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​In der Stadt Luzern gibt es rund 440 Kilometer Kanalisationsleitungen, 
die in privatem Eigentum sind. Teilweise handelt es sich dabei um private Sammelleitungen. Der Unterhalt dieser Leitungen obliegt vollumfänglich 
den privaten Eigentümerschaften bzw. den Leitungsinhaberschaften.
Mit dem neuen Siedlungsentwässerungsreglement kann die Stadt unter
bestimmten Bedingungen künftig den betrieblichen und baulichen
Unterhalt solcher Sammelleitungen übernehmen. 

Alles zum Inhalt

​​​Private Sammelleitungen leiten die Abwässer mehrerer benachbarter
Grundstücke von den Hausanschlussleitungen in das öffentliche
Kanalisationsnetz, in einigen wenigen Fällen auch direkt in ein Gewässer. 
Der Unterhalt dieser Leitungen obliegt per Gesetz den privaten
Eigentümerschaften bzw. den Leitungsinhaberschaften. Viele dieser
Leitungen wurden in der Vergangenheit jedoch unzureichend gewartet,
was zu Problemen wie Rückstaus, Verstopfungen oder Lecks führen kann.  

​Das neue Siedlungsentwässerungsreglement Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.sieht vor, dass die Stadt Luzern
unter bestimmten Bedingungen den Unterhalt dieser Leitungen übernehmen
kann. Dadurch kann das Abwassernetz in Zukunft nachhaltig unterhalten 
und der Gewässerschutz verbessert werden.
 

Welche Sammelleitungen sind betroffen? 

​​​Die Stadt Luzern hat jene Leitungsabschnitte von privaten Sammelleitungen
– sogenannte Sektoren – identifiziert, die für eine Übernahme in den Unterhalt 
der Stadt in Frage kommen. Im vergangenen Jahr wurden externe Firmen
beauftragt, den baulichen Zustand dieser Sektoren zu untersuchen.    

​Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass es zwei Varianten von Sektoren gibt:

A) Sektoren in gutem Zustand  
B) Sektoren mit Bedarf an baulichen und/oder anderweitigen Massnahmen


​Ein Blick auf die folgende Karte zeigt die Übersicht über alle Sektoren 
und die an einen Sektor angrenzenden Grundstücke.  

Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Quelle: Stadt Luzern, Geoinformationszentrum
Legende : grün = guter Zustand / orange = Bedarf an baulichen und/oder anderweitigen Massnahmen

 

Wie geht es jetzt weiter?

Ziel ist, alle markierten Sektoren in den städtischen Unterhalt zu übernehmen. 
Die Realisierung wird in Abhängigkeit vom baulichen Zustand der Leitungsabschnitte jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Daher ist eine gestaffelte Vorgehensweise notwendig. 
Die jeweils nächstgeplanten Schritte können Sie der folgenden Rubrik
Dienste & Infos entnehmen. Alle weiteren Schritte werden zu gegebener
Zeit auf dieser Webseite publiziert.
 

Die Kanalisation ist für Grundeigentümerschaften häufig ein anspruchsvolles Thema. Aus diesem Grund wird die Stadt Luzern alle Betroffenen durch einen persönlichen Brief informieren. Zur Besprechung der jeweiligen Situation und des weiteren Vorgehens, bietet die Stadt Luzern den zuständigen Ansprech-
personen im Laufe des 2. Quartals 2026 kostenlose Beratungstermine an. 

Dienste & Infos

Gesetzessammlung

Nummer Name Inkrafttreten
7.5.1.1.1 Siedlungsentwässerungsreglement (SER) 1. Januar 2024
7.5.1.1.2 Siedlungsentwässerungsverordnung (SEV) 1. Januar 2024

FAQs

Fragen zur Übernahme von privaten Sammelleitungen

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