Um auf der Strasse zu musizieren, braucht es in der Stadt Luzern keine spezielle Bewilligung. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten.
Hier finden Sie alle Informationen in der Übersicht.
Aktuelles
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Die Darbietung von Strassenmusik bzw. von Strassenkunst/Strassenmalerei durch Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal sieben Personen ist auf dem Gebiet der Stadt Luzern nur zu folgenden Zeiten gestattet:
Montag – Samstag, ab 17.00 - maximal bis 21.30 Uhr Januar bis November
Die Darbietungen dürfen innerhalb der bewilligten Zeiten beginnen und müssen nach maximal 30 Minuten am gleichen Standort pro Tag beendet werden.
Pro Person und Gruppe an maximal 4 Tagen innerhalb von 30 Tagen.
Der Mindestabstand darf unmittelbar bei Boulevard-Restaurant-Betrieben unterschritten werden, sofern deren Management damit einverstanden ist.
Aktives Geldsammeln ist verboten.
Dokumente
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Kontakt
Stadtraum und Veranstaltungen
Winkelriedstrasse 12a
6002 Luzern
T +41 41 208 78 02
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