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Von der Neustadtstrasse bis zur Zentralstrasse wird eine attraktive Radwegverbindung erstellt, die es den Velofahrenden ermöglicht, den Knoten Bundesplatz zu umgehen, bzw. zu umfahren. Hierzu wird ab der SBB Brücke an der Neustadtstrasse «Elephanthouse» bis zur Zentralstrasse «Capitol» ein rund vier Meter breiter, öffentlicher Radweg entlang der SBB Gleise gebaut. Die Zufussgehenden nutzen weiterhin die Verbindung via Bundesplatz.

Aktuelles

Ende Februar 2024 wird die Planauflage durchgeführt. Das Auflagedossier liegt vom Montag 19. Februar, bis und mit Montag, 11. März 2024, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse 6, 2. Stock, zur Einsichtnahme auf. Zudem ist das Auflagedossier ab dem 19. Februar in der digitalen Planauflage zur Einsicht und Download bereit.

Ausgangslage

Durch die Tieflegung der Zentralbahn wurde das oberirdische Bahntrassee der Zentralbahn zwischen Eichwald und der Neustadtstrasse frei. Auf diesem Trassee wurde ein in beide Richtungen befahrbarer, attraktiver Rad- und Gehweg Richtung Kriens und Horw realisiert - das Freigleis (Siehe Einmündung Freigleis). Die Weiterführung des Rad- und Gehwegs sowie eine attraktive und sichere Verbindung für die Quartiere Obergrund, Sternmatt von der Neustadtstrasse zu den Veloabstellplätzen an der Zentralstrasse fehlt. Die Verbindung ist nur über den, für die Velofahrenden ungünstigen Knoten, Bundesplatz möglich. Dieser Knoten ist ein Unfallschwerpunkt.

Einmündung Freigleis
Einmündung Freigleis

Mit einem Rad-/Gehweg entlang der Bahngleise von der Neustadtstrasse bis zur Zentralstrasse sollte eine attraktive und sichere Verbindung geschaffen werden, die es den Velofahrenden und Zufussgehenden ermöglicht den Knoten Bundesplatz zu umfahren, respektive zu umgehen (Siehe Projektperimeter und Abschnitte).

Die Vernehmlassung des Vorprojekts Rad-, Gehweg Neustadt-, Zentralstrasse im Dezember 2022 hat diverse Sicherheitsdefizite aufgezeigt. Aufgrund der gegebenen Platzverhältnisse entlang dem Bahngleis wurde insbesondere auf Konfliktstellen zwischen Zufussgehenden und Radfahrenden hingewiesen. Nach der Prüfung der Vernehmlassung wurde entschieden, anstelle des Rad-, Gehwegs ein reiner Radweg zu realisieren.

Diese wichtige Netzergänzung ist sowohl im Richtplan Fusswege und leichter Zweiradverkehr enthalten als auch Bestandteil des Agglomerationsprogramm 2. Generation. Der Radweg unterstützt die in der Mobilitätsstrategie angestrebte Veränderung des Modalsplits zu Gunsten des Veloverkehrs. Die Förderung des Veloverkehrs ist auch Teil der 2022 vom Volk angenommenen Klima- und Energiestrategie. Die Verkehrsbelastung auf dem Strassennetz soll bis 2040 um 15 Prozent gegenüber 2010 abnehmen. Veloförderung ist eine von diversen Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Im Bereich der Langensandbrücke ist die erforderliche Unterführung für Veloverkehr beim Brückenbau bereits im Jahr 2009 gebaut worden.

Projektperimeter und Abschnitte
Projektperimeter und Abschnitte

Die Stadt Luzern hat im Jahr 2019/2020 ein Vorprojekt eines Rad-, Gehweges von der Neustadt- bis zur Zentralstrasse erarbeitet. Das Projekt sah vor, die Route auf einem vier Meter breiten öffentlichen Fuss- und Radweg entlang der Gleise zum Bahnhof Luzern zu führen. Das Projekt gliedert sich in die drei folgende Abschnitte (grün).

  • Abschnitt 1 - Neustadtstrasse bis zur Langensandbrücke: Dieser Abschnitt sollte mit dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus «Bundesplatz Süd» koordiniert werden. Dabei wird die Ausfahrt der geplanten Liegenschaft Bundesplatz in den Radweg integriert und im Mischverkehr geführt.
  • Abschnitt 2 - Unterquerung Langensandbrücke: Dieser Abschnitt wurde bereits mit dem Neubau der Langensandbrücke im Jahr 2009 realisiert. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt vier Meter.
  • Abschnitt 3 - Langensandbrücke bis Zentralstrasse: in diesem Abschnitt nutzt der Radweg das Dach über der Einstellhalle Trainingscenter ACTIVFIT und die gleisseitige Zufahrt zum Kino Capitol.

