Seit September 2026 verschickt die Stadt Luzern im Zusammenhang mit der Übernahme von privaten Sammelleitungen erste Briefe an die Eigentümerschaften. Im Zuge der zeitlich gestaffelten Vorgehensweise, wendet sie sich dabei zunächst an Betroffene in den orangen Sektoren, deren private Sammelleitungen sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand befinden. Diese Leitungen erfordern baldige Sanierungs-
massnahmen, weil sie den Gewässerschutzanforderungen nicht mehr genügen und allenfalls auch statische Mängel aufweisen.
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Verantwortlichkeiten
Als Eigentümer*in bzw. Inhaber*in einer privaten Kanalisationsleitung sind Sie für deren Unterhalt verantwortlich (SER Art. 17 und 22). Bei Kanalisationsleitungen, die Sie mit einer oder mehreren Eigentümerschaften bzw. Leitungsinhaberschaften teilen, werden die Kosten für deren Instandhaltung häufig von allen Parteien gemeinsam getragen. Die Kostenteilung ist dabei eine privatrechtliche Angelegenheit.
Vorgehen
Haben Sie einen Brief vom Tiefbauamt der Stadt Luzern erhalten, in dem Sie zur Sanierung Ihrer Sammelleitung aufgefordert werden? Dann empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu den anderen Miteigentümer*innen aufzunehmen, und folgende Fragen zu klären:
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Wer übernimmt die Federführung bei der Sanierung?
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Wie wird untereinander kommuniziert?
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Wie sieht die Kostenverteilung aus?
Die detaillierten Unterlagen zu Ihrem mangelhaften Leitungssektor können Sie auf dem städtischen Server unter Angabe Ihrer Sektorennummer und dem im Brief mitgeteilten PIN einsehen bzw. herunterladen. Angaben zu den involvierten Parzellen und allfällige Informationen über das Verhältnis der Kostenteilung sind im GrundbuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einsehbar.
Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Sanierung von privaten Sammelleitungen liefert unser Flyer.
Für die anstehenden Arbeiten benötigen Sie ein Ingenieurbüro für die Planung, Projektkoordination und Bauleitung sowie die Erledigung aller organisatorischen Arbeiten (z. B. die Einreichung des Baugesuchs, Terminkoordination für die Bau- und Schlusskontrolle etc.). Bei der Wahl dieses Planungsbüros sind Sie frei.
Die Mitgliederlisten des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutz-fachleute (VSA)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder auch das Verzeichnis des Schweizerischen Ingenieur-
und Architektenvereins (SIA)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. helfen Ihnen bei der Suche nach fachlicher Unterstützung.
Bitte beachten Sie: Die Einreichung eines Baugesuches muss zwingend innerhalb eines Jahres ab Briefdatum erfolgen.
Was geschieht nach Abschluss der Sanierung?
Sobald ein Leitungssektor auf Kosten der Eigentümerschaft saniert und durch die Verantwortlichen bei der Stadt Luzern abgenommen ist, kann das Tiefbauamt die Sammelleitung in ihren Unterhalt übernehmen.
Dies geschieht frühestens ab dem 01.01.2027.
Die Stadt Luzern kann einzelne Sammelleitungen ergänzend zur Übernahme in den Unterhalt auch in ihr Eigentum übernehmen, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Dies geschieht in der Regel im Zusammenhang mit zukünftigen, grösseren Instandstellungsprojekten an der jeweiligen Sammelleitung. In solchen Fällen nimmt die Stadt Luzern Kontakt mit den Eigentümerschaften auf.
Wichtiger Hinweis: Die Eigentumsübertragung an die Stadt Luzern erfolgt unentgeltlich und gilt für den gesamten Sektor.
Beratungstermine
Die Kanalisation ist für Grundeigentümerschaften häufig ein anspruchsvolles Thema. Aus diesem Grund bietet die Stadt Luzern kostenlose Beratungstermine an. Dort können die jeweilige Situation und das weitere Vorgehen geklärt und offene Fragen beantwortet werden.
Pro Sektor wird ein Beratungsgespräch angeboten. Bestimmen Sie eine Ansprechperson, welche die Sanierung im Auftrag aller Betroffenen koordiniert. Sollten neben der Hauptansprechperson weitere Betroffene am Gespräch teilnehmen, legen Sie sich bitte vor der Buchung auf einen Termin fest. Für die Beratung sind keine Fachkenntnisse notwendig. Sollten im Kreise der Mit-eigentümerschaft Ihres Sektors Personen oder Institutionen sein mit professio-nellem Hintergrund im Bereich der Gebäudeverwaltung, des Ingenieur- oder Bauwesens, kann dies für die nachfolgende Projektabwicklung von Vorteil sein.
Für Fragen, die nicht mit den Fachpersonen des Tiefbauamtes im Rahmen des Beratungsgesprächs zu klären sind, können Sie sich über folgende E-Mail-Adresse an uns wenden: sammelleitungen@stadtluzern.ch
Dokumente
| Name | Download |
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Gesetzessammlung
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 7.5.1.1.1 | Siedlungsentwässerungsreglement (SER) | 1. Januar 2024 |
| 7.5.1.1.2 | Siedlungsentwässerungsverordnung (SEV) | 1. Januar 2024 |
Wichtige Links
| Name | Beschreibung |
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