Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Kunst- und Kulturschaffende der Sparten Musik und Darstellende Künste mit Wohnsitz oder begründetem und nachweisbarem Hauptwirkungsort durch Werk und Tätigkeit in der Stadt Luzern. Gefördert werden Recherche- oder Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel einer Produktion, die live zur Aufführung kommt.
Unterstützte Kulturschaffende können nach Abschluss der Recherche- und Entwicklungsphase einen Produktionsbeitrag beantragen, sofern das Projekt die Kriterien der Projekt- und Veranstaltungsförderung erfüllt. Eine Zusage für die Recherche- und Entwicklungsphase garantiert jedoch keinen Anspruch auf spätere Projektmittel. Die Gesuche für die Recherche- und Entwicklungsbeiträge sowie die Projekt- und Veranstaltungsförderung werden unabhängig voneinander geprüft.
Zur Ausschreibung zugelassen sind Recherche- und Entwicklungsvorhaben mit Beginn ab Dezember 2026. Vorhaben werden nach den folgenden Kriterien beurteilt:
- Relevanz und Dringlichkeit des Vorhabens
- Professionalität des Vorhabens
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Verhältnismässigkeit
- Qualität des Vorhabens
Es können Beiträge zwischen 5'000 und 25'000 Franken beantragt werden. Insgesamt steht eine Beitragssumme von 150'000 Franken zur Verfügung. Die Beiträge können an einzelne Kulturschaffende, Duos und Gruppen gesprochen werden. Zu spät eingereichte und rückwirkende Gesuche sowie Gesuche von Kulturinstitutionen werden nicht berücksichtigt.