Seit der Fusion der Stadt Luzern mit der ehemaligen Gemeinde Littau im Jahr 2010 gibt es auf dem Stadtgebiet zwei Bau- und Zonenordnungen (BZO): Die BZO Littau aus dem Jahr 2008 und die BZO Luzern aus dem Jahr 2013. Zurzeit werden die Bau- und Zonenordnungen der Stadtteile Littau und Luzern zu einer einheitlichen Bau- und Zonenordnung zusammengeführt.
Aktuelles
| Datum | Name |
|---|
Alles zum Inhalt
Mit dem B+A 26/2015 wurde die Zusammenführung der beiden Bau- und Zonenordnungen (BZO) der Stadtteile Littau und Luzern beschlossen und ein Rahmenkredit für den gesamten Zusammenführungsprozess (Phasen 1-3) von 1,7 Mio. Franken gesprochen. Die BZO ist neben der Gemeindestrategie, dem Legislaturprogramm und dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eines der wichtigsten strategischen Führungsinstrumente der Stadt Luzern. Sie bildet die Grundlage für die baulich-räumliche Entwicklung der Stadt.
Um die Planbeständigkeit der BZO Luzern sicherzustellen, werden für den Stadtteil Luzern im Rahmen des Zusammenführungsprozesses nur Anpassungen an die übergeordneten Vorgaben vorgenommen. Es finden keine Um- und Aufzonungen statt, welche nicht im öffentlichen Interesse liegen. Im Stadtteil Littau hingegen wird eine Gesamtrevision durchgeführt.
In der ersten Phase (2016-2018) im Zusammenführungsprozess der beiden Bau- und Zonenordnungen wurde das Raumentwicklungskonzept 2018 erarbeitet. Es stellt die Gesamtsicht zur räumlichen Entwicklung über das Stadtgebiet sicher und zeigt auf, wie die durch das Wachstum notwendige Innenentwicklung der Stadt Luzern in den nächsten 15 Jahren unter Wahrung und Weiterentwicklung der hohen Lebens- und Wohnqualität stattfinden soll.
Die grundeigentümerverbindliche Umsetzung des Raumentwicklungskonzepts im Rahmen der Nutzungsplanung erfolgte in der zweiten Phase (2018-2020). Der daraus resultierende Entwurf der Bau- und Zonenordnung durchläuft nun in der dritten Phase (2020-2023) das Genehmigungsverfahren. Dazu fand vom 19. Okt. bis 10. Dez. 2021 eine öffentliche Mitwirkung statt. Die aufgrund der Mitwirkung finalisierten Entwürfe des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans lagen gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern vom 24. Okt. bis 22. Nov. 2022 öffentlich auf.
Der Grosse Stadtrat hat die neue Bau- und Zonenordnung (vgl. Bericht und Antrag 44/2023 vom 6. Dez. 2023) an seiner Sitzung vom 21. März 2024 behandelt und zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Laut der Mehrheitsmeinung der Baukommission sollen bestimmte Themen wie Dichtebestimmung und Grenzabstände nochmals bearbeitet werden. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Kommission hat der Stadtrat Lösungen für die kritisierten Punkte gefunden.
Die neuen Entwürfe des Bau- und Zonenreglements und des Zonenplans liegen gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern vom 28. April bis 27. Mai 2026 beim Empfang des Stadthauses, Hirschengraben 17, öffentlich auf. Die Unterlagen können von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten des Stadthauses, von 7.45 bis 12.00 Uhr und 13.15 bis 17.00 Uhr, eingesehen werden.
Die Einsprachen gegen die Änderungen der 1. Auflage vom Herbst 2022 bleiben bestehen. Es sind keine Erweiterungen der Einsprachen zu unveränderten Inhalten möglich. Gegen die nun vorliegenden Änderungen in der 2. Auflage der Bau- und Zonenordnung kann Einsprache erhoben werden. Die Einsprachebefugnis ist im Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern geregelt. Einsprechende müssen darlegen, inwiefern sie durch die geänderten Vorschriften in ihrem schutzwürdigen Interesse verletzt sein könnten, sofern dies nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Allfällige Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung innert der Auflagefrist vom 28. April bis spätestens 27. Mai 2026 schriftlich und im Doppel, mit einer eindeutigen Absenderadresse und Mailadresse (falls vorhanden), an den Stadtrat von Luzern, Hirschengraben 17, 6002 Luzern, zu richten.
Nach der Auflage werden die Einsprachen geprüft und die Einspracheparteien werden zum Gespräch eingeladen. Dies wird etwa ein halbes Jahr dauern. Geplant ist, dass der Grosse Stadtrat Ende 2026 über die neue Bau- und Zonenordnung entscheidet. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist frühestens Mitte 2027 zu erwarten. Bis zu dieser Genehmigung müssen Baugesuche sowohl den Bestimmungen der heute geltenden als auch der neuen BZO (Version zweite Auflage) entsprechen. Es ist jeweils die strengere Vorgabe einzuhalten.
Unterlagen finden Sie unter www.dialogluzern.ch/bzoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Dokumente
| Name | Download |
|---|
Kontakt
Baudirektion
Hirschengraben 17Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
6002 Luzern
T +41 41 208 85 06
Öffnungszeiten & Details
Ressort Nutzungsplanung
Hirschengraben 17Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
6002 Luzern
T +41 41 208 82 18
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Öffnungszeiten & Details
Stadtplanung
Hirschengraben 17Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
6002 Luzern
T +41 41 208 85 18
Öffnungszeiten & Details