In der Stadt Luzern befinden sich über die Hälfte aller öffentlich benutzbaren Parkplätze in Parkierungsanlagen (zirka 7'700). Etwas mehr als 25% der Parkplätze befinden sich in den Quartieren und sind kostenlos benutzbar. Über ein Fünftel der Parkplätze werden mit Parkuhren bewirtschaftet.
Der Abbau der öffentlichen Oberflächenparkplätze ist Teil der Klima- und Energie. Sie sieht vor, dass bis 2040 die Hälfte der Parkplätze abgebaut wird. Das sind rund 3500 Parkplätze. Insgesamt gibt es auf Stadtgebiet über 67’000 Parkplätze. Gut 53’000 davon sind privat, knapp 8500 sind öffentlich zugänglich auf privatem Grund (z. B. Parkhäuser). Die Reduktion der Parkplätze auf öffentlichem Grund sorgt regelmässig für Diskussionen. Die wichtigsten Fragen rund um den Parkplatzabbau finden Sie hier.
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Mit Parkuhren bewirtschaftete Parkplätze
Auf den Parkplätzen in der Innenstadt oder bei Gebäuden mit publikumsintensiver Nutzung werden gemäss dem Parkgebührenreglement Gebühren erhoben. Es gibt drei verschiedene Zonen mit drei unterschiedlichen Tarifen.
In der Zone 1 kostet die Gebühr 3 Fr.- pro Stunde. Die maximale Parkdauer zwischen 07:00 – 19:00 ist auf grundsätzlich 60 Minuten beschränkt. In der Zone 2 beträgt die Gebühr 2 Fr.- pro Stunde und gilt während 24 Stunden. Die Parkplätze in der Zone 3 sind grundsätzlich zwischen 07:00 – 19:00 Uhr kostenpflichtig.
In der unten verlinkten Karte sind die Gebührenzonen farblich hinterlegt:
Gebührenpflichtige Parkplätze mit Tarifzonen
Digitale Parkuhren
In der Stadt Luzern werden veraltete oder defekte Parkuhren durch digitale Parkuhren ersetzt. Die neuen Parkuhren erfassen weder die Parkfeldnummer noch geben sie ein Ticket aus. Die Kundin oder der Kunde gibt an der Parkuhr das Autokennzeichen ein. Die Information über die Zahlung an der Uhr wird in Echtzeit an das Kontrollportal übertragen. Die Quittung für die Zahlung an der Uhr kann per abtippen einer URL vom Display der Parkuhr als PDF heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass die Parkierenden ihr Autokennzeichen korrekt erfassen, da sonst das für die Bezahlung hinterlegte Autokennzeichen nicht mit dem Autokennzeichen des auf dem Parkplatz stehenden Autos übereinstimmt. Entsprechend würde das auf dem Parkplatz stehende Auto von der Polizei bei einer Kontrolle gebüsst.
Digitale Bezahlmöglichkeit
Die Gebühren für das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen auf öffentlichem Grund können digital und bar bezahlt werden. Als digitale Bezahllösung wird TWINT verwendet. Die Parkierenden können entweder den QR-Code an der Parkuhr scannen oder bequem und ohne Gang zur Parkuhr über die Funktion TWINT+ in der TWINT App die Gebühr entrichten. Gegenüber der Barzahlung bezahlen die Parkierenden mit TWINT nur solange, wie auch effektiv parkiert wird. Die Zahlung für den Parkiervorgang kann jederzeit gestoppt werden. Analog zum Bezahlvorgang an digitalen Parkuhren werden auch bei der digitalen Bezahlmöglichkeit (TWINT) die Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die Stadt Luzern hat keinen Zugang zu Autokennzeichen, die beim Parkvorgang an den digitalen Parkuhren oder bei der Bezahlung per TWINT hinterlegt werden. Sie kann lediglich anonymisiert die Dauer der Parkvorgänge und die Beträge der bezahlten Tarife auswerten. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Ungerechtfertigte Parkbusse, was nun?
