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Der Stadtrat von Luzern hat das Inkrafttreten des Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die dazugehörige Verordnung (Mindestlohnverordnung) beschlossen. Das Reglement, die Verordnung und damit der auf Stadtgebiet geltende Mindestlohn sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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Am 28. März 2023 wurde die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» in Form eines ausformulierten Entwurfs eingereicht. Dieser beinhaltete ein Reglement («Reglement über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer») für einen auf Stadtgebiet geltenden Mindestlohn. Mit dem Bericht und Antrag 5/2024 vom 31. Januar 2024: Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» stimmte der Grosse Stadtrat der Initiative am 16. Mai 2024 zu. Damit wurde der Stadtrat beauftragt, das Mindestlohnreglement in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wurde er ermächtigt, nötige Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Der Stadtrat hat Ende Mai 2025 eine Verordnung (Mindestlohnverordnung) beschlossen. Das Reglement, die Verordnung und damit der auf Stadtgebiet geltende Mindestlohn sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Mindestlohn beträgt mindestens Fr. 22.– pro Stunde brutto. Er wird jährlich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise und dem Nominallohnindex angepasst. Die Stadt Luzern wird den für das Folgejahr geltenden Mindestlohn jeweils im Oktober des laufenden Jahres öffentlich bekannt geben. Das bedeutet zum Beispiel, dass der ab 1. Januar 2026 geltende Mindestlohn im Oktober 2025 bekannt gegeben wird.

Die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmende sowie Arbeitgebende werden im Dokument «Mindestlohn in der Stadt Luzern – Fragen und Antworten» beantwortet.

Die detaillierten Bestimmungen zum Mindestlohn sind dem Reglement und der dazugehörigen Verordnung zu entnehmen.

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