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Inhalt

Die Stadt Luzern unterstützt kreative, technologieoffene und innovative Projekte oder Anlagen im Energie- und Klimabereich. Gefördert werden im weitesten Sinne energieeffiziente Vorhaben, die das klimaverträgliche Leben in der Stadt Luzern voranbringen und einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Das Beitragsgesuch ist vor Baubeginn oder vor Realisierung der Anlage einzureichen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. 

Alles zum Inhalt

Als spezielle Projekte im Energie- und Klimabereich gelten innovative, energieeffiziente Vorhaben. Beispiele können Sie der untenstehenden Liste entnehmen – diese ist nicht abschliessend.

Beispiele:

  • Spezielle Energiespeicher-Systeme (etwa thermische oder elektrische Speicher, die Energie speichern und bei Bedarf wieder abgeben)
  • Nahwärmeverbunde, deren Wärme mindestens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt
  • Eisspeicher-Wärmepumpen (nutzt den Phasenübergang von Wasser zur Wärmeversorgung des Gebäudes)
  • Sorptionswärmepumpen (spezielle Wärmepumpentechnologie)
  • Bivalente Heizsysteme (Kombination von zwei Wärmeerzeugern)
  • Bidirektionale Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Ladesysteme, die Strom ins Stromnetz/Gebäude zurückspeisen können)
  • Einsatz von unkonventionellen oder bisher unbekannten Technologien

Projektkriterien

Dem Fördergesuch muss ein vollständiger Projektbeschrieb beiliegen. Der Projektbeschrieb enthält alle für die Beurteilung notwendigen Angaben inklusive Finanzierung. Die Angaben machen Aussagen zu folgenden Faktoren:

  • Positiver Effekt auf den Klimaschutz (qualitativ oder quantitativ)
  • Durch das Projekt oder die Anlage eingesparte Treibhausgasemissionen gegenüber dem heutigen Verbrauch, berechnet über einen Zeitraum von 20 Jahren
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung der Anlage beziehungsweise des Projekts

Förderung durch die Stadt Luzern

Ob das Gesuch förderberechtigt ist, wird individuell beurteilt und der Förderbeitrag projektspezifisch festgelegt.

Vorgehen zur Gesuchseingabe

  1. Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbedingungen
  2. Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem GesuchsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
  3. Erstellen Sie ein neues Benutzerkonto oder verwenden Sie Ihr bestehendes Login eines kantonalen Förderportals.
  4. Wählen Sie den gewünschten Fördergegenstand.
  5. Erfassen Sie Ihr Gesuch und reichen Sie es ein.

Haben Sie Fragen?

Die Umweltberatung Luzern ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen zu Förderprogrammen von Stadt Luzern, Kanton Luzern und Bund (Kontakt am Ende dieser Seite).
 

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