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Die Stadt Luzern überarbeitet den kommunalen Richtplan Veloverkehr. Dabei wird das Velowegnetz der Stadt Luzern gesamthaft überprüft. Mit der Überarbeitung wird das Velowegnetz der Stadt Luzern neu definiert und insbesondere die Stadtteile Littau und Reussbühl in den Richtplan integriert.

 

Der Veloverkehr bildet zusammen mit dem Fussverkehr und dem öffentlichen Verkehr die Grundpfeiler einer stadtverträglichen Mobilität. Velofahrerinnen und Velofahrer sollen in der Stadt Luzern auf einem attraktiven und sicheren Velowegnetz unterwegs sein. Bereits heute steht ein dichtes Wegnetz mit weitgehend sicheren Velowegen zur Verfügung. Diese sollen auch für die Zukunft erhalten und wo möglich verbessert werden.

Dazu überarbeitet die Stadt Luzern seit Beginn 2022 den kommunalen Richtplan Veloverkehr, der im Jahr 2009 erlassen wurde. In einer ersten Phase wurden dafür Unfälle mit Beteiligung von Velofahrenden ausgewertet und das Velowegnetz auf Netzlücken und Schwachstellen analysiert. Auf Basis dieser Grundlagen wird aktuell der Richtplan Veloverkehr (Richtplantext- und karte) erarbeitet. Dieser ist wegweisend für die Förderung des Veloverkehrs in der Stadt Luzern. Wichtige Vorgaben für die Weiterentwicklung des Velowegnetzes, sowie Ziele und Grundsätze die bei der Planung und Realisierung von Velowegen zu beachten sind, werden in einem Richtplan definiert. 

Was ist ein kommunaler Richtplan?

Ein kommunaler Richtplan ist ein Planungsinstrument, das Themen wie Siedlung, Verkehr und Infrastruktur koordiniert und festlegt, wie sich eine Gemeinde räumlich entwickeln soll. Er ergänzt und konkretisiert Richtpläne auf kantonaler Ebene und zeigt für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren auf, welche raumplanerischen Ziele wann und wie umgesetzt werden sollen. Der Richtplan ist behördenverbindlich.

Termine

Ein erster Entwurf des neuen Richtplans Veloverkehr wird voraussichtlich Mitte 2023 vorliegen. Im Rahmen einer Vernehmlassung haben alle Interessierten die Möglichkeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Anschliessend wird der Richtplan beim Kanton Luzern zur Vorprüfung eingereicht. Darauf folgen die öffentliche Auflage sowie die Genehmigung durch den Grossen Stadtrat und voraussichtlich durch den Regierungsrat.

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