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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern kann nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern Handlungsfähigkeitszeugnisse austellen.

Per 01.01.2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.

Zuständigkeitshalber kann die KESB Luzern nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern Handlungsfähigkeitszeugnisse austellen. Sie können die KESB-Regionen und ihre Gemeinden unter folgendem Link aufrufen: http://www.kesb-lu.ch/.