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Wenden Sie sich mit Ihren Überlegungen und Fragen zu einem Gestaltungsplan frühzeitig an uns, damit wir die Anforderungen, erforderlichen Unterlagen und den Bewilligungsprozess besprechen können.

Alles zum Inhalt

Mit einem Gestaltungsplan wird eine Spezialbauordnung aufgestellt, die von den Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung abweichen kann. In einem Gestaltungsplan werden für die Grundeigentümer verbindliche Aussagen zu Gebäudehöhen und -längen, Ausnützung, Nutzungsart, Architektur, Erschliessung und Umgebungsgestaltung gemacht.

Die Bauherrschaft erarbeitet zusammen mit Fachplanern den Gestaltungsplan. Grundlage ist meist ein Richtprojekt aus Studien oder einem Wettbewerb. Der Gestaltungsplan muss von der Stadt Luzern nach öffentlicher Auflage genehmigt werden.

In der Stadt Luzern gelten für freiwillige Gestaltungspläne folgende Mindestflächen:

Stadtteil Luzern:

  • in Wohn- und Arbeitszonen (WA) mindestens 2000 m2
  • in allen übrigen Zonen mindestens 4000 m2

Stadtteil Littau:

  • Zonen Ke, Ze, Do-L und W-R mindestens 2000 m2
  • in allen übrigen Zonen mindestens 4000 m2

Für gewisse Zonen kann eine GestaltungsplanpflichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestehen.

Ein Gestaltungsplan besteht aus einem Situationsplan, den zugehörigen Sonderbauvorschriften, einem Planungsbericht sowie weiteren Unterlagen.

Beachten Sie auch unseren Leitfaden.

Formulare

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Dokumente

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Kontakt

Stadt Luzern
Städtebau
Hirschengraben 17
6002 Luzern
T +41 41 208 81 11

Öffnungszeiten & Details
Zenger Thomas
Fachspezialist Städtebau und Gestaltungspläne
T +41 41 208 87 05

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