderung der Bau- und Zonenordnung zu regeln. Der Stadtrat wird prüfen, wie dies umgesetzt werden kann und dem Grossen Stadtrat innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Umsetzung der Initiative vorlegen.
Die Medienmitteilung zur Abstimmung finden Sie hier.
Tourismusabgabe
Wer Gäste gegen Bezahlung beherbergt, muss Tourismusabgaben bezahlen. Dies gilt auch für Ferienwohnungen und Business-Apartments (Art. 1 Abs. 2 Kurtaxenreglement, § 9 Abs. 1 Tourismusgesetz).
Gastgewerbebewilligung
Ein gewerbsmässiges Beherbergen von Gästen ist laut kantonalem Gastgewerbegesetz bewilligungspflichtig (§ 6 Abs.1 lit. a). Dabei spielt es keine Rolle, über welche Plattformen (Airbnb, Inserate, Internet) ein Betrieb seine Betten vermarktet. Bewilligungspflichtig sind:
- Haus oder Wohnung ab 11 Betten;
- 3 Wohnungen/Liegenschaften oder mehr für die Beherbergung von Gästen über einen regelmässigen Zeitraum (mehrere Monate).
In diesem Falle gelten auch strengere bauliche Vorschriften, für deren Umsetzung ein Baugesuch erforderlich ist. Die Baubewilligung ist Voraussetzung für den Erhalt einer Bewilligung für den Beherbergungsbetrieb nach Gastgewerbegesetz (§ 12 GaG).
Weitere Informationen zur Gastgewerbebewilligung finden Sie auf der Webseite der Luzerner Polizei.
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