Die Stadt Luzern unterstützt kreative, technologieoffene und innovative Projekte oder Anlagen im Energie- und Klimabereich. Gefördert werden im weitesten Sinne energieeffiziente Vorhaben, die das klimaverträgliche Leben in der Stadt Luzern voranbringen und einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Das Fördergesuch ist vor Baubeginn oder vor Realisierung der Anlage einzureichen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Überblick
Alles zum Inhalt
Als spezielle Projekte im Energie- und Klimabereich gelten innovative, energieeffiziente Vorhaben. Beispiele können Sie der untenstehenden Liste entnehmen – diese ist nicht abschliessend.
Beispiele:
- Spezielle Energiespeicher-Systeme (etwa thermische oder elektrische Speicher, die Energie speichern und bei Bedarf wieder abgeben)
- Nahwärmeverbunde, deren Wärme mindestens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt
- Eisspeicher-Wärmepumpen (nutzt den Phasenübergang von Wasser zur Wärmeversorgung des Gebäudes)
- Sorptionswärmepumpen (spezielle Wärmepumpentechnologie)
- Bivalente Heizsysteme (Kombination von zwei Wärmeerzeugern)
- Bidirektionale Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Ladesysteme, die Strom ins Stromnetz/Gebäude zurückspeisen können)
- Einsatz von unkonventionellen oder bisher unbekannten Technologien
Förderung durch die Stadt Luzern
Der Förderbeitrag wird projektspezifisch festgelegt. In der Regel liegt dieser bei maximal 30 % der ausgewiesenen und nicht amortisierbaren Mehrkosten.
Projektkriterien
Dem Fördergesuch muss ein vollständiger Projektbeschrieb beiliegen. Der Projektbeschrieb enthält alle für die Beurteilung notwendigen Angaben inklusive Finanzierung. Die Angaben machen Aussagen zu folgenden Faktoren:
- Positiver Effekt auf den Klimaschutz (qualitativ oder quantitativ)
- Durch das Projekt oder die Anlage eingesparte Treibhausgasemissionen gegenüber dem heutigen Verbrauch, berechnet über einen Zeitraum von 20 Jahren
- Wirtschaftlichkeitsrechnung der Anlage beziehungsweise des Projekts
Vorgehen zur Gesuchseingabe
- Bitte beachten Sie die allgemeinen und spezifischen Förderbedingungen für spezielle Projekte im Energie- und Klimabereich im Förderhandbuch.
- Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem GesuchsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Eine Anleitung zum Vorgehen finden Sie im Förderhandbuch auf Seite 4.
Haben Sie Fragen?
Die Umweltberatung Luzern ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen zu Förderprogrammen von Stadt Luzern, Kanton Luzern und Bund (Kontakt am Ende dieser Seite).
Kombinierbare Angebote & Förderungen
- Studien, Konzepte, Pilot- und Demonstrationsanlagen zur effizienten Energienutzung
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