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Als Hauseigentümerin, Hauseigentümer und Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet Zu-, Weg- und Umzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden. Auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft unterliegen dieser Pflicht.

Wir benötigen folgende Angaben von Ihren Mieterinnen und Mietern sowie von Ihren Untermieterinnen und Untermietern:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Liegenschaft und Wohnungsnummer
  • Datum des Einzuges bzw. des Auszugs.

Wie können Sie uns Mutationen melden?

  • via Portal Drittmeldepflicht
  • schriftlich (E-Mail mieterwechsel@stadtluzern.ch , Brief)
  • persönlich am Schalter (im Einzelfall)
  • telefonisch (im Einzelfall).

Haben Sie Fragen zur Drittmeldepflicht? Melden Sie sich am besten telefonisch bei uns +41 41 208 83 56.

Drittmeldepflicht

Mit der Drittmeldepflicht können Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Stadt Luzern melden.
www.drittmeldepflicht.ch