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Inhalt

Das Areal liegt auf einem Grundstück im Eigentum der Stadt Luzern. Derzeit wird es als Familiengartenanlage genutzt, das Grundstück ist in der Wohn- und Arbeitszone eingeteilt. Geplant ist ein städtebauliches Verfahren, das Bauvolumen, Nutzungsverteilung und freiräumliche Einbettung klärt. Anschliessend wird ein Gestaltungsplan erarbeitet. Sobald dieser vorliegt, wird eine Ausschreibung für die Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger ausgearbeitet und publiziert.

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Das Areal «Urnerhof liegt im Quartier «Luegisland» in unmittelbarer Nähe des Naherholungsgebiets «Rotsee». Südwestlich liegt das Arbeitsgebiet «Kantonsspital», nordwestlich der Friedhof «Friedental», nordöstlich das Entwicklungsgebiet «Hintergopplismoos». Östlich verläuft die angrenzende Sedelstrasse (Kantonsstrasse), die als bedeutsame Stadtachse eingestuft ist. Einen Einblick ins Areal «Urnerhof» bieten die Luftaufnahmen, die nächstens auf dieser Seite veröffentlicht werden.

Gemäss Zonenplan (2. Auflage vom 28. April bis 27. Mai 2026; Ordnungs-Nr. 16) gelten für das Areal eine Überbauungsziffer (ÜZ) von 0.33, eine maximale Gebäudehöhe (GH) von 27 m, offene Bauweise und Gestaltungsplanpflicht (GP). Bei einem qualitätssichernden Konkurrenzverfahren kann ein Bonus von bis zu 5 % auf die ÜZ gewährt werden. Die maximale Gebäudehöhe gilt als Obergrenze; eine differenzierte Höhenentwicklung ist mittels qualitätssicherndem Konkurrenzverfahren zu bestimmen.

Karte

Standort Areal «Urnerhof
Standort Areal «Urnerhof

Umfang Baurecht

Je nach Ergebnis des städtebaulichen Verfahrens und des Gestaltungsplans wird das Areal für die Abgabe im Baurecht an einen oder mehrere gemeinnützige Wohnbauträger ausgeschrieben.

Anmeldung

Sobald die Details für die Einreichung der Anmeldung bekannt sind, werden die Informationen hier aufgeschaltet

 

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