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eUmzugCH

Eine Adressänderung (Zuzug nach Luzern, Wegzug aus Luzern, Umzug innerhalb der Stadt) melden Sie am einfachsten über den nachfolgenden Link:
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Abmeldung aus Luzern

Schade, dass Sie sich entschieden haben aus Luzern wegzuziehen. Um Ihnen die Wegzugsformalitäten zu erleichtern, finden Sie hier die entsprechenden Informationen dazu. Melden Sie bitt…

Schade, dass Sie sich entschieden haben aus Luzern wegzuziehen. Um Ihnen die Wegzugsformalitäten zu erleichtern, finden Sie hier die entsprechenden Informationen dazu.

Melden Sie bitte Ihren Wegzug online auf dem Portal eUmzugCH , so können Sie auch gleich die Anmeldeformalitäten bei Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen.

Gesetzlich sind Sie verpflichtet, Ihren Wegzug aus der Stadt Luzern innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

Die Abmeldung aus Luzern kann auch telefonisch vorgenommen werden. Ist ein Heimatschein bei uns hinterlegt, wird dieser direkt an die Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde zugestellt. Sollte für Sie die Abmeldung via eUmzugCH nicht möglich sein, steht Ihnen auch unser eigenes Formular zur Verfügung.

Sie möchten für Ihren Umzug so nahe wie möglich an Ihre Wohnung heranfahren können? Zu diesem Zweck können Sie öffentliche Parkplätze in der Nähe Ihrer Wohnung reservieren.

Abmeldung ins Ausland

Schade, dass Sie sich entschieden haben aus der Schweiz wegzuziehen. Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie persönlich am Schalter vorsprechen. Dies ist ab einem Monat vor Ihrem Ausreis…
Schade, dass Sie sich entschieden haben aus der Schweiz wegzuziehen. Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie persönlich am Schalter vorsprechen. Dies ist ab einem Monat vor Ihrem Ausreisedatum möglich.
 
Falls Sie Schweizer Staatsangehöriger sind oder ausländischer Staatsbürger mit einer C-Bewilligung, müssen Sie sich vor dem Besuch bei uns zusätzlich beim städtischen Steueramt melden. 
 

Für die Abmeldung am Schalter mitzubringen sind:

  • Amtlicher Ausweis (Pass/ID/Führerausweis)
  • Wegzugsadresse im Ausland
  • Bestätigung der Steuerbehörde (Bei CH-Bürger und C-Bewilligung)

Nach erfolgter Abmeldung können wir Ihnen auf Wunsch gegen eine Gebühr von CHF 12.00 pro Person eine Abmeldebestätigung aushändigen. Dieses Dokument benötigen Sie in der Regel um unter anderem Ihre Krankenkasse aufzulösen und andere Ausreiseformalitäten zu tätigen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Ausreise beraten wir Sie gerne auch telefonisch unter +41 41 208 83 56.