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Die Luzerner Fasnacht ist für viele Luzernerinnen und Luzerner der Höhepunkt des Jahres, der am Schmutzigen Donnerstag beginnt und am Aschermittwoch endet. Schlag fünf Uhr morgens scheint am Schmutzigen Donnerstag das Stadtzentrum zu beben, wenn die über 50 Guuggenmusigen, von allen Seiten in der Altstadt dem Morgen entgegen "schränzen".

Fasnachtsdaten 2025

27. Februar 2025, Schmutziger Donnerstag
Urknall / Fritschi-Tagwache, 5 Uhr
Fasnachtsumzug, 14 Uhr

1. März 2025, Rüüdig Samschtig
Verschiedene Veranstaltungen in der Innenstadt, 12 bis 23 Uhr

2. März 2025, Fasnachtssonntag
Fasnacht im Ortsteil Littau

3. März 2025, Güdismontag
Wey-Tagwache, 6 Uhr
Fasnachtsumzug, 14 Uhr

4. März 2025, Güdisdienstag
Chendermonschter, 14.30 Uhr
Monster-Corso, 19.30 Uhr
 

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Route Fasnachtsumzug und Strassensperrungen Weitere Informationen entnehmen Sie aus den untenstehenden Links.
Route Fasnachtsumzug und Strassensperrungen
Weitere Informationen entnehmen Sie aus den untenstehenden Links.

Informationen, Weisungen und Empfehlungen

Wir alle schätzen die Luzerner Fasnacht Jahr für Jahr als grossartiges Ereignis. Damit weiterhin Tausende von Menschen sichere Fasnachtstage in den engen Gassen der Luzerner Altstadt erl…

Wir alle schätzen die Luzerner Fasnacht Jahr für Jahr als grossartiges Ereignis. Damit weiterhin Tausende von Menschen sichere Fasnachtstage in den engen Gassen der Luzerner Altstadt erleben können, gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten.

Verkaufsstände auf privatem Grund
Das Betreiben eines Verkaufsstandes auf privatem Grund ist nach Einverständnis des Grundeigentümers und unter Erfüllung der Auflagen der Stadt Luzern und der Luzerner Polizei möglich. Gesuche sind an folgende Adresse zu richten:
Luzerner Polizei, Gastgewerbe und Gewerbepolizei, Hallwilerweg 5, 6002 Luzern, E-Mail: ggp@lu.ch, Tel. 041 248 84 55

Verkaufsstände auf öffentlichem Grund
Verkaufsstände (Imbiss) auf öffentlichem Grund werden durch das Gwärb Lozärn koordiniert. Unter "Publikationen" ist das Bewerbungsformular zu finden. Bewerbungen für die Fasnacht 2025 sind bis am 31. August 2024 an folgende Adresse zu richten:
Gwärb Lozärn, Habsburgerstrasse 48, 6003 Luzern, E-Mail: info@gwaerb-lozaern.ch

Weitere Verkaufsstände und die kostenpflichtige Abgabe von Waren aller Art auf öffentlichem Grund sind verboten.

Durchfahrt für Notfallfahrzeuge
Es muss jederzeit eine Durchfahrt von 3,5 Meter für die Notfallfahrzeuge von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei gewährleistet sein (in Kurven 5 Meter).

Fahrverbote
Ausserhalb bestimmter Zonen gilt in der Altstadt das allgemeine Fahrverbot. Beachten Sie den Zonenplan in der Wegleitung.

Brandschutz
Offene Feuer wie Fackeln, Kerzen, Feuerstellen und Feuerwerke aller Art sind verboten.
Personen mit Kinderwagen und Velos wird dringend empfohlen, Orte mit hohem Besucheraufkommen während der Fasnacht zu meiden. Kinderwagen und Velos sind bei grossen Menschenmassen kaum erkennbar und sind eine Stolperfalle.

Fasnacht in Luzern