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Die Abgabe von Liegenschaften und/oder Grundstücke an Dritte erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Zielsetzungen der Liegenschaftspolitik eine Abgabe verlangen oder rechtfertigen.

Die Liegenschaftspolitik der Stadt Luzern steht in einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext. Dabei sind insbesondere Zielsetzungen in den vier Bereichen Siedlungspolitik, Volkswirtschaftspolitik, Sozialpolitik und Finanzpolitik entscheidend.

Abgaben von städtischen Liegenschaften oder Grundstücken werden in der Regel immer ausgeschrieben.