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Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter mit Wohnsitz in der Stadt Luzern.

Aktuell

Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KiBeGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in Kraft. Dieses Gesetz bringt wesentliche Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen mit sich, welche per 01. August 2026 umgesetzt werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine wird neu vom Kanton und nicht mehr von der Stadt Luzern bestimmt. Dies kann Ihre Betreuungsgutscheine verändern, auch wenn sich Ihr Einkommen nicht verändert hat.

Die Anträge für Betreuungsgutscheine für die neue Periode 2026/27 können frühestens ab Anfang August 2026 über die neue Applikation KiBeLU erfasst werden. Wir Informieren Sie hier, sobald die Applikation aufgeschaltet ist. Vorher ist es nicht möglich, einen Antrag für Betreuungsgutscheine für das Schuljahr 2026/27 zu stellen.

Betreuungsgutscheine mit Gültigkeit bis zum 31. Juli können wie bisher bei der Stadt Luzern beantragt werden.

Die Abteilung Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern stellt einen Online Rechner zur Verfügung, mit welchem Sie die ungefähre Höhe Ihres zukünftigen Betreuungsgutscheins berechnen können. Online-Rechner Betreuungsgutscheine - Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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Erfahren Sie, wie Sie die finanzielle Unterstützung für Ihr Kind im Vorschulalter beantragen.

 

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