Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen ist zuständig für die operative Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung. Hier finden Sie umfassende Informationen über Parkbewilligungen, Ausnahmebewilligung, die Sperrzone Altstadt und Parkzonen in der Stadt Luzern.
Alles zum Inhalt
Öffnungszeiten:
Der Kundenschalter Ausnahmebewilligungen Strassenverkehr (Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a) ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, am Freitag und vor Feiertragen bis 16 Uhr.
Öffentliche Parkplätze
In der Stadt Luzern befinden sich über die Hälfte aller öffentlich benutzbaren Parkplätze in Parkierungsanlagen (zirka 7'700). Etwas mehr als 25% der Parkplätze befinden sich in den Quartieren und sind kostenlos benutzbar. Über ein Fünftel der Parkplätze werden mit Parkuhren bewirtschaftet.
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FAQs
Häufig gestellte Fragen zu den Ausnahmebewilligungen
Frage |
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Nein. Es muss eine entsprechende Bewilligung am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen bezogen werden. |
Handwerksbetriebe mit Sitz in Luzern können eine Dauerparkbewilligung beantragen. Diese ist von Montag bis Samstag auf allen öffentlichen Parkplätzen gültig (ausgenommen Kurzzeitparkplätze). Zudem ist die Stadt Luzern daran, ein Netz speziellen Parkplätzen zu erstellen, die werktags von 6 bis 18 Uhr für Handwerksbetriebe reserviert sind. Zuletzt wurden im Rahmen des Test Winkelriedstrasse sieben Parkplätze zu Handwerksparkplätzen umsignalisiert. |
Häufig gestellte Fragen zu den Parkbewilligungen
Frage |
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Beim Strassenverkehrsamt muss das Fahrzeug auf die Firma (juristische Person) gemeldet sein. Dies muss im Fahrzeugausweis zwingend ersichtlich sein. |
Nein. Eine Anwohnenden-Parkkarte berechtigt nicht zu einem festen Parkplatz. Sie ermöglicht lediglich das Parkieren auf Parkplätzen auf öffentlichem Grund in der entsprechenden Parkkartenzone. Die Verfügbarkeit von Parkplätzen ist variabel, sei es durch die Parkierung anderer Parkkarten-Inhaber*innen oder durch eine Veränderung der Zahl der verfügbaren Parkplätze. |
Gäste können einzelne Tagesbewilligungen (24h) für die blauen Zonen für CHF 20.00 lösen. Für die Aussenquartiere (Zone Z) kostet eine Tagesbewilligung (24h) CHF 10.-, eine Monatsbewilligung CHF 80.- und die Jahresbewilligung CHF 800.-. Für gebührenpflichtige Parkplätze können 12-Stunden-Parkbewilligungen gelöst werden. Diese kosten CHF 35.–. |
Nein. Eine Anwohnenenden-Parkkarte berechtigt nicht zu einem festen Parkplatz. Sie ermöglicht lediglich das Parkieren auf Parkplätzen auf öffentlichem Grund in der entsprechenden Parkkartenzone. Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz, da die Verfügbarkeit von Parkplätzen variiert. Wer einen fixen Parkplatz beanspruchen will, muss einen privaten Garagen- oder Parkplatz im Umkreis von 300 Meter von seinem Wohnadresse mieten. |
Nur die Parkbewilligungszone Z ist für alle Interessierten frei wählbar. Die übrigen Parkbewilligungszonen werden nach der beim Einwohndienst gemeldeten Adresse bestimmt. |
Nein, die Zuweisung der Dauerparkbewilligungen erfolgt gemäss Reglement und Verordnung nach der Wohnadresse. |
Ja. Es muss aber der Nachweis erbracht werden, dass es sich beim Anwohner:in um die hauptlenkende Person des Fahrzeugs handelt (Eintrag in Fahrzeugausweis). Die Voraussetzungen für den Bezug einer Anwohnerparkbewilligung müssen ebenfalls erfüllt werden (Nachweispflicht). |
In den Zonen A-U kann immer nur eine Parkbewilligung für ein Fahrzeug pro Person gelöst werden. Nur in den Aussenquartieren (Zone Z) können mehrere Parkbewilligungen gelöst werden. |
Jede Änderung muss der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern gemeldet werden. |
Nein. Die Parkbewilligung kann flexibel ab einem beliebigen Datum für mindestens einen Monat und maximal für ein Jahr gelöst werden. |
Nach Bezahlung der Bewilligung müssen Sie keinerlei Papier mehr ins Fahrzeug legen, da Ihre Bewilligung elektronisch erfasst und für die Polizei anhand des Autokennzeichens ersichtlich ist. |