Im Frühjahr 2022 wurde die Planung wieder aufgegriffen und der Gesamtplaner öffentlich beschaffen. Es hat sich gezeigt, dass der Abschnitt 1 stark abhängig von der geplanten Überbauung «Bundesplatz Süd» ist. Der Gestaltungsplan muss überarbeitet werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bauherrschaft gegen das Urteil des Luzerner Kantonsgericht im Sommer 2023 abgewiesen. Es muss daher mit weiteren Verzögerungen und Projektänderungen gerechnet werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung des Vorprojekts Rad-, Gehweges im Dezember 2022 wurde entschieden, anstelle des Rad-, Gehwegs einen reinen Radweg weiter zu planen. Die Zufussgehenden werden weiter über den Bundesplatz in Richtung Bahnhof geführt. Diese Fussverkehrsverbindung wurde mit dem Projekt «Erhöhung Verkehrssicherheit beim Bundesplatz» im 2014 dank neuen Fussgängerschutzinseln sicherer und entspricht seitdem den gängigen Normen. 

Die Stadt Luzern beabsichtigt, den Radweg möglichst rasch zu realisieren. Damit die Realisierung losgelöst von der Überbauung «Bundesplatz Süd» weitergeplant und baldmöglichst in Betrieb genommen werden kann, wird der Abschnitt 1 als «Provisorium» und die Abschnitte 2 + 3 als «Definitivum» geplant und ausgeführt. Folglich wir der Perimeter in zwei übergeordnete Teile gegliedert (blau).

  • Teil 1 - Neustadtstrasse bis Langensandbrücke: Dieser Teil wird als «Provisorium» mit einem Zeithorizont von zirka 5-10 Jahren realisiert.
  • Teil 2 - Unterführung Langensandbrücke bis Zentralstrasse (inkl. Mündung Zentralstrasse): Der Teil 2, bzw. die Abschnitte 2 + 3, werden auf der Grundlage des Vorprojekts 2020 weitergeplant und als "Definitivum" realisiert.

Das Vorprojekt wurde in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Behörde vif und der SBB geplant und mit diesen abgesprochen. Es bestehen sehr enge Abhängigkeiten insbesondere zur SBB bzgl. Arbeiten in Gleisnähe und Gleissperrzeiten, welche zwei Jahre im Voraus reserviert werden müssen.

Im Sinne einer vorgezogenen Massnahme wurde das Gleis Nummer 91 der SBB im Bereich ACTIVFIT und Capitol bereits im Sommer 2023 in Richtung der SBB, bzw. in Richtung Südost geschoben.

Massnahmen

Abschnitt 1

Die Erschliessung des provisorischen Radwegs im Abschnitt 1 erfolgt über die Parzellen 3730 und 427 und schliesst als vortrittsgeregelter Knoten an die Neustadtrasse an. Dabei wird die Linienführung so gewählt, dass der bestehende Treppenabgang zur SBB und das Kulturgebäude «Elephanthouse» bestehen bleiben. Die abfallende Böschung wird mittels Stahl-Holzkonstruktion überwunden. 

Die Parkfelder auf der Parzelle 427 werden teilweise aufgehoben und neu angeordnet. Die Erschliessung der Parkfelder erfolgt neu über die Parzellen 428/429.

Im Anschluss an die Parzelle 427 wird der 4.00 bis 4.50m breite provisorische Radweg parallel zur Stützmauer, grenzend an die SBB, auf dem Grundstück 3947 geführt.

Vor der Unterführung der Langensandbrücke (Abschnitt 2) wird die Böschung/Terrainunterschied durch eine Stahl-Holz Stützkonstruktion überwunden. Die Konstruktion wird auf dem ehemaligen Fundament der im Jahr 2009 rückgebauten SBB-Stützmauer abgestellt.

An der Bahnanlage – ausgenommen Fahrleitungen und Kandelaber – sind keine Anpassungen notwendig. Der Radweg wird normgerecht ausgeleuchtet und es wird eine angemessene Abschrankung/Absperrung gegenüber den privaten, angrenzenden Grundstücken erstellt.

Abschnitt 2

Der Abschnitt 2 des Radwegs unterquert die Langensandbrücke, bzw. dessen Widerlager auf Seite Bundesplatz. Die Unterführung ist bereits beim Bau der Langensandbrücke im Jahr 2009 in das Widerlager integriert worden und liegt somit bereits vor. Dieser Teil wird im Rahmen des Radwegs nun definitiv ausgebaut. Die Beleuchtung, Entwässerung und der Oberbau für den Radweg wird erstellt.

