"Parkingpay" heisst das Online-System, das in vielen Schweizer Städten bereits genutzt wird. Mit Parkingpay ist es möglich, Produkte der Stadt Luzern über ein Parkingpay-Konto zu bezahlen und verwalten.
Parkingpay
Seit Juli 2020 werden in der Stadt Luzern alle Dauerparkbewilligungen und Einzelbewilligungen nur noch elektronisch als sogenannte e-Parkbewilligungen auf der Parkingpay-Plattform zu Verfügung gestellt.
Eröffnen Sie ein Parkgebührenkonto unter www.parkingpay.ch oder laden Sie die App herunter.
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- Um die Parkbewilligung zu kaufen, müssen Sie das Parkgebührenkonto aufladen/Zahlungsmittel hinterlegen.
- Wählen Sie die Bewilligung aus und beantragen Sie die Freischaltung.
- Die Parkbewilligung können Sie nun mit dem Guthaben auf Ihrem Konto beziehen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit unsere Produkte am Schalter zu beziehen. Ausnahmebewilligungen sowie Parkbewilligungen für Handelsreisende können weiterhin nur am Schalter bezogen werden.
Öffnungszeiten
Der Kundenschalter Ausnahmebewilligungen Strassenverkehr (Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a) ist wie folgt geöffnet:
Montag, 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag bis Freitag, 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag, 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, am Freitag bis 16 Uhr.
Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
In der Stadt Luzern ist das Parkieren auf öffentlichem Grund beschränkt möglich. Wer länger parkieren will, als die Signale gestatten, ist Dauerparkierer/in. Dauerndes Parkieren auf öffentlichem Grund legt das Parkkartenreglement vom 1. Juli 2015 fest.
Weitere Dokumente:
Der auf öffentlichem Grund liegende Parkraum wird in der Stadt Luzern in Parkbewilliungszonen eingeteilt. Die einzelnen Parkbewilligungszonen werden mit einer entsprechenden Zusatztafel "Mit Parkbewilligung (A-Z) unbeschränkt" signalisiert. Die Signalisation vor Ort ist zu beachten.
Zonenplan Stadt Luzern, Gesamtübersicht
Kontakt
Stadtraum und Veranstaltungen
Winkelriedstrasse 12a
6002 Luzern
T +41 41 208 78 02
F +41 41 208 78 10
Kontaktformular
Ausnahmebewilligungen für Fahr- und Parkverbote
Zufahrtsbewilligung im Fahrverbot
Die Ausnahmebewilligung berechtigt die Durchfahrt durch ein Fahrverbot. Die Gebühr beträgt CHF 10.00.
Parkierungserleichterung im Parkverbot
Die Ausnahmebewilligung gilt zum Parkieren innerhalb des Parkverbotes. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.
Bewilligung für Ersatzfahrzeuge
- Fahrzeug-Kontrollschildnummer oder Fakturanummer der aktuellen Bewilligung
- Datum der Verwendungsdauer (Gültigkeit) der Ersatzfahrzeuge.
- Bestätigung der Autowerkstatt, dass sich das Fahrzeug des Bewilligungsinhabers in Reparatur befindet.
Die Bewilligung für das Ersatzfahrzeug muss direkt am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern beantragt werden.
Häufig gestellte Fragen zu den Parkbewilligung
Fragen zum Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Wie erkennt man vor Ort um welche Zone es sich handelt?
Die einzelnen Zonen werden mit einer entsprechenden Zusatztafel „Mit Parkbewilligung (A-Z) unbeschränkt“ signalisiert.
Was wird benötigt, wenn länger parkiert werden muss, als die Signale es gestatten?
Wenn das Fahrzeug länger abgestellt wird als dies die Signalisation erlaubt, handelt es sich um Dauerparkieren. Dieses Dauerparkieren ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.
Die Bewilligung kann online oder direkt am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern bezogen werden.
Fragen zu den Parkbewilligungen
Muss die Parkbewilligung immer ab dem 1. des Monats gelöst werden?
Nein. Die Parkbewilligung kann flexibel ab einem beliebigen Datum für mindestens einen Monat und maximal für ein Jahr gelöst werden.
Gibt es eine Parkbewilligung für Gäste?
Gäste können einzelne Tagesbewilligungen (24h) für die blauen Zonen für CHF 20.00 lösen. Für die Aussenquartiere (Zone Z) kostet eine Tagesbewilligung (24h) CHF 10.-, eine Monatsbewilligung CHF 80.- und die Jahresbewilligung CHF 800.-.
