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Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Wahlen und Abstimmungen.

Öffnungszeiten

Abteilung Wahlen und Abstimmungen

Die Zentrale Anlaufstelle BVD, Obergrundstrasse 1, Haupteingang (braunes Tor), nimmt Anliegen zu Wahlen und Abstimmungen am Schalter entgegen.
Öffnungszeiten: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. 
Kontakt: Die Abteilung Wahlen und Abstimmungen ist telefonisch unter der Telefonnummer 041 208 82 08 und per E-Mail unter: wahlen@stadtluzern.ch zu erreichen.
Persönliche Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail. 

Urnenlokal

Öffnungszeiten: Jeweils am Abstimmungs- oder Wahlsonntag, von 9 bis 10 Uhr. 
Urnenstandort: Heiliggeistkapelle, Hirschengraben 17b, 6003 Luzern

Urnengänge und Resultate

Kommende Abstimmungen und Wahlen
Vergangene Abstimmungen und Wahlen
Suche/Archiv Abstimmungen
News/Archiv zu Urnengänge
Abstimmungsresultate Kanton
Abstimmungsresultate Bund

 

So Stimmen Sie richtig ab

Mit Einführung der elektronischen Stimmauszählung in der Stadt Luzern per Herbst 2018 ist die Zahl der ungültigen Stimmzettel gestiegen. Hauptsächlich, weil der Stimmrechtsausweis fälschlicherweise ins grüne Stimm- und Wahlcouvert gelegt wurde. Damit ist die Stimmabgabe ungültig. Der Stimmrechtsausweis darf nie ins grüne Stimm- und Wahlcouvert gelegt werden! Hier finden Sie ein kurzes Erklärvideo.
Weitere Informationen zur Stimmabgabe finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Aktuelles

DatumName

Briefliche Abstimmung

Beachten Sie die Angaben auf dem Stimmrechtsausweis. Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen geben Sie bitte so der Post auf, dass sie bis spätestens am Freitag des Abstimmungs- oder Wahlwochenendes bei uns sind.

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Amtliche Stimm- und Wahlkuvert (grün) und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem amtlichen Stimm- und Wahlkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Stadt Luzern erscheint.
  4. Portofreies Abstimmen: Gemäss Beschluss des Grossen Stadtrates vom 30. Juni 2022 übernimmt die Stadt Luzern bei Wahlen und Abstimmungen das Porto für die Rücksendung der brieflichen Stimmabgabe. Sie können ihre Wahl- und Abstimmungsunterlagen einfach in einen gelben Briefkasten der Post einwerfen. Selbstverständlich können die Abstimmungskuverts nach wie vor direkt in einen Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden.
  5. Das Rücksendekuvert muss bis Freitag vor dem Abstimmungstermin im Postfach der Stadt Luzern eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Stimm- bzw. Wahlzettel nicht im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert eingelegt sind
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Kennzeichen versehen ist


Briefkasten der Stadt Luzern

Bis am Wahl-/Abstimmungssonntag, spätestens 10.00 Uhr

  • Briefkasten Obergrundstrasse 1
  • Briefkasten Ruopigenplatz 1
  • Türbriefkasten beim Haupteingang Stadthaus, Hirschengraben 17
  • Abgabe im Urnenlokal, Heiliggeistkapelle, Hirschengraben 17b, von 9 - 10 Uhr

 

Unterschriftenkontrolle Volksbegehren

Die Unterschriften bei Initiativen und Referenden werden von der Einwohnerdienste auf ihre Gültigkeit geprüft.
Die Unterschriften bei Initiativen und Referenden werden von der Einwohnerdienste auf ihre Gültigkeit geprüft.

Wahl- und Abstimmungsstatistiken

Sie interessieren sich für Vergleiche und Statistiken zum Thema Abstimmungen und Wahlen? Hier erhalten Sie Statistiken über die Stimmbeteiligungen und der Parteistärken im PDF-Format.…
Sie interessieren sich für Vergleiche und Statistiken zum Thema Abstimmungen und Wahlen?

Hier erhalten Sie Statistiken über die Stimmbeteiligungen und der Parteistärken im PDF-Format.
Wenn Sie sich für weitere Vergleiche und Statistiken interessieren, melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei Wahlen und Abstimmungen.