Die vielen kleinen und grossen Läden und Dienstleistungsbetriebe tragen wesentlich zur unverwechselbaren Eigenart der Stadt Luzern bei. Mit Warenauslagen und Sonderaktionen können Detailhandels- und Dienstleistungsbetriebe den öffentlichen Raum nutzen und so auf ihr Angebot aufmerksam machen.
Dienstleistungsbetriebe und Läden können den öffentlichen Grund mit Warenauslagen und Sonderaktionen nutzen. Dazu ist eine Bewilligung notwendig. Damit es – insbesondere in den engen Gassen der Altstadt – nicht zu Konflikten kommt, müssen von allen Betrieben minimale Regeln eingehalten werden. Diese Regeln sind im Leitfaden Geschäftslokale zusammengefasst. Eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen ausgestellt werden. Gerne stehen die Fachpersonen der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen auch beratend zur Verfügung.
Hier finden Sie Dokumente und Formulare betreffend Geschäftslokale und Geschäftsauslagen.
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