Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern kann nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern Handlungsfähigkeitszeugnisse austellen.
Per 01.01.2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.
Zuständigkeitshalber kann die KESB Luzern nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern Handlungsfähigkeitszeugnisse austellen. Sie können die KESB-Regionen und ihre Gemeinden unter folgendem Link aufrufen: http://www.kesb-lu.ch/.
Kontakt
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde | +41 41 208 82 57 | Kontaktformular |