Für gebührenpflichtige Parkplätze können 12-Stunden-Parkbewilligungen gelöst werden. Diese kosten CHF 35.–.
Ist es möglich, für die Parkbewilligungszonen A-Z eine Wochenbewilligung zu lösen?
Nein. Seit dem Inkrafttreten des neuen Reglements gibt es keine Wochenbewilligungen mehr.
Können Anwohner, welche ein Firmenfahrzeug haben, eine Parkbewilligung lösen?
Ja. Es muss aber der Nachweis erbracht werden, dass es sich beim Anwohner/der Anwohnerin um die hauptlenkende Person des Fahrzeugs handelt (Eintrag in Fahrzeugausweis). Die Voraussetzungen für den Bezug einer Anwohnerparkbewilligung müssen ebenfalls erfüllt werden (Nachweispflicht).
Können pro Parkbewilligungszone mehrere Parkbewilligungen gelöst werden?
In den Zonen A-U kann immer nur eine Parkbewilligung für ein Fahrzeug pro Person gelöst werden. Nur in den Aussenquartieren (Zone Z) können mehrere Parkbewilligungen gelöst werden.
Ist die Parkbewilligungszone frei wählbar?
Nur die Parkbewilligungszone Z ist für alle Interessierten frei wählbar. Die übrigen Parkbewilligungszonen werden nach der beim Einwohndienst gemeldeten Adresse bestimmt.
Wie viele Fahrzeuge können auf eine Parkbewilligung aufgenommen werden?
In den Parkbewilligungszonen A-U kann pro Person nur eine Parkbewilligung für ein Fahrzeug, welches auf die Person und Adresse in der entsprechenden Zone eingelöst ist, gelöst werden. In der Parkbewilligungszone Z oder bei den Parkbewilligungen für Handwerker und Serviceleute ist es möglich, bis zu maximal 3 Kontrollschilder aufzuführen.
Auf wen muss das Fahrzeug bei Einzelfirmen eingelöst sein, damit eine Firmen-/Handwerksparkbewilligung bezogen werden kann?
Beim Strassenverkehrsamt muss das Fahrzeug auf die Firma (juristische Person) gemeldet sein. Dies muss im Fahrzeugausweis zwingend ersichtlich sein.
Muss die Parkbewilligung bei einem Umzug oder Kontrollschildwechsel umgeschrieben werden?
Jede Änderung muss der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern gemeldet werden.
Fragen zu den Ausnahmebewilligungen
Darf ein Fahr- oder Parkverbot für handwerkliche Arbeiten missachtet werden?
Nein. Es muss eine entsprechende Bewilligung am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen bezogen werden.
Fragen zur Sperrzone Altstadt
Darf bei Notfällen die Altstadt von jedermann befahren werden?
Nein, nur Dienstfahrzeuge der Sanität, Feuerwehr und Polizei sowie von Ärzten im Notfalldienst haben diese Möglichkeit.
Wann darf die Altstadt für den Güterumschlag bewilligungsfrei befahren werden?
Die Zufahrt ist von MO-SA, von 06.00 bis 10.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr mit Güterumschlag gestattet.
Darf während der Zeit von 06.00 bis 10.00 Uhr in der Altstadt parkiert werden?
In der Regel nicht. Von 06.00 bis 10.00 Uhr ist nur der Güterumschlag gestattet. Für das Abstellen des Fahrzeuges wird eine entsprechende Bewilligung benötigt.
Darf in den Strassen und Gassen der Altstadt für Handwerks- oder Servicearbeiten parkiert werden?
Nein. In den Strassen und Gassen der Altstadt darf aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht parkiert werden. In Ausnahmefällen kann das Fahrzeug mit entsprechender Bewilligung auf grössere Plätze abgestellt werden.
Hotelgastparkbewilligung
Die Hotelgastparkbewilligung können nur von Beherbergungsbetrieben der Stadt Luzern bezogen und können für leichte Motorfahrzeuge Ihrer nachweisbaren Übernachtungsgäste eingesetzt werden. Hotelgastparkbewilligung sind 24 Stunden auf allen öffentlichen Parkplätzen der Stadt Luzern gültig – ausgenommen Kurzzeitparkplätze, auf welchen weniger als 30 Minuten parkiert werden darf.
