In der Stadt Luzern gibt es rund 440 Kilometer Kanalisationsleitungen,
die in privatem Eigentum sind. Teilweise handelt es sich dabei um private Sammelleitungen. Der Unterhalt dieser Leitungen obliegt vollumfänglich
den privaten Eigentümerschaften bzw. den Leitungsinhaberschaften.
Mit dem neuen Siedlungsentwässerungsreglement kann die Stadt unter
bestimmten Bedingungen künftig den betrieblichen und baulichen
Unterhalt solcher Sammelleitungen übernehmen.
Alles zum Inhalt
Private Sammelleitungen leiten die Abwässer mehrerer benachbarter
Grundstücke von den Hausanschlussleitungen in das öffentliche
Kanalisationsnetz, in einigen wenigen Fällen auch direkt in ein Gewässer.
Der Unterhalt dieser Leitungen obliegt per Gesetz den privaten
Eigentümerschaften bzw. den Leitungsinhaberschaften. Viele dieser
Leitungen wurden in der Vergangenheit jedoch unzureichend gewartet,
was zu Problemen wie Rückstaus, Verstopfungen oder Lecks führen kann.
Das neue Siedlungsentwässerungsreglement Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.sieht vor, dass die Stadt Luzern
unter bestimmten Bedingungen den Unterhalt dieser Leitungen übernehmen
kann. Dadurch kann das Abwassernetz in Zukunft nachhaltig unterhalten
und der Gewässerschutz verbessert werden.
Welche Sammelleitungen sind betroffen?
Die Stadt Luzern hat jene Leitungsabschnitte von privaten Sammelleitungen
– sogenannte Sektoren – identifiziert, die für eine Übernahme in den Unterhalt
der Stadt in Frage kommen. Im vergangenen Jahr wurden externe Firmen
beauftragt, den baulichen Zustand dieser Sektoren zu untersuchen.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass es zwei Varianten von Sektoren gibt:
A) Sektoren in gutem Zustand
B) Sektoren mit Bedarf an baulichen und/oder anderweitigen Massnahmen
Ein Blick auf die folgende Karte zeigt die Übersicht über alle Sektoren
und die an einen Sektor angrenzenden Grundstücke.
Legende : grün = guter Zustand / orange = Bedarf an baulichen und/oder anderweitigen Massnahmen
Wie geht es jetzt weiter?
Ziel ist, alle markierten Sektoren in den städtischen Unterhalt zu übernehmen.
Die Realisierung wird in Abhängigkeit vom baulichen Zustand der Leitungsabschnitte jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Daher ist eine gestaffelte Vorgehensweise notwendig.
Die jeweils nächstgeplanten Schritte können Sie der folgenden Rubrik
Dienste & Infos entnehmen. Alle weiteren Schritte werden zu gegebener
Zeit auf dieser Webseite publiziert.
Die Kanalisation ist für Grundeigentümerschaften häufig ein anspruchsvolles Thema. Aus diesem Grund wird die Stadt Luzern alle Betroffenen durch einen persönlichen Brief informieren. Zur Besprechung der jeweiligen Situation und des weiteren Vorgehens, bietet die Stadt Luzern den zuständigen Ansprech-
personen im Laufe des 2. Quartals 2026 kostenlose Beratungstermine an.
Dienste & Infos
Gesetzessammlung
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 7.5.1.1.1 | Siedlungsentwässerungsreglement (SER) | 1. Januar 2024 |
| 7.5.1.1.2 | Siedlungsentwässerungsverordnung (SEV) | 1. Januar 2024 |
FAQs
Fragen zur Übernahme von privaten Sammelleitungen
| Frage |
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Viele Eigentümer*innen sind sich ihrer Beteiligung an privaten Sammelleitungen nicht bewusst. Dies liegt oft an der komplexen Struktur des Miteigentums, das durch die gemeinsame Nutzung von Flächen und Infrastrukturen entsteht. Die Eigentumsverhältnisse solcher Leitungen wurden häufig nicht explizit dokumentiert oder ins Grundbuch eingetragen. Die Stadt Luzern hat die betroffenen Leitungen systematisch untersucht und die Eigentümer*innen ermittelt, weshalb Sie nun über Ihre Miteigentümerschaft informiert werden. |
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Als Eigentümer*in einer Wohnung im Stockwerkeigentum sind Sie Miteigentümer*in der Parzelle, auf der das Haus steht. Wenn diese Parzelle Teil eines Quartiers mit einer Privatstrasse ist, können Sie gegebenenfalls auch Miteigentümer*in der Parzelle der Privatstrasse und somit auch der dort verlaufenden privaten Sammelleitung sein. Damit wären Sie auch unterhaltspflichtig. Es ist möglich, dass auch andere Personen die Leitung mitbenutzen, beispielsweise aufgrund von Dienstbarkeiten oder privaten Vereinbarungen. |
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Die Stadt Luzern übernimmt private Sammelleitungen nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Unterhalt. Die genauen Kriterien sind in Art. 5 der Siedlungsentwässerungsverordnung festgelegt und umfassen unter anderem den Rohrdurchmesser, den Zugang für den Unterhalt, das Vorhandensein eines Kontrollschachtes und ein guter baulicher Zustand. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt die Verantwortung für die Sammelleitung vollumfänglich bei den Eigentümer*innen. |
4 Was ist mein Vorteil, wenn die Stadt Luzern den Unterhalt meiner privaten Sammelleitung übernimmt?
Wenn die Stadt Luzern den Unterhalt Ihrer privaten Sammelleitung übernimmt, profitieren Sie mehrfach:
Kurz: Sie werden entlastet – finanziell, organisatorisch und technisch – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Sicherheit der städtischen Infrastruktur und zum Schutz unserer Gewässer. |
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Private Sammelleitungen sind Privateigentum und liegen gemäss Art. 17 Abs. 3 des Siedlungsentwässerungsreglements vollumfänglich in der Verantwortung der Eigentümerschaften bzw. Leitungsinhaberschaften. Dies bedeutet, dass die Eigentümer*innen für Erstellung, Anpassung und Unterhalt der privaten Abwasseranlagen, einschliesslich der Anschlussstelle an die öffentliche Kanalisation, zuständig sind und somit auch die Kosten für die initiale Sanierung tragen müssen. |