Die Dienstabteilung Kinder Jugend Familie der Stadt Luzern ist
für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten, privaten
Horten und Tagesfamilienorganisationen in der Stadt Luzern
zuständig. Sie nimmt Meldungen von Spielgruppen, Hüte-
diensten, privaten Mittagstischen und Tagesfamilien entgegen.
In der Stadt Luzern brauchen Kinderbetreuungsangebote eine Betriebsbewilligung, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Die Dienstleistungen werden öffentlich angeboten.
- Sie werden regelmässig erbracht.
- Sie sind entgeltlich.
- Es werden mehr als fünf Kinder betreut.
Ab 1. Januar 2019 gelten für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten, privaten Horten und Tagesfamilienorganisationen in der Stadt Luzern neue Qualitätsrichtlinien. Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen dazu.
Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindswohl
Ab 1. Januar 2019 gelten erweiterte Regeln für die Gefährdungsmeldungen an die Kindesschutzbehörde. Gemäss Art. 314d ZGB gilt neu eine Meldepflicht für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. Dazu zählen auch Mitarbeitende von Kindertagesstätten, Tageseltern und Spielgruppenleitende. Den entsprechenden Gesetzestext finden sie hier.
Betreuungspersonen sollten in einem Verdachtsfall nie alleine handeln. Die praxisorientierten Leitfaden für Kindertagesstätten und Spielgruppen zeigen auf, wie die Gefährdung eines Kindes erkannt werden kann und wie in einem solchen Fall vorgegangen wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aufsicht und Bewilligung - Wegleitung
Die Wegleitung zeigt im ersten Teil den Bewilligungs- und Aufsichtsprozess für Kindertagesstätten und private Horte in der Stadt Luzern auf.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden erläutert. Die Verantwortung
der Trägerschaft und die Aufgaben der Stadt Luzern werden dargestellt.
Im zweiten Teil beschreibt die Wegleitung detailliert, wie die städtischen
Qualitätsrichtlinien für Kindertagesstätten und private Horte umzusetzen sind,
damit eine Bewilligung erteilt oder bestätigt werden kann.
In den Merkblättern werden die gesetzlichen Qualitätsanforderungen präzisiert.
Die gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien der Stadt Luzern finden Sie unter Dokumente.
Finanzhilfen des Bundes
Der Bund gewährt Trägerschaften, die neue familienergänzende Betreuungsangebote schaffen oder das bestehende Angebot ausbauen unter bestimmten Bedingungen Finanzhilfen. Für eine Erstberatung zur Anstossfinanzierung des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung wenden Sie sich bitte an:
Kanton Luzern
Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG)
Bereich Kinderbetreuung
Rösslimattstrasse 37
6002 Luzern
Telefon 041 228 68 78
disg@lu.ch
Weitere Informationen und die Gesuchsformulare finden Sie auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Meldepflichtige Betreuungsangebote
Private Mittagstische für Schulkinder, Spielgruppen, Hütedienste und private
Tageseltern ohne Anschluss an eine Tagesfamilienorganisation (bei Betreuung
gegen Entgelt) sind in der Stadt Luzern meldepflichtig.
In welche Kategorie gehört Ihr Betreuungsangebot?
Detaillierte Definitionen der bewilligungs- und meldepflichtigen Betreuungsangebote finden Sie in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote.
Eröffnung eines meldepflichtigen Betreuungsangebots
Meldepflichtige Betreuungsangebote sind einen Monat vor Eröffnung bei der Stadt Luzern zu melden. Das Vorgehen ist im Merkblatt für meldepflichtige Betreuungsangebote beschrieben.
Qualitätsentwicklung
Wir unterstützen Trägerschaften und Leitungen dabei, eine gute Qualität in den Betreuungsangeboten sicherzustellen und wirkungsvolle Qualitätsentwicklung zu betreiben. Dazu werden verschiedene Angebote, Massnahmen und Instrumente zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter Qualitätsentwicklung.
Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten
Trägerschaftsdialog
Die Stadt Luzern lädt die Trägerschaften und Leitungen von Kinderbetreuungsangeboten regelmässig zu Trägerschafts- und Qualitätsdialogen ein. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Informationen zur familienergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt Luzern und zur Qualitätsentwicklung.
Vereinbarungen mit Luzerner Gemeinden
Unter Dokumente finden Sie die Angebote und Preise sowie die gesetzlichen Grundlagen der Abklärung.
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Aufsicht und Bewilligung | +41 41 208 87 00 | Kontaktformular |