Abschnitt 3

Im Abschnitt 3, Langensandbrücke bis zur Zentralstrasse, wird der Radweg ab der Unterführung der Langensandbrücke über das Dach der Einstellhalle des ACTIVFITs und der gleisseitigen Zufahrt des Capitols geführt. Er beansprucht überbaute, private Grundstücke. Im Bereich des Capitols tangiert der Radweg die Kinoausgänge welche angepasst werden.

Um die notwendigen Platzverhältnisse zu schaffen, wird der gleisseitige Rand auf der ganzen Länge in Richtung SBB Parzelle geschoben. Es wird eine neue Stützmauer bzw. eine Kragplatte erstellt. Um die erforderlichen Gleisachsabstände beizubehalten, wurde das Gleis Nummer 91 im August 2023 um rund 20cm in Richtung der SBB bzw. Südost geschoben.

Die unterschiedliche Höhenlage ab der Unterführung der Langensandbrücke bis zum Dach der Einstellhalle wird mittels einer neu zu erstellenden, zirka 35m langen Rampe überwunden.

Die Beleuchtungskörper werden an die bestehenden Gebäudefassanden montiert, die Entwässerung über bestehende Dachwasserabläufe geführt.

Mündung in die Zentralstrasse

Beim Capitol mündet der Radweg in die Zentralstrasse. Die Zentralstrasse ist eine äusserst vielbefahrene und vielseitig genutzte Kantonsstrasse und entsprechend komplex sind die Anforderungen an die Sicherheit und die Gestaltung.

Velofahrende vom Radweg kommend, können geradeaus Richtung Bahnhof oder nach links Richtung Bundesplatz bzw. Sempacherstrasse abbiegen. Für die Abbiegung in Richtung Bundesplatz bzw. Sempacherstrasse steht ein sicherer und baulich geschützter Mittelbereich zur Verfügung (siehe Visualisierungen).

Velofahrende ab er Zentral-, wie auch der Sempacherstrasse kommend, nutzen ebenfalls diesen sicheren und geschützten Mittelbereich. 

Einmündung Zentralstrasse
Einmündung Zentralstrasse
Einmündung Zentralstrasse
Einmündung Zentralstrasse

Um genügend Platz für den Mittelbereich und der resultierenden Fahrbahnverbreiterung zu schaffen, wird die baufällige Stützmauer grenzend zur SBB und der bestehende Zugang zu den SBB Gleisen rückgebaut und neu erstellt. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnverbreiterung werden entlang der Gleisanlagen vier Veloabstellunterstände rückgebaut und Bäume müssen weichen. Im Rahmen des Projekts werden Ersatzbäume entlang der Zentralstrasse gepflanzt. Zwei bestehende Bäume werden um rund einen Meter umgepflanzt, der optische Charakter bleibt bestehen. Zudem werden die drei Bäume vor dem Cascade/Boléro, welche im 2015/17 krankheitshalber gefällt und nicht ersetzt wurden, wieder gepflanzt. Das Trottoir in Richtung Bahnhof wird auf einer Länge von zirka 35m ebenfalls angepasst.

Termine

Der Baustart ist Ende 2024 vorgesehen. Die Arbeiten dauern rund 12 Monate und enden im Herbst/Winter 2025. Dies ist zutreffend vorbehältlich der Projektbewilligung und bewilligtem Ausführungskredit. Die entsprechenden Zeitfenster für Intervalle und Gleissperren sind in die Planung eingeflossen. Die Gleissperrzeiten müssen jeweils mindestens zwei Jahre im Voraus mit der SBB geplant und reserviert werden.

Meilensteine Datum (Stand Januar 2024)
Abgabe Bauprojekt Januar 2024
Öffentliche Planauflage Januar / Februar 2024
Projektbewilligung Ende 2024
Baustart  Ende 2024

Finanzierung

Der Projektierungskredit wie die Vorinvestition für den Radweg in der Höhe von 1,15 Mio. CHF wurden bereits im Jahr 2021 durch den Grossen Stadtrat von Luzern gesprochen. 

Die Kosten für die Realisierung/Ausführung inkl. den notwendigen Drittleistungen für den Radweg belaufen sich gem. Kostenschätzung aus dem Bauprojekt vom Oktober 2023 auf rund 8.1 Mio. CHF (±10%) und werden im Rahmen des B+A Ausführungskredit «Realisierung Radweg Neustadt- und Zentralstrasse»  im Sommer 2024 beim Parlament beantragt.

Aktuelles

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