Täglich verkehren 2000 bis 3000 Fahrzeuge auf der westlichen und östlichen Bergstrasse. Rund 60 Prozent davon ist Durchgangsverkehr. Da die Güterstrassen auf dem Littauerberg nicht für ein so hohes Verkehrsaufkommen ausgerichtet sind, beabsichtigte der Luzerner Stadtrat im 2022, den Durchgangsverkehr mit Teilfahrverboten zu unterbinden. Gegen das geplante Teilfahrverbot wurden Beschwerden eingereicht. Das Kantonsgericht hat im Mai 2025 ein Urteil zu den Beschwerden zum geplanten Teilfahrverbot über den Littauerberg gefällt.
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Das Beschwerdeverfahren am Kantonsgericht ist abgeschlossen.
Die Strassen über den Littauerberg dienen in erster Linie der Erschliessung des Landwirtschaftsgebietes und der Betriebe. Besonders in Hauptverkehrszeiten werden sie jedoch als Umfahrungsrouten genutzt. Das führt dazu, dass täglich 2000 bis 3000 Fahrzeuge auf der westlichen und östlichen Bergstrasse verkehren. Davon sind rund 70 Prozent der Fahrten Durchgangsverkehr (Stand 2024). Die landwirtschaftlichen Strassen auf dem Littauerberg sind mit einer Breite vom 4 bis 5,5 Metern nicht für diese Belastungen ausgelegt. Deshalb kommt es immer wieder zu heiklen Verkehrssituationen und Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Die hohe Verkehrsbelastung führt auch dazu, dass die Strassen häufig saniert werden müssen.
Der Stadtrat hat deshalb im 2022 entschieden, für die Güterstrassen auf dem Stadtgebiet ein Teilfahrverbot zu erlassen. Das Fahrverbot mit dem Zusatz «Zubringerdienst Littauerberg und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet» wurde im Kantonsblatt vom 24. September 2022 publiziert.
Dagegen wurden Beschwerden eingereicht, was zu einem Rechtsverfahren am Kantonsgericht geführt hat.
Das Kantonsgericht hat im Mai 2025 ein Urteil zu den Beschwerden zum geplanten Teilfahrverbot über den Littauerberg gefällt und bemängelt, dass die Ausnahmebestimmung «Zubringerdienst Littauerberg und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet» zu wenig präzise sei und angepasst werden müsse, wenn sämtliche Besuchende des Gewerbes vom Fahrverbot ausgenommen werden sollen. Es hat die Verkehrsordnung zur Überarbeitung der Ausnahmebestimmungen an die Stadt Luzern zurückgewiesen. Mit den Beschwerdeparteien konnte in den darauf erfolgten Gesprächen keine Lösung gefunden werden.
Da die Sanierung der westlichen Bergstrasse dringlich ist und durch das Rechtsverfahren fast drei Jahre verzögert wurde, hat die Stadt Luzern entschieden, auf eine erneute Auflage eines Teilfahrverbotes zu verzichten. Das Tiefbauamt der Stadt Luzern wurde nun beauftragt, ein Strassensanierungsprojekt auszuarbeiten.
Das Sanierungsprojekt beinhaltet einen einspurigen Strassenausbau mit Ausweichstellen und Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr. Die Projektierungsarbeiten werden im Jahr 2026 wieder aufgenommen. Bei den Arbeiten werden Quartiervertretungen miteinbezogen. Der Ausführungskredit wird voraussichtlich im Jahr 2028 mit einem Bericht und Antrag beim Grossen Stadtrat beantragt.
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