Seit der Fusion der Stadt Luzern mit der ehemaligen Gemeinde Littau im Jahr 2010 gibt es auf dem Stadtgebiet zwei Bau- und Zonenordnungen (BZO): Die BZO Littau aus dem Jahr 2008 und die BZO Luzern aus dem Jahr 2013. Zurzeit werden die Bau- und Zonenordnungen der Stadtteile Littau und Luzern zu einer einheitlichen Bau- und Zonenordnung zusammengeführt.
Mit dem B+A 26/2015 wurde die Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen (BZO) der Stadtteile Littau und Luzern beschlossen und ein Rahmenkredit für den gesamten Zusammenführungsprozess (Phasen 1-3) von 1,7 Mio. Franken gesprochen. Die BZO ist neben der Gemeindestrategie, dem Legislaturprogramm und dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eines der wichtigsten strategischen Führungsinstrumente der Stadt Luzern. Sie bildet die Grundlage für die baulich-räumliche Entwicklung der Stadt.
Um die Planbeständigkeit der BZO Luzern sicherzustellen, werden für den Stadtteil Luzern im Rahmen des Zusammenführungsprozesses nur Anpassungen an die übergeordneten Vorgaben vorgenommen. Es finden keine Um- und Aufzonungen statt, welche nicht im öffentlichen Interesse liegen. Im Stadtteil Littau hingegen wird eine Gesamtrevision durchgeführt.
In der ersten Phase (2016-2018) im Zusammenführungsprozess der beiden Bau- und Zonenordnungen wurde das Raumentwicklungskonzept 2018 erarbeitet. Es stellt die Gesamtsicht zur räumlichen Entwicklung über das Stadtgebiet sicher und zeigt auf, wie die durch das Wachstum notwendige Innenentwicklung der Stadt Luzern in den nächsten 15 Jahren unter Wahrung und Weiterentwicklung der hohen Lebens- und Wohnqualität stattfinden soll.
Die grundeigentümerverbindliche Umsetzung des Raumentwicklungskonzepts im Rahmen der Nutzungsplanung erfolgte in der zweiten Phase (2018-2020). Der daraus resultierende Entwurf der Bau- und Zonenordnung durchläuft nun in der dritten Phase (2020-2023) das Genehmigungsverfahren. Dazu fand vom 19. Oktober bis 10. Dezember 2021 eine öffentliche Mitwirkung statt. Die aufgrund der Mitwirkung finalisierten Entwürfe des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans lagen gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern vom 24. Oktober bis 22. November 2022 öffentlich auf.
Der Grosse Stadtrat hat die neue Bau- und Zonenordnung (vgl. Bericht und Antrag 44/2023 vom 6. Dezember 2023) an seiner Sitzung vom 21. März 2024 behandelt und zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Diese Überarbeitung findet zurzeit statt. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist frühestens Ende 2026 zu erwarten. Bis zu dieser Genehmigung müssen Baugesuche sowohl den Bestimmungen der heute geltenden als auch der neuen BZO entsprechen.
Unterlagen finden Sie unter www.dialogluzern.ch/bzo.
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