Parkbewilligung für Handwerker und Serviceleute
Handwerksbetriebe mit einem Sitz in der Stadt Luzern können für CHF 40.- im Monat / CHF 400.- im Jahr eine Parkbewilligung für Handwerker und Serviceleute beantragen. Geschäftsbetriebe ohne einen Sitz in der Stadt Luzern können für CHF 60.- im Monat / CHF 600.- im Jahr eine Parkbewilligung für Handwerker und Serviceleute beantragen. Diese Parkbewilligung darf nur zu Arbeitszwecken benutzt werden und ist von Montag bis Samstag von 06.00 – 18.00 Uhr auf allen öffentlichen Parkplätzen der Stadt Luzern gültig - ausgenommen Kurzzeitparkplätze, auf welchen weniger als 30 Minuten parkiert werden darf.
Folgende Bedingungen müssen gemäss Artikel 6 des Parkkartenreglements erfüllt sein, damit Sie eine Parkbewilligung für Handwerker und Serviceleute beantragen können.
Art. 6 Handwerks- und Serviceleute
1 Handwerks- und Serviceleute erhalten für leichte Motorwagen eine Parkbewilligung.
2 Sie wird nur für Fahrzeuge erteilt, die gewerblichen Zwecken dienen. Das Fahrzeug muss mit einer Werkstatteinrichtung ausgerüstet sein oder primär zum Transport von Materialien und Werkzeugen verwendet werden.
3 Parkbewilligung für Handwerks- und Serviceleute werden nur für Fahrzeuge ausgestellt, welche auf den Namen des Betriebs eingetragen sind.
4 Pro Parkbewilligung für Handwerks- und Serviceleute können maximal drei Fahrzeugkennzeichen eingetragen werden.
5 Handwerks- und Serviceleute, welche ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung in der Stadt Luzern haben, können eine Jahresparkbewilligung gegen eine reduzierte Gebühr beziehen.
Parkierungserleichterung für Handelsreisende
Handelsreisenden mit grossen, schweren oder wertvollen Kollektionen kann von Fall zu Fall eine Ausnahmebewilligung abgegeben werden. Diese erlaubt das Parkieren auf zeitlich beschränkten Parkplätzen über die erlaubte Aufstellzeit und zum Parkieren innerhalb des Parkverbotes. Weiter wird die Zufahrt in die Sperrzone Altstadt ermöglicht. Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen muss die Parkuhr nicht bedient werden. Das Fahrzeug muss zwingend auf die Firma eingelöst sein. Bei ausserkantonalen Fahrzeugkennzeichen wird eine Kopie des Fahrzeugausweises benötigt.
Die Bewilligung ist während den Geschäftsöffnungszeiten und nur auf Parkplätzen mit einer Parkzeitbeschränkung von 60 Minuten und mehr gültig. Im Parkverbot darf das Fahrzeug nicht verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend parkiert werden. Die Durchfahrt für Notfallfahrzeuge muss jederzeit gewährleistet sein. Die Tagesgebühr beträgt CHF 10.00.
Es muss ein schriftliches Gesuch bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern eingereicht werden.
Zonenplan für Parkbewilligung
Der auf öffentlichem Grund liegende Parkraum wird in der Stadt Luzern in Parkzonen elektronischer Zonenplan eingeteilt. Die einzelnen Parkbewilligungszonen werden mit einer entsprechenden Zusatztafel "Mit Parkbewilligung (A-Z) unbeschränkt" signalisiert. Die Signalisation vor Ort ist zu beachten.
Parkbewilligungszonen der Stadt Luzern
Zufahrt in die Sperrzone Altstadt
Die Luzerner Altstadt ist eine Fussgängerzone und ist für sämtlichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Beschränkter Fahrzeugverkehr für die Zufahrt zum Güterumschlag von Montag bis Samstag, von 06.00 bis 10.00 Uhr wird gestattet. Die übrige Zeit ist die Zufahrt nur mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt.
