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Die Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen ist zuständig für die operative Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung. Hier finden Sie umfassende Informationen über Parkbewilligungen, Ausnahmebewilligung, die Sperrzone Altstadt und Parkzonen in der Stadt Luzern. 

Alles zum Inhalt

Zufahrt Altstadt während der Fasnacht wie folgt geregelt:

Nicht möglich: Donnerstag, 12. Februar, ganzer Tag (ArmisOne Fahrzeugsperre)
Möglich:
Freitag, 13. Februar, 06.00 – 10.00 ohne Bewilligung, ab 10.00 mit Bewilligung
Möglich: Samstag, 14. Februar, 06.00 – 10.00 ohne Bewilligung, ab 10.00 mit Bewilligung
Möglich: Sonntag, 15. Februar, ganzer Tag mit Bewilligung
Nicht möglich: Montag, 16. Februar, ganzer Tag (ArmisOne Fahrzeugsperre)
Möglich:
Dienstag, 17. Februar, 06.00 – 10.00 ohne Bewilligung, ab 10.00 mit Bewilligung

Parkierung Altstadt währen der Fasnacht wie folgt geregelt:

Nicht möglich: Donnerstag, 12. Februar, ganzer Tag (ArmisOne Fahrzeugsperre)
Möglich:
Freitag, 13. Februar, mit Bewilligung nur in dringenden Fällen
Möglich:
Samstag, 14. Februar, mit Bewilligung nur in dringenden Fällen
Nicht möglich:
Sonntag, 15. Februar, ganzer Tag nicht möglich (Ruhetag)
Nicht möglich: Montag, 16. Februar, ganzer Tag (ArmisOne Fahrzeugsperre)
Möglich:
Dienstag, 17. Februar, mit Bewilligung nur in dringenden Fällen

Sollten Sie eine Bewilligung für einen Tag beziehen, an dem die Zufahrt nicht möglich ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung - die Bewilligung ist an diesem Tag ungültig. Bitte beachten Sie, dass während der gesamten Fasnachtszeit mit Einschränkungen zu rechnen ist. Planen Sie Einsätze in der Altstadt, wenn möglich ausserhalb dieser Zeiten.

Öffnungszeiten:
Der Kundenschalter Ausnahmebewilligungen Strassenverkehr (Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a) ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, am Freitag und vor Feiertagen bis 16 Uhr.

 

Öffentliche Parkplätze

In der Stadt Luzern befinden sich über die Hälfte aller öffentlich benutzbaren Parkplätze in Parkierungsanlagen (zirka 7'700). Etwas mehr als 25% der Parkplätze befinden sich in den Quartieren und sind kostenlos benutzbar. Über ein Fünftel der Parkplätze werden mit Parkuhren bewirtschaftet.
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Häufig gestellte Fragen zu den Ausnahmebewilligungen

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Häufig gestellte Fragen zu den Parkbewilligungen

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Häufig gestellte Fragen zum Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

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Häufig gestellte Fragen zur Sperrzone Altstadt

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