Die Stadt Luzern ist für die Bewirtschaftung der Parkuhren zuständig. Als Kontrollorgan ist die Luzerner Polizei verantwortlich und stellt bei Widerhandlungen Ordnungsbussen aus. Ist die Ordnungsbusse aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt oder falsch, kann die oder der Betroffene innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen, das kostenfreie Ordnungsbussenverfahren ablehnen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Luzerner Polizei.
Parkzonen und Parkkarten
Auf den blau markierten Parkplätzen darf in den meisten Zonen (A-U) mit der Parkscheibe während einer Stunde parkiert werden (Blaue Zone, mit Vorstellen der Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde). Parkkarten für Anwohnende und ansässige Geschäftsbetriebe sind ausschliesslich auf den blauen Parkplätzen gültig (Ausnahmen bilden hier die Zone A und die Zone D). Die Parkplätze in der Zone Z befinden sich etwas weiter entfernt vom Zentrum. Es handelt sich um Parkfelder, auf welchen mit der Parkscheibe in der Regel während drei oder fünf Stunden parkiert werden kann. Zeitlich limitierte Parkkarten für die Zone Z, Dauerparkkarten für die Zone Z sowie auch alle Dauerparkkarten der Zonen A–U sind in diesem Gebiet gültig.
Parkzonen und Parkkarten
Reservation von öffentlichen Parkplätzen
Temporäre Absperrungen von öffentlichen Parkplätzen (z. B. für Umzüge) erfolgen durch das Tiefbauamt. Reservationsanfragen nehmen wir gerne über unser Online-Formular entgegen.
Parkplatzreservation (Umzug)
Parkkarten bestellen
Das Parkkartenreglement sieht eine Beschränkung der Parkdauer auf allen Parkplätzen der Stadt Luzern vor. Wer länger parkieren will als dies die Signale gestatten, ist Dauerparkierer/in und hat die entsprechende Gebühr zu entrichten.
Alle Dauerparkbewilligungen und Einzelbewilligungen werden elektronisch als sogenannte e-Parkkarten auf der Parkingpay-Plattform zu Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu Parkbewilligungen
Parkplätze für Menschen mit Behinderungen
Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht von Parkplätzen für behinderte Personen in der Stadt Luzern:
Übersichtskarte Parkplätze für Menschen mit Behinderungen
Parkplätze für Motorräder
Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht von Parkplätzen für Motorräder in der Innenstadt der Stadt Luzern:
Übersichtskarte Parkplätze für Motorräder
Dokumente
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FAQs
Frage |
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Der Abbau der öffentlichen Oberflächenparkplätze gemäss Klima- und Energiestrategie betrifft rund 5 Prozent aller in der Stadt Luzern bestehenden Parkplätze. Per Ende 2024 zählt Luzern insgesamt 67’588 Parkplätze. 53’348 davon sind privat und 8’420 öffentlich zugänglich auf privatem Grund (z.B. Parkhäuser). 7255 Parkplätze sind öffentliche Oberflächenparkplätze. Die Klima- und Energiestrategie sieht vor, die Hälfte dieser Parkplätze aufzuheben, also 3627 (Stand 2028). Mit der aufgrund der digitalen Erfassung aller Parkplätze durchgeführten Neuerfassung wurde die Zahl 2025 leicht korrigiert. Auf öffentlichem Grund gibt es per Ende 2024 noch 5’820 Strassenparkplätze, 641 Parkplätze wurden gegenüber dem Stand 2018 bereits aufgehoben. |
Die Stadtverwaltung ist daran, den Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern» zu erarbeiten, der die Strategie für den Abbau und die Umnutzung der Parkplätze auf öffentlichem Grund bis 2040 aufzeigt. Der Planungsbericht wurde vom Parlament 2024 in der Motion 7 verlangt. Der geplante Parkplatzabbau ist eine konkrete Massnahme aus der Klima- und Energiestrategie, welche das Luzerner Stimmvolk 2022 angenommen hat. Der Stadtrat wird den Planungsbericht voraussichtlich Ende 2025 vorstellen. |
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