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Die Stadt Luzern setzt auf Sonnenenergie: Mit klaren Vorgaben zur Dachnutzung und finanziellen Anreizen. Ziel ist es, bis 2050 einen Viertel des Strombedarfs durch lokal produzierten Solarstrom zu decken. Diese Seite fasst zusammen, welche Gesetze es bei der Installation von Solaranlagen zu beachten gilt und klärt häufig gestellte Fragen. 

Förderprogramm Energie
Planen Sie Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs oder zur Produktion von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Quellen? Die Stadt Luzern unterstützt Sie auf dem Weg der Energiewende mit unabhängiger Beratung und finanziellen Beiträgen. Zum Förderprogramm

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Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern haben die Klima- und Energiestrategie im Jahr 2022 mit deutlicher Mehrheit angenommen. Diese bildet die Grundlage für zahlreiche Massnahmen im Klimaschutz

Ziel: Ausbau von Solarstrom bis 2050

Eines der Ziele der Klima- und Energiestrategie ist es, die Produktion von Solarstrom in der Stadt Luzern bis 2050 massiv auszubauen – auf 180 Megawatt-Peak (MWp). 2024 deckte Solarstrom rund 4 Prozent des Stromverbrauchs, künftig sollen es ungefähr 25 Prozent sein. Die Stadt will einen möglichst hohen Anteil dieses erneuerbaren Stroms auf ihrem Gemeindegebiet produzieren. Deshalb schreibt das revidierte Bau- und Zonenreglement (BZR 2022) bei Sanierungen und Neubauten die energetische Nutzung von Dächern vor. Teilweise gehen die städtischen gesetzlichen Anforderungen über die Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes hinaus. 

Welche städtischen und kantonalen gesetzlichen Vorgaben es zu beachten gilt, haben wir im Folgenden zusammengestellt. 

Antworten auf häufige Fragen zu den Vorschriften finden Sie im FAQ weiter unten.

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Gesetzliche Grundlagen: Energie

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Solaranlagen (Photovoltaik / Solarthermie): Pflichten, Ausnahmen, Beratung und Förderung

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