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Unter den Themen Mobilfunkantennen und WLAN finden Sie Informationen, die sich auf die konkrete Situation in der Stadt Luzern beschränken.

Ausführliche Informationen zu den Themen Mobilfunk, WLAN und nicht-ionisierende Strahlung (NIS) finden Sie auf den Websites von Bund und Kanton Luzern.

Für Fragen zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen stehen Ihnen das Bundesamt für Umwelt BAFU und Faktenblätter zu verschiedenen Geräten, welche elektromagnetische Felder erzeugen, des Bundesamts für Gesundheit BAG zur Verfügung.

Aktuelles

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Mobilfunkantennen

Sämtliche Baugesuche für Mobilfunkantennen werden von der Dienstabteilung Umweltschutz begutachtet. Es wird überprüft, ob die vorgeschriebenen Freihaltebereiche eingehalten sind und die …
Sämtliche Baugesuche für Mobilfunkantennen werden von der Dienstabteilung Umweltschutz begutachtet. Es wird überprüft, ob die vorgeschriebenen Freihaltebereiche eingehalten sind und die Grenzwerte der NIS-Verordnung nirgendwo überschritten werden.

Die Baubewilligung wird nur unter Auflagen erteilt. So sind die Betreiber verpflichtet, nach Inbetriebnahme der Anlage die berechnete Strahlenbelastung durch Messungen zu verifizieren. Sollten dereinst neue Erkenntnisse vorliegen oder die Grenzwerte verschärft werden, so ist die Anlage anzupassen oder gar abzuschalten.

Auf den Karten Mobilfunkantennen-Standorte und Mikrozellen-Standorte erhalten Sie einen Überblick der Antennenstandorte in der Stadt Luzern.
Mobilfunkantennen

WLAN

Für Fragen zum WLAN können Sie sich an ewl energie wasser Luzern wenden. Wireless Local Area Network, auch WLAN genannt, ist eine Mobilfunktechnologie, die es den Nutzern erlaubt, kab…

Für Fragen zum WLAN können Sie sich an ewl energie wasser Luzern wenden.

Wireless Local Area Network, auch WLAN genannt, ist eine Mobilfunktechnologie, die es den Nutzern erlaubt, kabellos mit hoher Geschwindigkeit im Internet zu surfen und in Zukunft auch zu telefonieren.

Das Luzerner WLAN, das zurzeit Teile der Luzerner Innenstadt abdeckt, wird von ewl energie wasser luzern erstellt und betrieben. Über sogenannte Access-Points werden die drahtlosen Teilnehmer mit der Festnetzwelt verbunden.

Der Bau und Betrieb eines WLAN Netzes ist nicht bewilligungspflichtig, weder gemäss des geltenden Bau- und Zonenreglements (BZO) noch auf Grund der NIS-Verordnung. Für die Benutzung der Strassenbeleuchtung hat ewl mit der Stadt Luzern (Tiefbauamt) als Besitzerin dieser Infrastruktur eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wird ewl verpflichtet, das Luzerner WLAN auch Dritten zugänglich zu machen.

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