Ohne Bewilligung können jederzeit folgende im öffentlichen Dienst stehende Fahrzeuge auf der kürzesten Zu- und Wegfahrtstrecke das Sperrgebiet befahren:
- Dienstfahrzeuge der Sanität, Feuerwehr und Polizei
- Dienstfahrzeuge der Post, offizielle Camionneurs der SBB für Expressdienst
- Pikettfahrzeuge der Stadtverwaltung
- Ärzte im Notfalldienst
- Taxi mit Invaliden
- Taxi mit auswärtigen Hotelgästen
- Autos mit auswärtigen Hotelgästen bei der Ankunft und bei der Abreise
Die Cars dürfen innerhalb der Sperrzone zu jeder Tageszeit nur mit polizeilicher Begleitung auf der Strecke Kapellgasse – Kornmarkt – Weinmarkt verkehren. Die Fahrten sind vorher bei der Polizei (Luzerner Polizei, Hirschengraben 17 a, 6002 Luzern) anzumelden und dürfen nur zum Ein- und Ausladen der Fahrgäste in der Nähe ihrer Hotels bewilligt werden.
Ausnahmebewilligungen Sperrzone Altstadt
Für die Zeit von 10.00 bis 06.00 Uhr erteilt die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a, 6003 Luzern, Jahresbewilligungen für die Zufahrt zum privaten Parkplatz in der Altstadt oder für privaten oder geschäftlichen Güterumschlag. In dringenden Fällen werden Einzelzufahrtsbewilligungen erteilt.
Berechtigt für den Bezug der Ausnahmebewilligungen für die Sperrzone Altstadt sind ansässige Firmen, Altstadtbewohner sowie Handwerker und Serviceleute.
Grosse Umbauarbeiten, Mulden setzen oder Umzüge in oder aus der Altstadt, für welche ein Fahrzeug über 3.5 Tonnen benötigt wird, müssen mit der Verkehrstechnik koordiniert werden. Bewilligt werden solche Arbeiten in der Regel erst nach 10.00 Uhr. Für die Koordination melden Sie sich bitte bei der Dienstabteilung Tiefbauamt, Telefon 041 208 86 86.
Der/die Benützer/in hat die Bewilligung im eingesetzten Fahrzeug gut sichtbar und lesbar hinter der Frontscheibe aufzulegen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen.
Einzelbewilligungen für die Zufahrt Sperrzone Altstadt
Die Ausnahmebewilligung für den Güterumschlag wird je nach Bedarf erteilt, jedoch maximum bis 22.00 Uhr.
Gültigkeitsdauer und Gebühr:
Die Bewilligung wird von Fall zu Fall für unumgängliche Zulieferungen in die Sperrzone der Altstadt abgegeben, gegen eine Gebühr von CHF 10.00.
Diese Bewilligung kann am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern bezogen werden.
Einzelbewilligung für die Parkierungserleichterung für Handwerker und Serviceleute in der Altstadt
Handwerkern und Serviceleuten kann in begründeten Fällen in der Sperrzone Altstadt eine Parkierungserleichterung erteilt werden.
Die Bewilligung wird nur für leichte Motorwagen erteilt, die gewerblichen Zwecken dienen. Das Fahrzeug muss mit einer Werkstatteinrichtung ausgerüstet sein oder primär zum Transport von Materialien und Werkzeug verwendet werden. Die Zufahrtsbewilligung wird in der Regel für ein Fahrzeug pro Firma erteilt.
Gültigkeitsdauer und Gebühr:
Die Ausnahmebewilligung gilt zum Parkieren innerhalb des Sperrzone während der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten. Die Gebühr beträgt CHF 35.00.
Diese Bewilligung kann nur am Schalter bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern bezogen werden.
Folgende Jahresbewilligungen können für die Altstadt gelöst werden:
- Ausnahmebewilligung für die Zufahrt zum privaten Parkplatz in der Altstadt
- Ausnahmebewilligung für die Zufahrt für den Güterumschlag
- für Bewohner
- für Geschäftsbetriebe
- für Zulieferer / Servicedienste
Um eine Jahresbewilligung zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag zuhanden der Altstadtkommission (Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern) gestellt werden.
Dem Antrag muss jeweils ein Mietvertrag, Kaufvertrag oder Grundbucheintrag beigelegt werden. Weiter muss ausführlich dargelegt werden, weshalb Zufahrten nicht von MO-SA, von 06.00-10.00 Uhr erledigt werden können. Es müssen die Fahrzeugausweise der Fahrzeuge, welche die Fahrten tätigen mit eingereicht werden. Die Bewilligungen werden in der Regel auf ein Kontrollschild ausgestellt.
Die Altstadtkommission entscheidet über die Gesuche. Die Verlängerungen werden jährlich geprüft und allenfalls für ein weiteres Jahr vorgenommen.
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