Die Abteilung Kultur und Sport vermietet und koordiniert die Nutzung von Aussensportanlagen, Turnhallen und Schulräumen auf dem Gebiet der Stadt Luzern. Die Reservationen erfolgen direkt über die Dienstabteilung. Sie ist Ansprechpartner für Vereine und Institutionen und zuständig für die Koordination der sportlichen Nutzung auf der Allmend.
Zweck
Die Nutzung von Schulräumen und Sportanlagen ist vorwiegend Vereinen, Organisationen, Institutionen und losen Gruppen aus der Stadt Luzern vorbehalten. Die Räume und Anlagen stehen nicht zur Verfügung für:
- Privatpersonen/Einzelpersonen
- private Festanlässe (Geburtstagsfeiern u.Ä.)
- politische Kundgebungen
- Veranstaltungen mit rassistischem, diskriminierenden oder sexistischem Inhalt
Reservation
- Reservationsgesuche müssen mindestens drei Wochen vor der ersten Nutzung schriftlich beantragt werden.
- Es können keine Räume provisorisch reserviert werden. Die Reservation tritt erst mit Erhalt der Bestätigung in Kraft.
- Mindestens 5 Tage vor der ersten Belegung ist mit dem zuständigen Hauswart Kontakt aufzunehmen.
Reservationssystem online
Belegungskalender (pro Anlage)
Reservieren (terminlich und periodisch)
Wenn Sie bereits über Dauerbelegungen verfügen, senden Sie Ergänzungen und Änderungen bitte per E-Mail an kus.reservation@stadtluzern.ch.
Abfrage Dauerbelegungen: Formular Dauerbelegung 2024/25
Abfrage Ferienbelegungen: Formular Ferienbelegung 2024/25
Reguläre Nutzungszeiten
Die Sporthallen und Räume in Schulanlagen stehen grundsätzlich zu folgenden Zeiten zur Verfügung.
- Montag bis Freitag ab 18.00 bis 22.00 Uhr.
- An den Wochenenden auf Anfrage.
- Belegungen in den Schulferien sowie an Feiertagen müssen separat angefragt werden und sind nur in begründeten Fällen möglich.
Stornierungen
- Stornierungen müssen mindestens drei Arbeitstage vor dem Nutzungstermin schriftlich gemeldet werden. Ansonsten wird die Gebühr vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Priorisierung der Nutzungen
Die Prioritäten für die Zuteilung zur Verfügung stehender Anlagen an die Nutzergruppen ergeben sich aus den Tarifklassen (Verordnung zum Reglement). Der Meisterschaft-/ Wettkampfbetrieb hat Vorrang gegenüber Vereinsturnieren. Bei auftauchenden Nutzungskonflikten entscheidet die zuständige Behörde.
Links und Dokumente
Alle Informationen zu den Sportanlagen und Schulräumen finden Sie
- im Stadtplan
- in den Detailbeschrieben der Sportanlagen
- im Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräume der Stadt Luzern
- in der Verordnung zum Reglement
- im Merkblatt Vermietung von Sportanlagen und Schulräumen
- im Dokument Nutzungsregeln für Sportanlagen und Schulräume
- im Dokument Nutzungsregeln Aussensportanlagen
Aktuelles
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Freizugängliche Sportanlagen
Die Abteilung Kultur und Sport hat Ihnen eine Liste der freizugänglichen Sportanlagen in der Stadt Luzern zusammengestellt. Diese Sportanlagen können von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Luzern kostenlos und ohne Voranmeldung genutzt werden.
Die Liste ist nicht abgeschlossen und wird sowohl inhaltlich, wie auch darstellerisch laufend verbessert. Wir freuen uns über Meldungen von weiteren freizugänglichen Sportanlagen und nehmen gerne Feedbacks entgegen.
Haftung
Die Stadt Luzern übernimmt keine Haftung für die Benutzung der freizugänglichen Sportanlagen. Die Nutzungsregeln müssen zwingend eingehalten werden.
Informationen und Dokumente zu den Sportanlagen und Schulräumen
Alle Informationen zu den Sportanlagen und Schulräumen finden Sie im Stadtplan. Im Reglement über die Benützung von Sportanlagen und Schulräumen in der Stadt Luzern sowie in der Verordnung zum Reglement finden Sie alle geltenden Bestimmungen sowie die Tarifordnung.
Bäder in Luzern
In der Stadt Luzern gibt es verschiedene öffentliche Bäder. Weitere Informationen finden Sie direkt bei den jeweiligen Badeanstalten:
- Hallenbad Luzern
- Strandbad Lido
- Seebad Nationalquai
- Strandbad Tribschen (041 360 45 67)
- Hallenbad Rodtegg (041 368 40 40)
- Waldschwimmbad Zimmeregg (041 250 59 00) (Historisches)
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