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Die Sekundarschule umfasst das 7. bis 9. Schuljahr. Sie setzt den Bildungsauftrag der Primarschule fort und schafft die Grundlage für eine Berufsausbildung oder den Eintritt in eine weiterführende Schule.

Film über die Sekundarschule Stadt Luzern

Anmeldung für den Schulbesuch

Neuzugezogene Familien können das Online-Formular für den Schulbesuch ausfüllen und elektronisch einreichen.

Sekundarschulen in der Stadt Luzern

Die Integrierte Sekundarschule – Unterricht in der Stammklasse

Im Anschluss an die Primarschule werden die Lernenden unabhängig von ihren Leistungen einer Stammklasse zugeteilt. Die beiden Fächer Räume/Zeiten/Gesellschaften (RZG) sowie Natur und Technik (NT) werden in zwei Niveaus geführt. Deutsch findet in drei Niveaus ebenfalls innerhalb der Stammklasse statt. Die Fächer Englisch, Französisch und Mathematik werden klassenübergreifend in drei Niveaugruppen unterrichtet.
AK SEK sind Aufnahmeklassen für fremdsprachige Jugendliche der 7.–9. Klasse.

Französisch- und Englischunterricht

In den Fächern Französisch und Englisch werden die Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Stammklasse zusammen mit Lernenden anderer Stammklassen in den Niveaugruppen A(höhere Anforderungen), B (erweiterte Anforderungen) und C (grundlegende Anforderungen) unterrichtet.

Durchlässigkeit

In der Integrierten Sekundarschule ist der Niveauwechsel in einem Fach in jedem Semester möglich, wenn die entsprechende Beurteilung erreicht ist. Nach der 2. oder 3. Sekundarklasse kann auch ein Übertritt ins Kurzzeitgymnasium erfolgen.

Aufgaben- und Lernbegleitung (ALB)

In den Primar- und Sekundarschulen stehen den Lernenden verschiedene freiwillig nutzbare Lerngefässe ausserhalb des Unterrichts zur Verfügung. Die einzelnen Schulen sind für die Organisa…

In den Primar- und Sekundarschulen stehen den Lernenden verschiedene freiwillig nutzbare Lerngefässe ausserhalb des Unterrichts zur Verfügung. Die einzelnen Schulen sind für die Organisation verantwortlich und informieren die Eltern über das Angebot der Aufgaben- und Lernbegleitung (ALB).

Da die ALB ein freiwilliges Angebot ohne Anmeldung ist, liegt die Obhutspflicht für die Kinder bei den Eltern. Das heisst, dass die Schule nicht bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten nachfragt, wenn Lernende nicht in der ALB anwesend sind. Wenn ein Kind hingegen während der Betreuung die ALB besucht, liegt die Obhutspflicht bei der Schule. Bei Nichtanwesenheit des Kindes fragt die Schule nach.

Mittagsangebote Sekundarschulen

Ab Schuljahr 2018/2019 sind die Sekundarschulen der Stadt Luzern, wenn Nachmittagsunterricht stattfindet, ganztägig offen. An diesen Tagen erhalten die Jugendlichen Gelegenheit, si…

Ab Schuljahr 2018/2019 sind die Sekundarschulen der Stadt Luzern, wenn Nachmittagsunterricht stattfindet, ganztägig offen. An diesen Tagen erhalten die Jugendlichen Gelegenheit,

  • sich über Mittag beaufsichtigt in der Schule aufzuhalten,
  • sich in der Schule selbst zu verpflegen,
  • über den Mittag schulhausspezifische, freizeitorientierte Angebote zu nutzen,
  • in der Schule zu lernen und Aufgaben zu erledigen.

Die Nutzung dieser Angebote ist für die Lernenden freiwillig und kostenlos. Die Lernenden können das Angebot punktuell, phasenweise oder regelmässig in Anspruch nehmen. Über das schulhausspezifische Angebot (was, wann, wo) werden die Lernenden vor Ort informiert.