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Wer in der Stadt Luzern mit einer Stadt Luzerner Taxikennlampe Taxidienste anbieten will, muss eine Taxiprüfung absolvieren. So kann die Stadt garantieren, dass die Kunden richtig und effizient bedient werden.

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Taxibetriebsbewilligung

Für die Benützung eines Taxistandplatzes in der Stadt Luzern bedarf es einer Taxibetriebsbewilligung, die alle fünf Jahre öffentlich ausgeschrieben wird. Die insgesamt 100 Taxibetriebsbewilligungen 2024 bis 2028 sind vergeben. Die Ausschreibung ist abgeschlossen.

Neue Taxibetriebsbewilligungen werden in der nächsten öffentlichen Ausschreibung für die Jahre 2029 bis 2033 vergeben. Die Ausschreibungsdaten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Taxikennlampe mit Qualitätsgütesiegel ‘Q’

Ohne Benützung eines Taxistandplatzes können mit einer Luzerner Taxikennlampe mit Qualitätsgütesiegel Taxidienstleistungen angeboten werden. Voraussetzung dazu ist das erfolgreiche Bestehen der Stadtkundeprüfung (Taxiprüfung) und der Erwerb einer Luzerner Taxikennlampe mit Qualitätsgütesiegel. 

Stadtkundeprüfung (Taxiprüfung)

Anmeldungen zur Stadtkundeprüfung werden mit vollständig ausgefülltem Anmeldeformular sowie den erforderlichen Beilagen entgegengenommen. Die Lernunterlagen werden Ihnen nach Eingang der Anmeldung zugestellt oder können bereits im Voraus bestellt oder am Kundenschalter, Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12A, 6004 Luzern, abgeholt werden.

 

Taxi

 

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Stadt Luzern
Stadtraum und Veranstaltungen
Winkelriedstrasse 12a 
6002 Luzern
T +41 41 208 78 02

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