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Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter mit Wohnsitz in der Stadt Luzern. Die Ziele dieser Beiträge sind, dass Erziehungsberechtigte die Familie und den Beruf besser vereinbaren können und für alle Kinder der Zugang zur frühen Bildung und Betreuung möglich wird.

Als Erziehungsberechtigte können Sie frei wählen, wo Sie Ihr Kind betreuen lassen, in oder ausserhalb der Stadt Luzern. Bei der Suche nach einer Institution helfen Ihnen die Broschüre "Familienergänzende Kinderbetreuung" sowie das dazugehörige Adressverzeichnis oder die Informationen auf der Webseite des Kantons.

Telefonische Erreichbarkeit

Mo 08:30 - 12:00 Uhr /   13:30 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr /   13:30 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr  
Do 08:30 - 12:00 Uhr /   13:30 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr  

Anspruchsvoraussetzungen Betreuungsgutscheine

Unter diesen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Betreuungsgutscheine der Stadt Luzern

  • Wohnsitz in der Stadt Luzern
  • Erwerbspensum bei Paaren gemeinsam mindestens 120%, bei Alleinerziehenden mindestens 20%. Der Erwerbstätigkeit gleichgestellt werden: Ausbildungen (Studium, Lehre, Weiterbildung etc.), Bezug von Arbeitslosentaggeldern, Invalidenrente
  • Massgebendes Einkommen unter 125'000 Franken
  • Bestätigter Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution* für Ihr Kind im Vorschulalter**
*Zugelassenen Kindertagestätten sowie Tagesfamilien, welche einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen sind
**Betreuungsgutscheine können in der Regel bis zum Eintritt in den Kindergarten bezogen werden; siehe dazu Merkblatt Betreuungsgutscheine im Kindergarten- und Schulalter
 

Besondere Anspruchsvoraussetzungen für Betreuungsgutscheine

Erziehungsberechtigte, welche die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Reglement im Bezug auf das Erwerbspensum nicht erfüllen, können in besonderen Situationen trotzdem einen Anspruch auf Betreuungsgutscheine geltend machen:

  • bei Bedarf an früher Sprach-, Entwicklungs- oder Integrationsförderung
  • zur Entlastung der Erziehungsberechtigten
  • zur Entlastung, zum Schutz und zur dringlichen Unterstützung eines Kindes
  • zur Verhinderung einer wirtschaftlichen Notlage, wenn dies der langfristigen Stabilisierung des Familiensystems dient

Antrag stellen: Antrag für besondere Anspruchsvoraussetzungen

KITAplus - Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas

KITAplus ist ein Programm, welches Rahmenbedingungen schafft, damit auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen reguläre Kindertagesstätten besuchen können. Kinder, Eltern und Kitas werden von speziell geschulten Heilpädagogischen Früherzieherinnen und Früherziehern begleitet.

Weiter Informationen zum Angebot, Anmeldung und zur Finanzierung finden Sie hier.

Kinder mit einem erhöhten Betreuungsbedarf

Wenn ein Kind in der Kita eine engere Betreuung benötigt, kann die Kita zusammen mit den Eltern und einer anerkannten Fachperson (Kinderarzt /-ärztin, Kinder- und Familienberatung, Heilpädagogische Früherziehung, Mütter- und Väterberatung) einen Antrag für erhöhten Betreuungsbedarf stellen.

Erziehungsberechtigte mit unregelmässigen Arbeitszeiten

Erziehungsberechtigte, welche unregelmässige Arbeitszeiten haben oder auf Abruf arbeiten und deswegen die Anspruchsvoraussetzungen zwar nicht erfüllen, jedoch auf die Fremdbetreuung durch eine Institution in höherem Umfang angewiesen sind, können mit dem Formular Bestätigung Arbeitgeber unregelmässige Arbeitszeiten Betreuungsgutscheine für das nötige Betreuungspensum beantragen.

 

Betreuungsgutscheine berechnen

Die Höhe des Gutscheinbetrages ist abhängig von Ihrem Erwerbspensum und Ihrem Einkommen sowie vom Umfang der Betreuung des Kindes in der Institution. Mit dem Gutscheinrechner können Sie die Höhe der Unterstützung berechnen.

Berechnungsgrundlage (massgebendes Einkommen)

Das massgebende Einkommen setzt sich aus dem satzbestimmenden Einkommen Ihrer letzten Steuerveranlagung zusammen, die nicht älter als zwei Jahre sein darf. Folgende Beiträge werden dem massgebenden Einkommen hinzugezählt:

  • die Einkäufe in die berufliche Vorsorge und die Arbeitnehmeranteile der Beiträge von Selbstständigerwerbenden an die berufliche Vorsorge im Sinn von § 40 Abs. 1 lit. d des Steuergesetzes
  • die Abzüge für den effektiven Liegenschaftsunterhalt selbstgenutzter Wohnliegenschaften, welche den Eigenmietwert übersteigen
  • Verrechenbare Geschäftsverluste aus den Vorjahren gemäss § 38 des Steuergesetzes
  • 10% des steuerbaren Vermögens

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung.

 

Betreuungsgutscheine beantragen

Die Betreuungsgutscheine müssen im Vormonat des Betreuungsbeginnes online über das Programm kiBon beantragt werden. Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich. Das Stellen des Antrages nimmt bis zu 20 Minuten in Anspruch und erfordert das Hochladen von diversen Dokumenten.

Betreuungsgutscheine für die kommende Periode – das Schuljahr 2024/2025 - können ab 1. Mai beantragt werden. Dann ist der Zugang zum Antrag 2024/2025 geöffnet.

Registrieren und Onlineantrag einreichen

  1. Rufen Sie die folgende Seite auf: stadtluzern.kibon.ch
  2. Registrieren Sie sich (SMS Authentifizierung und einmalige Bestätigung der Mailadresse) 
  3. Melden Sie sich bei kiBon an 
  4. Füllen Sie den Antrag für das aktuelle Schuljahr aus 
  5. Drucken Sie die Freigabequittung aus und reichen Sie diese unterzeichnet via Briefpost oder Mail (betreuungsgutscheine@stadtluzern.ch) ein
  6. Ihr Antrag wird anschliessend durch die Stadt Luzern geprüft und entsprechend bestätigt oder abgelehnt 
  7. Sie erhalten Informationen über den Status Ihres Antrages via Mail 

Antragsstellung ohne Zugang zu einem Gerät mit Internetanschluss

Falls Sie keinen Zugang zu einem Gerät mit Internetanschluss haben, können Sie den Antrag auf Papier einreichen. Diesen können Sie hier herunterladen, ausdrucken und anschliessend ausgefüllt und unterzeichnet via Briefpost einreichen.

 

Betreuungsgutscheine für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter

Betreuungsgutscheine können in der Regel bis zum Eintritt in den Kindergarten bezogen werden. Weitere Informationen können diesem Merkblatt entnommen werden.

Betreuungsangebote für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter
Informationen zu den subventionierten Betreuungsangeboten für Kinder im Kindergarten- und Schulalter erhalten Sie auf der Seite der Volksschule Stadt Luzern oder bei der Tagesfamilienorganisation TAO Frohheim.

+ Stadt Luzern Tagesstrukturen / Betreuung 
+ Tagesfamilien (Betreuung Vorschulalter und Schulalter)