Mit der Annahme der Klima- und Energiestrategie 2022 haben die Stimmbürger*innen der Stadt Luzern verschiedene Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele beschlossen. Eine davon ist die Halbierung der Anzahl der bestehenden Parkplätze auf öffentlichem Grund bis 2040. Weiter verlangt die beschlossene Mobilitätsstrategie die Förderung von flächeneffizienten Verkehrsmitteln. Der Ausbau des Bus-, Fuss- und Veloverkehrs hat oft auch eine Parkplatzreduktion zur Folge. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass Parkplätze nicht grossflächig und ohne Grund umgenutzt bzw. aufgehoben werden, sondern im Rahmen von Berichten und Anträgen, Gestaltungskonzepten oder vom Parlament verabschiedeten Strategien. So wurden Parkplätze in der Vergangenheit zugunsten des Velonetzes, zur Umgestaltung von Begegnungszonen, zugunsten von Velo- und Motoabstellplätzen oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aufgehoben bzw. umgenutzt. |
In den Parkbewilligungszonen A-U kann pro Person nur eine Parkbewilligung für ein Fahrzeug, welches auf die Person und Adresse in der entsprechenden Zone eingelöst ist, gelöst werden. In der Parkbewilligungszone Z oder bei den Parkbewilligungen für Handwerker und Serviceleute ist es möglich, bis zu maximal 3 Kontrollschilder aufzuführen. |
Der Abbau der öffentlichen Oberflächenparkplätze gemäss Klima- und Energiestrategie betrifft rund 5 Prozent aller in der Stadt Luzern bestehenden Parkplätze. Per Ende 2024 zählt Luzern insgesamt 67’588 Parkplätze. 53’348 davon sind privat und 8’420 öffentlich zugänglich auf privatem Grund (z.B. Parkhäuser). 7255 Parkplätze sind öffentliche Oberflächenparkplätze. Die Klima- und Energiestrategie sieht vor, die Hälfte dieser Parkplätze aufzuheben, also 3627 (Stand 2028). Mit der aufgrund der digitalen Erfassung aller Parkplätze durchgeführten Neuerfassung wurde die Zahl 2025 leicht korrigiert. Auf öffentlichem Grund gibt es per Ende 2024 noch 5’820 Strassenparkplätze, 641 Parkplätze wurden gegenüber dem Stand 2018 bereits aufgehoben. |
Die Stadtverwaltung ist daran, den Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern» zu erarbeiten, der die Strategie für den Abbau und die Umnutzung der Parkplätze auf öffentlichem Grund bis 2040 aufzeigt. Der Planungsbericht wurde vom Parlament 2024 in der Motion 7 verlangt. Der geplante Parkplatzabbau ist eine konkrete Massnahme aus der Klima- und Energiestrategie, welche das Luzerner Stimmvolk 2022 angenommen hat. Der Stadtrat wird den Planungsbericht voraussichtlich Ende 2025 vorstellen. |
Die Parkkarte für Menschen mit Gehbehinderung berechtigt Sie zum Parkieren auf allen öffentlichen Parkplätzen in der Stadt Luzern. Zusätzlich stehen speziell reservierte Parkplätze zur Verfügung. Eine Übersicht von Parkplätzen für Menschen mit Gehbehinderung finden Sie hier: |
Auf der Webseite des Geoinformationszentrums der Stadt Luzern finden Sie eine Online-Karte, auf der alle Parkmöglichkeiten in der Stadt Luzern aufgeführt sind. |
Häufig gestellte Fragen zum Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Frage |
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Wenn das Fahrzeug länger abgestellt wird als dies die Signalisation erlaubt, handelt es sich um Dauerparkieren. Dieses Dauerparkieren ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Die Bewilligung kann online oder direkt am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern bezogen werden. |
Die einzelnen Zonen werden mit einer entsprechenden Zusatztafel „Mit Parkbewilligung (A-Z) unbeschränkt“ signalisiert. |
Häufig gestellte Fragen zur Sperrzone Altstadt
Frage |
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Nein, nur Dienstfahrzeuge der Sanität, Feuerwehr und Polizei sowie von Ärzten im Notfalldienst haben diese Möglichkeit. |
Nein. In den Strassen und Gassen der Altstadt darf aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht parkiert werden. In Ausnahmefällen kann das Fahrzeug mit entsprechender Bewilligung auf grössere Plätze abgestellt werden. |
In der Regel nicht. Von 06.00 bis 10.00 Uhr ist nur der Güterumschlag gestattet. Für das Abstellen des Fahrzeuges wird eine entsprechende Bewilligung benötigt. |
Die Zufahrt ist von MO-SA, von 06.00 bis 10.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr mit Güterumschlag gestattet. |
Kontakt
Stadtraum und Veranstaltungen
Winkelriedstrasse 12a
6002 Luzern
T +41 41 208 78 02
Öffnungszeiten & Details