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Die Stadt Luzern überarbeitet den kommunalen Richtplan Fussverkehr. Dabei wird das Fusswegnetz der Stadt Luzern gesamthaft überprüft. Mit der Überarbeitung wird das Fusswegnetz der Stadt Luzern neu definiert und insbesondere die Stadtteile Littau und Reussbühl in den Richtplan integriert. Im Frühjahr 2022 wurde eine digitale Umfrage durchgeführt, bei der Organisationen, Vereine, Verbände und die Bevölkerung eingeladen waren teilzunehmen. Die Ergebnisse aus der Umfrage stellen eine Grundlage für die Überarbeitung des Richtplans dar.

 

Der Fussverkehr bildet zusammen mit dem Veloverkehr und dem öffentlichen Verkehr die Grundpfeiler einer stadtverträglichen Mobilität. Fussgängerinnen und Fussgänger sollen in der Stadt Luzern auf einem attraktiven und sicheren Fusswegnetz unterwegs sein. Bereits heute steht ein dichtes Wegnetz mit weitgehend sicheren Fusswegen zur Verfügung. Diese Qualitäten sollen auch für die Zukunft erhalten und wo möglich verbessert werden. Dazu überarbeitet die Stadt Luzern seit Anfang 2022 den kommunalen Richtplan Fussverkehr, der im Jahr 1997 erlassen wurde. 

In einer ersten Phase wurden Unfälle mit Fussgängerbeteiligung ausgewertet und das Fusswegnetz auf Netzlücken und Schwachstellen analysiert. Zudem konnten alle Interessierten auf der Partizipationsplattform Dialog Luzern an einer digitalen Umfrage teilnehmen. Ziel der Umfrage war, Schwachstellen und Netzlücken festzustellen sowie Schulwege im Fusswegnetz zu definieren. Alle Informationen zur Umfrageauswertung sowie die Eingaben sind im Bericht und Plan ersichtlich. Auf Basis dieser Grundlagen wird aktuell der Richtplan Fussverkehr (Richtplantext und -karte) erarbeitet.

Was ist ein kommunaler Richtplan?

Ein kommunaler Richtplan ist ein Planungsinstrument, das Themen wie Siedlung, Verkehr und Infrastruktur koordiniert und festlegt, wie sich eine Gemeinde räumlich entwickeln soll. Er ergänzt und konkretisiert Richtpläne auf kantonaler Ebene und zeigt für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren auf, welche raumplanerischen Ziele wann und wie umgesetzt werden sollen. Der Richtplan ist behördenverbindlich.

Termine

Ein erster Entwurf des neuen Richtplans Fussverkehr wird voraussichtlich Mitte 2023 vorliegen. Im Rahmen einer Vernehmlassung haben alle Interessierten die Möglichkeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Anschliessend wird der Richtplan beim Kanton Luzern zur Vorprüfung eingereicht. Darauf folgen die öffentliche Auflage sowie die Genehmigung durch den Grossen Stadtrat und voraussichtlich durch den Regierungsrat.

 

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