Mit Benzin oder Diesel betriebene Fahrzeuge verursachen grosse Treibhausgasemissionen. Ein elektrisches Auto spart Mobilitätskosten, senkt den CO2-Austoss und schützt das Klima. Die Stadt Luzern unterstützt Privatpersonen und Unternehmen beim Umstieg auf E-Mobilität.
Hinweis: Das Förderportal ist zurzeit geschlossen. Fördergesuche können ab dem 12. Januar 2026 eingereicht werden.
Überblick
Alles zum Inhalt
Wer mit einem E-Fahrzeug unterwegs ist, braucht zuhause und am Arbeitsplatz eine passende Lademöglichkeit. Die Stadt Luzern unterstützt Privatpersonen und Unternehmen mit finanziellen Beiträgen für die Ladeinfrastruktur. Die Förderbeiträge können für alle privaten Parkplätze – auch öffentlich genutzte, wie etwa Parkhäuser – beantragt werden.
Wir empfehlen, vor der Installation das kostenlose Beratungsangebot E-Auto-Ladelösungen zu nutzen. So erhalten Sie wertvolle Unterstützung bei der Planung Ihrer E-Auto-Ladelösung. Bidirektionale Ladestationen werden über den Fördergegenstand «Spezielle Projekte im Energie- und Klimabereich» gefördert.
Förderung durch die Stadt Luzern
Für folgende Fördergegenstände erhalten Sie finanzielle Unterstützung:
Basisinfrastruktur
Die Basisinfrastruktur – Grundinstallation einer Ladeinfrastruktur ohne Ladestation – wird von der Eigentümerschaft beauftragt. Nach der Installation können die Ladestationen montiert werden. Der Beitrag an die Basisinfrastruktur wird pro mit Strom erschlossenem Parkplatz geleistet:
- Förderbeitrag für die ersten 50 Parkplätze: CHF 200.- pro Parkplatz
- Förderbeitrag ab 51 Parkplätzen: CHF 100.- pro Parkplatz
- Maximaler Förderbeitrag: CHF 20'000.-
Die städtische Förderung «Basisinfrastruktur» wird zusätzlich zum Förderbeitrag «Ladeinfrastruktur für E-Mobilität» des Kantons Luzern ausbezahlt. Das entsprechende kantonale Fördergesuch muss zuerst erfasst werden, damit die städtische Förderung ausbezahlt werden kann.
Ladestation
Ist die Basisinfrastruktur erst einmal installiert, kann für jeden Parkplatz individuell der Ausbau mit einer Ladestation vorgenommen werden. Beachten Sie dazu die spezifischen Förderbedingungen «Ladestation». Die Stadt Luzern unterstützt Ladestationen wie folgt:
- Förderbeitrag für die ersten 50 Parkplätze: CHF 600.- pro Parkplatz
- Förderbeitrag ab 51 Parkplätzen: CHF 300.- pro Parkplatz
- Maximaler Förderbeitrag: CHF 60'000.-
Vorgehen zur Gesuchseingabe
- Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbedingungen und die spezifischen Förderbedingungen zur Basisinfrastruktur und/oder Ladestation.
- Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem Gesuchsportal.
- Erstellen Sie ein neues Benutzerkonto oder verwenden Sie Ihr bestehendes Login eines kantonalen Förderportals.
- Wählen Sie den gewünschten Fördergegenstand.
- Klicken Sie auf den Link «zum kantonalen Portal» und reichen Sie zuerst das Fördergesuch beim Kanton ein.
- Nach dem Erfassen des Gesuches können die Angaben per Klick ins Gesuchsportal der Stadt Luzern übernommen und Ihr Fördergesuch bei der Stadt eingereicht werden.
Fragen?
Die Umweltberatung Luzern (siehe «Kontakt» am Ende dieser Seite) ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen zu Förderprogrammen von Stadt, Kanton und Bund.
Kombinierbare Fördergegenstände
- E-Auto-Ladelösungen: Kostenlose Beratung zur Planung E-Ladestation
- Solar-Impuls: Kostenlose Beratung zu Planung und Bau Photovoltaikanlage
- Spezielle Projekte im Energie- und Klimabereich: Unterstützung für erneuerbare und innovative Lösungen
Kontakt
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