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Inhalt

Die Vorgaben aus der kantonalen Richtplanung und dem Raumentwicklungskonzept werden vom Team des Ressorts Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umgesetzt. Nutzungspläne ordnen die zulässige Nutzung des Bodens.

Mit Richt- und Nutzungsplänen werden die öffentlichen Interessen betreffend Gestaltung, Ausstattung und Versorgung des Lebensraums und die entsprechenden Rechte und Pflichten für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer festgelegt. Die Nutzungspläne lokalisieren, differenzieren und dimensionieren die zulässige Nutzung des Bodens nach Art und Intensität.

Laufende Projekte 

Nutzungspläne

Sondernutzungspläne

Rechtskräftige Bebauungs- und Gestaltungspläne

Bebauungspläne

Gestaltungspläne

Die Anforderungen an Gestaltungspläne entnehmen Sie dem Merkblatt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Dienstabteilung Städtebau.

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