Als Hauseigentümerin, Hauseigentümer und Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet Zu-, Weg- und Umzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden. Auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft unterliegen dieser Pflicht.
Wir benötigen folgende Angaben von Ihren Mieterinnen und Mietern sowie von Ihren Untermieterinnen und Untermietern:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- Liegenschaft und Wohnungsnummer
- Datum des Einzuges bzw. des Auszugs.
Wie können Sie uns Mutationen melden?
- via Portal Drittmeldepflicht
- schriftlich (E-Mail mieterwechsel@stadtluzern.ch , Brief)
- persönlich am Schalter (im Einzelfall)
- telefonisch (im Einzelfall).
Haben Sie Fragen zur Drittmeldepflicht? Melden Sie sich am besten telefonisch bei uns +41 41 208 83 56.
Drittmeldepflicht
Mit der Drittmeldepflicht können Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Stadt Luzern melden.
www.drittmeldepflicht.ch
Kontakt
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | +41 41 208 83 56 | Kontaktformular |