Stadtluzerner Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren erhalten ab Sommer 2023 während drei Jahren Gutscheine im Wert von 300 Franken für den Bezug von Bus- und Bahnbilletten erhalten. Der Stadtrat will damit die Familien finanziell entlasten und wie vom Kinderparlament und vom Grossen Stadtrat vorgeschlagen, einen Anreiz zur Benützung des öffentlichen Verkehrs schaffen. Für einen dreijährigen Pilotversuch steht ein Sonderkredit von knapp 5 Mio. Franken zur Verfügung (B+A 19/2022 ÖV Förderung durch Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche der Stadt Luzern).
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Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum ÖV-Gutschein für Kinder und Jugendliche sind unten aufgeführt.
Ausgangslage
Im September 2020 hat das Kinderparlament mit einem Antrag den Stadtrat gebeten, den Kindern und Jugendlichen der Stadt Luzern in der Tarifzone 10 eine kostenlose oder stark vergünstigte Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) zu ermöglichen. Dadurch sollen die Eigenständigkeit der Kinder und Jugendlichen gefördert und Elterntaxis reduziert werden. Der Grosse Stadtrat unterstützt das Anliegen des Kinderparlamentes und hat im Mai 2021 den Antrag als Postulat überwiesen.
Massnahmen
Der vorliegende Lösungsansatz sieht die ÖV-Vergünstigung als Gutschein vor, der personalisierbar ist und zweckgebunden eingesetzt werden kann. Der Gutschein verfügt über einen Wert von 300 Franken, was rund 50 Prozent der Kosten für ein Jahresabonnement für Kinder und Jugendliche in der Zone 10 darstellt. Der Gutschein steht allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren zur Verfügung, welche in der Stadt Luzern volksschulpflichtig sind, unabhängig von deren Hauptwohnsitz. Der Einsatz des Gutscheins ist auf vordefinierte ÖV-Produkte beschränkt:
- Monats- und Jahresabonnemente der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- Passepartout FlexiAbo 100 Tage
- Mehrfahrtenkarten, Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und Multitageskarten der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein)
- GA Kind / GA Familia Kind
Die Einführung der ÖV-Vergünstigungen erfolgt in Form einer dreijährigen Pilotphase und startete mit dem ersten Gutscheinversand im Juni 2023. Der Stadtrat will nach der Pilotphase entscheiden, ob diese Form der ÖV-Förderung definitiv eingeführt wird. Dazu müsste das Reglement für eine nachhaltige städtische Mobilität angepasst werden.
Mit der Einführung des Gutscheines wird ein Anreiz zur Benützung des öffentlichen Verkehrs geschaffen. Der Preis für den ÖV soll kein Grund sein, um auf Freizeitaktivitäten zu verzichten oder für den Weg auf das Elterntaxi mit dem Auto angewiesen zu sein. Das Hinführen der Kinder und Jugendlichen zum öffentlichen Verkehr wird als wichtiger Schritt zur nachhaltigen Entwicklung der Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen erachtet. Wenn diese anstelle von elterlichen Taxi-Diensten mit dem Auto vermehrt den öffentlichen Verkehr nutzen, trägt dies nicht nur zu der mit der Mobilitätsstrategie angestrebten Stossrichtung der Verlagerung auf flächeneffiziente Verkehrsmittel bei, sondern fördert auch das Mobilitätsbewusstsein. Kinder und Jugendliche sollen einen bewussten Umgang mit der Mobilität entwickeln. Dazu gehört auch, dass Mobilität ihren Preis hat. Der Lösungsvorschlag zur Vergünstigung des öffentlichen Verkehrs für Kinder und Jugendliche kann all diesen Ansprüchen gerecht werden.
Ergebnisse
Die Auswertung des Pilotprojekts ist für den Herbst 2025 vorgesehen.
Dokumente
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Ergebnisbericht der ersten Befragung im März 2023 (PDF, 234.43 kB) | Download | 0 | Ergebnisbericht der ersten Befragung im März 2023 |
FAQs
Häufig gestellte Fragen zu den ÖV-Vergünstigungen
Frage |
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Der Gutschein wird allen berechtigten Kindern und Jugendlichen bis Ende Juni 2025 per Post nach Hause geschickt. |
Der Gutschein steht allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren zur Verfügung, die in der Stadt Luzern volksschulpflichtig sind und ihren Wohnsitz in der Stadt Luzern haben. Für das Schuljahr 2025/2026 wurde als Stichtag der 31. Juli 2009 (analog zum Einschulungszeitpunkt) festgelegt. |
Nein, Wenn der ÖV-Gutschein verloren geht, wird dieser nicht ersetzt. |
Der Gutschein wird Mitte Juni an alle volksschulpflichtigen Kinder im Alter zwischen 6 und 16 per Post an die Wohnadresse versendet. Auch alle Kinder, die während dem folgenden Schuljahr den 6. Geburtstag feiern werden den Gutschein erhalten. Jugendliche die im Schuljahr den 16. Geburtstag feiern haben ebenfalls Anrecht auf den Gutschein, sofern sie zum Zeitpunkt des Gutscheinversandes noch 15 Jahre alt sind. |
Ja. Kinder und Jugendliche der Volkschule Stadt Luzern mit einem langen Schulweg haben Anrecht auf den Bezug eines Jahresabonnements, das von der Schule der Stadt Luzern bezahlt wird. Für den Bezug des ergänzenden Coupons von Fr. 249 müssen die Familien beim Rektorat der Volksschule einen Antrag stellen. Lernende von Privatschulen oder Schulen in anderen Gemeinden sind nicht bezugsberechtigt. |
Nein. Der Gutschein ist personalisiert und steht ausschliesslich den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. |
Der Gutschein für das Schuljahr 2024/2025 ist ab Erhalt bis zum 30. Juni 2025 gültig. |
Der Gutschein verfügt über einen Wert von 300 Franken. |
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Kinder und Jugendliche mit einem GA-FVP können den Coupon der Stadt Luzern weder an das GA-FVP (Tarif 639, Ziffer 3.7.1) anrechnen, noch darf der Betrag in bar ausbezahlt werden. Der Coupon darf auch nicht an ein Abonnement einer anderen Person angerechnet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Mehrfahrtenkarten, Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken und Multitageskarten der Tarifzone 10 und weitere Tarifzonen (die Tarifzone 10 muss Bestandteil sein) zu kaufen. Diese sind unpersönlich und dürfen weitergegeben werden. |
Der Pilotversuch startete mit dem Schuljahr 2023/2024 und dauert insgesamt drei Jahre, also bis ins Schuljahr 2025/2026. |
Wenn Sie keinen Bedarf für den ÖV-Gutschein haben, können Sie ihn wegwerfen. Der Stadt Luzern werden nur die eingelösten Gutscheine in Rechnung gestellt. |
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