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Die Stadt Luzern fördert den Jugendsport. Sie unterstützt Vereine mit Jugendabteilungen finanziell und unterstützt zusätzlich Projekte im Jugendsport.

Die Stadt Luzern erhebt im Frühjahr bei den Sportorganisationen die Anzahl Jugendlicher, die in den jeweiligen Vereinen aktiv sind. Dies dient zur Berechnung der Jugendsportförderbeiträge. In Abhängigkeit der Anzahl Jugendlichen legt die Jugendsportförderkommission fest, wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt. Die Auszahlung der Jugendsportförderbeiträge erfolgt in der Regel Ende Jahr.

Kriterien für die Jugendsportförderung

Die Stadtluzerner Sportvereine erhalten aus dem Jugendsportförderfonds jährlich direkte Beiträge, sofern

  • sie über eine Jugendabteilung mit Mitgliedern im J+S-Alter verfügen,
  • die Jugendabteilung in der Obhut von qualifizierten Trainerinnen und Trainern steht,
  • ein regelmässiger Trainingsbetrieb aufrechterhalten wird und
  • die Jugendabteilung ohne Einschränkung allen Jugendlichen offensteht.

Nur teilweise beitragsberechtigt
Teilweise beitragsberechtigt sind Organisationen, die nur teil- oder zeitweise ein sportliches Programm anbieten (z.B. Pfadi).

Keine finanzielle Förderung
Von einer finanziellen Unterstützung ausgeschlossen sind kommerziell ausgerichtete Sportangebote. Dazu zählen auch Einzel- und Gruppentrainings gegen Bezahlung (z.B. Tennislektionen).

Eingabefrist: Sonntag, 30. Juni 2024
Die Jugendsportkommission wird jeweils im August/September über die Beiträge entscheiden. Diese werden zeitnah nach der Sitzung ausbezahlt.

Online Gesuchsportal Kultur und Sport

Hier finden Sie das online Gesuchsportal KUS für die Eingabe von Gesuchen für Projekte und Veranstaltungen. Bei Unklarheiten hilft das Dokument Anleitung Eingabe JUSPO-Gesuch.

Online Gesuchsportal KUS
Dieses online Gesuchsportal wird im Auftrag der Stadt Luzern von der Ascaion AG angeboten. Mit diesem Link verlassen Sie die Website der Stadt Luzern.

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